Antrag auf Briefwahl zur Bundestagswahl am 18. September 2005 auch online möglich
Sollte ein Wahlberechtigter einen schwerwiegenden Grund haben, am 18. September 2005 seine Stimme nicht in seinem Wahllokal abgeben zu können, so bestehen für wahlberechtigte Mainzer jetzt verschiedene Möglichkeiten, diese zu beantragen. Dies vermeldete die Stadt Mainz.
Zum Ersten können die Briefwahlunterlagen unter der Anschrift "Stadtverwaltung Mainz, Briefwahlbüro, Postfach 3820, 55028 Mainz" - wie bei den zurückliegenden Wahlen bereits möglich - schriftlich unter Verwendung der Wahlbenachrichtigungskarte beantragt .
Der Antrag kann auch mündlich im Briefwahlbüro unter Vorlage der Wahlbenachrichtungskarte und des Personalausweises zu den bekannten Öffnungszeiten abgeholt werden. Die Möglichkeit der sofortigen, persönlichen Stimmabgabe vor Ort besteht ebenfalls
Öffnungszeiten des Wahlbüros:
Montag, Mittwoch: 08.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 08.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 14.00 Uhr.
Am Freitag, 16. September 2005, ist das Briefwahlbüro nochmals ergänzend von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Zudem bietet die Stadt Mainz auch 2005 sofort nach Eingang der Wahlbenachrichtigungskarten - diese werden bis spätestens 27. August 2005 jedem Haushalt mit Wahlberechtigten zugehen/zugegangen sein - zwei verschiedene Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Diese Wege werden dem User mit einer nutzerfreundlichen Anleitung unter www.mainz.de/wahlen erläutert.
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