BKG vereinfacht Kredit-Bürgschaftsantrag für das Schulbuchgeschäft

| Frankfurt am Main

Das Schulbuchgeschäft leichter meistern: Die BKG Buchhändlerische Kredit-Garantiegemeinschaft hat die Voraussetzungen vereinfacht, unter denen Buchhändler eine Kreditbürgschaft für das Schulbuchgeschäft beantragen können.

"Für das Schulbuchgeschäft treten Buchhändler oft mit hohen Beträgen in Vorlage. Die BKG vereinfacht es ihnen, für dieses Geschäft Kredite aufzunehmen", sagt Oliver Recklies, Geschäftsführer der BKG. Buchhändler müssen künftig erst ab einer Kreditsumme von 50.000 Euro ihre Bilanz oder Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) bei der BKG vorlegen. Bislang war dies ab einer Kreditsumme ab 20.000 Euro erforderlich. Zudem können jetzt auch Buchhändler, die erst ein Jahr am BAG-Abrechnungsverfahren teilnehmen, für das Schulbuchgeschäft eine Kreditbürgschaft beantragen. Bislang konnten dies nur Teilnehmer, die zwei Jahre Kunde der BAG sind.

Die aktuellen Unterlagen für die Übernahme einer Kreditbürgschaft für das Schulbuchgeschäft sind ab sofort abrufbar unter bag-service.de.

Quelle: Pressemeldung MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH

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