Büro Wahlich: "Arbeitsplätze liegen Stadt Mainz sehr am Herzen"

| Mainz

"Der Stadt Mainz liegen die 30 Arbeitsplätze bei der Firma Wahlich sehr am Herzen", stellt die Dezernentin für Bauen, Denkmalschutz und Kultur, Marianne Grosse, angesichts der aktuellen Diskussionen deutlich heraus.

Daher habe das Bauamt bereits frühzeitig Schritte in die Wege geleitet, um der Firma Wahlich übergangsweise ein Verbleiben am jetzigen Standort zu ermöglichen. Der Dank der Bauverwaltung gelte zugleich den Stadtwerken Mainz, dass diese Vorgehensweise ermöglicht werde und die Firma Wahlich nun weiterhin in der Rheinallee 74 - 86 verbleiben könne.

Die aktuelle Diskussion vermische jedoch zwei unterschiedliche Sachverhalte miteinander, die bedauerlicherweise öffentlich nicht korrekt wiedergeben werden, stellt die Bauverwaltung klar. Dies betrifft zum Einen den Erlass eines Baustopps gegenüber dem Eigentümer der Immobilie Rheinallee 104 und zum Anderen die Änderung des Bebauungsplans "I 33".

Zu diesen beiden Sachverhalten nimmt das Dezernat für Bauen, Denkmalpflege und Kultur wie folgt Stellung:

Baustopp gegenüber Eigentümer der Immobilie Rheinallee 104

Die Bauaufsicht hat einen Baustopp gegenüber dem Eigentümer der Immobilie Rheinallee 104 erlassen, da an diesem Gebäude - ohne die dazu erforderliche Genehmigung - bauliche Veränderungen vorgenommen wurden (dies beinhaltete unter anderem Fassadenänderungen, Grundrissänderungen in verschiedenen Geschossen, Veränderungen von Treppen, Eingängen und am Treppenhaus).

Der Baustopp wurde aufgrund dieses rechtswidrigen Verhaltens des Eigentümers der Immobilie notwendig. Der Baustopp wurde nicht gegenüber der Firma Wahlich erlassen.

Das Bauamt hat den Eigentümer und die von ihm beauftragte Kanzlei darauf hingewiesen, dass eine Nutzung für Einzelhandel nicht genehmigungsfähig ist, ohne dass ein entsprechender Antrag auf Nutzungsänderung vorgelegt wird. Bislang liegen dem Bauamt seitens des Eigentümers keine Bauanträge vor. Stattdessen wurde gegen die Baueinstellung verstoßen, indem bereits Werbeanlagen angebracht wurden und derzeit die Nutzungsaufnahme durch die Firma Wahlich vorbereitet wird.

Am 28. April 2010 fand im Bauamt eine Anhörung der Vertreter der Firma Wahlich statt. Es wurde ihnen die gesamte Sach- und Rechtslage erläutert. Eine Nutzungsuntersagung wurde durch das Bauamt nicht ausgesprochen.

Das Bauamt hat am 30. April 2010 die Firma Wahlich aufgefordert, nähere Informationen zur beabsichtigten Nutzung vorzulegen (Grundrisse, Einrichtungspläne inkl. Verkaufsflächen, Betriebsbeschreibung inkl. Aussagen zu den angebotenen Sortimenten, Zahl der Mitarbeiter am geplanten Standort). Sobald diese vorliegen, ist darüber zu entscheiden, ob eine Nutzungsuntersagung auszusprechen ist oder nicht.

Das Bauamt wird den Eigentümer nunmehr schriftlich auffordern, einen Bauantrag zu stellen, um die baurechtliche Situation des gesamten Objekts überhaupt prüfen zu können.

Bebauungsplanänderungsverfahren "I 33" / 2. Änderung

Der Bebauungsplan "I 33" hat zum Ziel, das letzte in Mainz verbliebene Industriegebiet planungsrechtlich zu sichern und eine Vereinnahmung durch industriefremde Nutzung abzuwehren. Bereits heute ausgeschlossen ist die Nutzung für großflächigen Einzelhandel und sonstige großflächige Handelsbetriebe. Mit der 2. Änderung soll der komplette Einzelhandel - egal ob groß- oder kleinflächig - ausgeschlossen werden.

Die Bauverwaltung ist diesbezüglich schon lange in Gesprächen mit dem Eigentümer der Immobilie. Die geplante 2. Änderung des Bebauungsplans I 33 ist dem Eigentümer bereits seit längerer Zeit bekannt, spätestens jedoch seit der nach BauGB vorgeschriebenen Offenlage während des laufenden Bebauungsplan-Änderungsverfahrens im November und Dezember 2009, während der sich der Anwalt des Eigentümers schriftlich an das Stadtplanungsamt gewandt hatte.

Auch Fragen des Bestandsschutzes waren dabei Gegenstand der Betrachtungen. Bislang gibt es noch kein abschließendes Meinungsbild. Der Eigentümer steht in der Pflicht, hinsichtlich der Nutzung nachzuweisen, ob ein Bestandsschutz für die Handelsnutzung besteht.

Quelle: Pressemeldung Stadt Mainz

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