Cyber-Diebstahl: Strafbarkeitslücke bei virtuellen Gegenständen schließen!

| Berlin

Das deutsche Strafrecht ist in Teilen noch nicht an das Internet-Zeitalter angepasst. So deckt es insbesondere nicht hinreichend den Diebstahl virtueller Gegenstände ab, wie ein aktueller vor dem Amtsgericht Augsburg verhandelter Fall von "Cyber-Diebstahl" offenbarte.

Der Angeklagte, der in einem Online-Rollenspiel wertvolle Ausrüstung (Items) von Spielcharakteren Dritter gestohlen haben soll, konnte von dem Richter nur verurteilt werden, da sich dieser durch eine nicht unumstrittene Behelfskonstruktion zu helfen wusste.

"Da laut dem Strafgesetzbuch nur bewegliche Sachen gestohlen werden können, greift der Tatbestand des Diebstahls bei virtuellen Gegenständen nicht. Der Richter musste aufgrund dieser Strafbarkeitslücke eine Strafbarkeit über Umwege konstruieren. Das ist keine saubere Lösung", moniert Rene Zoch, 2. Vorsitzender von "no abuse in internet" (naiin). Die gemeinnützige Einrichtung, die sich der Bekämpfung von Internet-Kriminalität widmet, fordert daher die Strafbarkeit derartigen "virtuellen Diebstahls" klar zu regeln. "Denn im Prinzip darf eigentlich niemand für etwas bestraft werden, was nicht ausdrücklich im Gesetz unter Strafe gestellt ist. Es gilt das Analogieverbot", so Zoch.

Das Amtsgericht Augsburg hatte den 16-jährigen Angeklagten zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Obendrein muss er den durch die Plünderung der Online-Spielcharaktere entstandenen Schaden in Höhe von 1.000 Euro wiedergutmachen. Der zuständige Richter, der nach dem Urteil selbst auf die Strafbarkeitslücke aufmerksam machte, hatte sich in dem aktuellen Fall behelfsmäßig auf den Straftatbestand der unbefugten Datenveränderung berufen.

Quelle: Pressemeldung naiin - no abuse in internet e.V.

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1. Review für "Cyber-Diebstahl: Strafbarkeitslücke bei virtuellen Gegenständen schließen!" ( von StrongKing am )
Sowas habe ich gesucht Genau sowas habe ich gesucht. Super!
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2. Review für "Cyber-Diebstahl: Strafbarkeitslücke bei virtuellen Gegenständen schließen!" ( von SickChris am )
Seh ich genauso. Danke für den Artikel. Manche Hundebesitzer unterschätzen die Wichtigkeit einer Haftpflicht.
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3. Review für "Cyber-Diebstahl: Strafbarkeitslücke bei virtuellen Gegenständen schließen!" ( von FashionPro am )
MoveObjects Das ist wirklich der lustigste Cheat im gesamten spiel.
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4. Review für "Cyber-Diebstahl: Strafbarkeitslücke bei virtuellen Gegenständen schließen!" ( von GuppyTexter am )
Die besten Cheats Ich finde auch das dies, die besten Cheats sind.
Meine Wertung: 9 Punkte. (Skala von 1 bis 10)

5. Review für "Cyber-Diebstahl: Strafbarkeitslücke bei virtuellen Gegenständen schließen!" ( von AudioPimp am )
Tolle Hinweise Danke für den Hinweis mit dem Deckungsakt! Ich wusste nicht, dass dies auch von der Haftpflicht getragen wird!
Meine Wertung: 8 Punkte. (Skala von 1 bis 10)