Der eBay-Powerseller ist Unternehmer
Hier hat das Gericht eine Beweislastumkehr zum Nachteil des Powersellers gesehen. Anders als üblich muss nicht der Verbraucher, der sich auf das Fernabsatzgesetz und die dortigen Verbraucherschutzvorschriften berufen will, nachweisen, dass sein Vertragspartner ein Unternehmer war. Wenn der Vertragspartner als Powerseller aufgetreten ist, so obliegt ihm nach der Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz die Beweislast dafür, dass er kein Unternehmer ist. Er müsste also nachweisen, dass er nicht regelmäßig und mit dem Zweck Gewinne zu erzielen Produkte bei eBay anbietet.
Das Oberlandesgericht Koblenz beruft sich dabei auch auf Pressemitteilungen des Auktionshauses eBay, wonach die Powerseller grundsätzlich als Unternehmer zu werten seien. Den Verbrauchern wird damit ein Widerrufsrecht ermöglicht.
Praxistipp:
Anbieter, die zwar häufig, allerdings nicht gewerblich bei eBay Umsätze tätigen, sollten Nachweise über die Herkunft der von ihnen veräußerten Gegenstände bereithalten, damit im Zweifel bewiesen werden kann, dass die veräußerten Gegenstände nicht zum Zweck der Weiterveräußerung angeschafft wurden.
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Sowas habe ich gesucht Genau sowas habe ich gesucht. Super!
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Seh ich genauso. Danke für den Artikel. Manche Hundebesitzer unterschätzen die Wichtigkeit einer Haftpflicht.
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MoveObjects Das ist wirklich der lustigste Cheat im gesamten spiel.
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Die besten Cheats Ich finde auch das dies, die besten Cheats sind.
Meine Wertung: 9 Punkte. (Skala von 1 bis 10)
Tolle Hinweise Danke für den Hinweis mit dem Deckungsakt! Ich wusste nicht, dass dies auch von der Haftpflicht getragen wird!
Meine Wertung: 8 Punkte. (Skala von 1 bis 10)
