Druckfrisch : Brandschutzverglasung „PYRAN-ISO-Holzsystem 574“ der Feuerwiderstandsklasse G30 nach DIN 4102-13

| Jena

Soeben durch das DIBt offiziell erteilt, steht die neue, umfassend erweiterte allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-19.14-574 der SCHOTT JENAer GLAS GmbH für Brandschutzverglasungen in Holz nun für die Anwendung zur Verfügung.

Die Zulassung gilt für die Herstellung der Brandschutzverglasung „PYRAN-ISO-Holzsystem 574“ sowie ihre Anwendung als Bauteil der Feuerwiderstandsklasse G30 nach DIN 4102-13. Die Verwendung ist nachgewiesen für die Errichtung von nichttragenden, inneren Wänden bzw. zur Herstellung lichtdurchlässiger Teilflächen in inneren Wänden. Bei der Verwendung von Isolierglasscheiben ISO-PYRAN® S darf die Verglasung auch zur Errichtung nichttragender, äußerer Wände bzw. lichtdurchlässiger Teilflächen in äußeren Wänden angewendet werden.

Die Zulassung offeriert Anschlussmöglichkeiten an Mauerwerk, Beton, Stahlbeton und Porenbeton sowie den Anschluss an Trennwände in Ständerbauart. Die Verglasung kann wahlweise mit den Spezialgläsern PYRAN® S, PYRAN® white, ISO-PYRAN® S und ISO-PYRAN® white errichtet werden. Maximale Scheibengrößen von 1600 mm x 2800 mm (PYRAN® S) sind zulässig. Die Brandschutzverglasung darf Eckausbildungen enthalten; die zulässige Höhe beträgt 4500 mm bei unbegrenzter Länge.

Mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ist die Verwendbarkeit des Zulassungsgegenstandes im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen.

Quelle: Pressemeldung SCHOTT JENAer GLAS GmbH, 08.06.2006

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