EU-Führerschein

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Der europäische Gerichtshof hat am 6.4.2006 (C-227/05) beschlossen, dass die deutsche Fahrerlaubnisbehörde Führerscheine aus anderen EU-Ländern grundsätzlich anerkennen und sogar umschreiben muss.

Wenn in Deutschland ein Führerschein entzogen wurde und die Sperrfrist abgelaufen ist, muss die Fahrerlaubnisbehörde das Recht, aufgrund eines EU-Führerscheins ein Fahrzeug zu führen, anerkennen. Es darf auch keine Untersuchung der Fahreignung verlangt werden.

Praxistipp:

Man sollte sich im Einzelfall anwaltlich beraten lassen. Es ist auch wichtig, für den Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis einen seriösen Anbieter auszuwählen.

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