EU-Führerschein
Wenn in Deutschland ein Führerschein entzogen wurde und die Sperrfrist abgelaufen ist, muss die Fahrerlaubnisbehörde das Recht, aufgrund eines EU-Führerscheins ein Fahrzeug zu führen, anerkennen. Es darf auch keine Untersuchung der Fahreignung verlangt werden.
Praxistipp:
Man sollte sich im Einzelfall anwaltlich beraten lassen. Es ist auch wichtig, für den Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis einen seriösen Anbieter auszuwählen.
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