Ergebnisse der Amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 2006 vorgestellt
Gleiches gilt für die Produktion von pflanzlichen Lebensmitteln, die vom Anbau bis zum Endverbrauch der Kontrolle unterliegen“, erklärte der Hessische Verbraucherschutzminister Wilhelm Dietzel anlässlich der Vorstellung des Lebensmittel- und Futtermittelberichtes 2006 in Wiesbaden. In Bezug auf die Lebensmittelüberwachung kann für das Jahr 2006 zusammenfassend festgehalten werden, dass es im Hinblick auf die Anzahl der Betriebskontrollen zu keinen wesentlichen Veränderungen zu den Vorjahresergebnissen gekommen ist und diese dem bundesweiten Durchschnitt entsprechen. Auch der vom Land Hessen am 1. April 2005 an die Kommunen übergebene Personalstand von 135 Lebensmittelkontrolleuren (134 Lebensmittelkontrolleure in 2006) wurde gehalten und die vom Land überwiesene Kostenpauschale konnte voll ausgeschöpft werden. Die bei der Akademie für öffentliche Gesundheit in Düsseldorf jährlich zur Verfügung stehenden 4 bis 7 Ausbildungsplätze reichen aus, um die altersbedingt ausscheidenden Lebensmittelkontrolleure zu ersetzen. Zudem wurde Ende 2006 vom Hessischen Verbraucherschutzministerium eine Abfrage bei den zuständigen Landräten und Oberbürgermeistern gemacht, ob zusätzlicher Ausbildungsbedarf an Nachwuchslebensmittelkontrolleuren besteht. Diese Abfrage kam zu dem Ergebnis, dass die für die Lebensmittelkontrolle zuständigen Behörden der Landkreise und kreisfreien Städte dafür keinen Bedarf haben.
„Besonders hervorheben möchte ich die interdisziplinär besetzte ‚Task Force Lebensmittelsicherheit’, die das Land Hessen im Oktober 2006 beim Regierungspräsidium Darmstadt eingerichtet hat. Das bestehende Überwachungssystem der Lebensmittelkontrolle kann in Krisenzeiten bzw. bei umfassenden, technisch anspruchsvollen Einsätzen wie beispielsweise die Kontrolle von Tiefkühlhäusern an seine Belastungsgrenzen stoßen. Aufgaben der ‚Task Force Lebensmittelsicherheit’ sind die fachliche und personelle Unterstützung der hessischen Vollzugsbehörden bei Kontrollen von besonderer Bedeutung wie beispielsweise die Erfassung und Sicherstellung von Waren, die Unterstützung bei Probenahmen oder die rechtliche Beratung bezüglich der Vollzugsmaßnahmen“, betonte der Minister.
Im Rahmen ihrer operativen Tätigkeiten hat die „Task Force Lebensmittelsicherheit“ alle in Hessen zugelassenen Tiefkühlhäuser überprüft. Besonderes Augenmerk hat sie dabei auf die Eigenkontrollkonzepte der Unternehmen und die Rückverfolgbarkeit der Waren gelegt. Sie hat unterstützend bei der Durchführung der Probenahme im Zusammenhang mit dem Fleischskandal mitgewirkt sowie anlässlich der Kontrollen von Herstellern die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln, auch über Ländergrenzen hinweg, überprüft.
„Auch wenn im Jahr 2006 sogenannte ‚Skandale’ z.B. Gammelfleisch, Cumarin in Zimtsternen und gentechnisch veränderter Reis das Bild der Lebensmittelüberwachung in der Öffentlichkeit prägten, dokumentieren die Ergebnisse des jetzt vorgestellten Jahresberichts, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in der hessischen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung einen verlässlichen Partner und Garanten für eine funktionstüchtige, angemessene und risikoorientierte Kontrolle haben und sie deshalb auf die Qualität der Lebensmittel vertrauen können. Darüber hinaus bleibt festzuhalten, dass die Hauptverantwortung für das Inverkehrbringen sicherer Lebensmittel und Futtermittel der Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmer trägt und durch die amtliche Überwachung eine angemessene, d.h. risikoorientierte Überwachung gewährleistet sein muss", führte der Minister aus.
Um Mängeln und kriminellen Machenschaften vorzubeugen, ist die Amtliche Lebensmittelüberwachung besonders auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Daher wurde im ersten Quartal 2006 ein Beschwerdelink auf den Seiten des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz eingerichtet, der es jedem Bürger ermöglicht, Beobachtungen in Bezug auf ein regelwidriges Inverkehrbringen von Lebensmitteln den Behörden – auch anonym – zu melden. Ein entsprechendes Formular kann auf den Seiten des Hessischen Umweltministeriums unter dem Link www.verbraucherschutzfenster.de abgerufen werden. „Bei einem Drittel der Meldungen konnten bei der anschließenden Kontrolle deutliche Mängel festgestellt werden. Ich freue mich daher, dass wir mit der Einführung dieses Beschwerdelinks ein weiteres Mittel für mehr Lebensmittelsicherheit gefunden haben“, so Dietzel. Nach wie vor können sich Verbraucher über Mängel bei Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen bei ihren örtlich zuständigen kommunalen Lebensmittelüberwachungsdiensten kostenlos beschweren.
Abschließend bedankte sich der Minister ausdrücklich bei allen Angehörigen der amtlichen Überwachung für die kompetente und mit hohem Einsatz geleistete Arbeit.
Der Lebensmittel- und Futtermittelbericht beinhaltet die Ergebnisse der amtlichen Lebens- und Futtermittelüberwachung für das Jahr 2006.
Lebensmittel- und Futterüberwachung
Lebensmittelüberwachung
Betriebskontrollen
Insgesamt wurden 61.615 Kontrollen durchgeführt (Vorjahr 62.854). Davon entfielen 59.463 auf die Kontrolle von Lebensmittelbetrieben; außerdem wurden 2152 Lebensmitteltransporte (Vorjahr 944) kontrolliert. Von den 73.216 in Hessen registrierten Betrieben wurden 30.615 (41,8 Prozent) mindestens einmal kontrolliert.
Die Einführung einer neuen Fachanwendung zur Datenverarbeitung („BALVI-iP“) führte zu einer veränderten – fehlerhaften - Zählweise der Anzahl der Verstöße. So werden beispielsweise bereits kleine, sofort abgestellte Mängel statistisch als Verstoß gewertet. Die im Jahresbericht angegebenen 25.554 festgestellten Verstöße in 10.465 Betrieben sind daher nicht mit früheren Jahren vergleichbar. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich die Anzahl der Verstöße gegenüber 2005 (10.012 Verstöße in 7560 Betrieben) und somit die Lebensmittelsicherheitskriterien nicht wesentlich verändert haben. Eine Korrektur des Programms ist eingeleitet worden.
Ergänzend erfolgte die stichprobenhafte risikoorientierte Kontrolle von 336 (7 Prozent) (Vorjahr 356, 7,1 Prozent) der etwa 4800 (Vorjahr 5000) registrierten Milcherzeugerbetriebe durch spezialisierte Milchtierärztinnen und Milchtierärzte.
Bei insgesamt 1.068.505 Großtieren (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen) wurde eine amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung durchgeführt.
Im Rahmen des EU-Schnellwarnsystems wurden ca. 6800 Meldungen im Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz gesichtet und ausgewertet. Diese Meldungen umfassen Informations- und Warnmeldungen, die sich insbesondere auf gesundheitsrelevante Feststellungen in Zusammenhang mit Lebensmitteln, aber auch auf Futtermittel, kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände innerhalb der Europäischen Gemeinschaft beziehen. In 355 Fällen war Hessen von Produktlieferungen betroffen. In 37 Fällen war Hessen erstmeldendes Bundesland, d.h. die Verstöße wurden durch hessische Untersuchungen und Kontrollen festgestellt.
Verstöße bei Kontrollen vor Ort
25.554 Verstöße bei Betriebskontrollen vor Ort - durch die obengenannten Schwierigkeiten mit der Einführung einer neuen Fachanwendung zur Datenverarbeitung („BALVI-iP“) ist hier kein direkter Vergleich zu den Vorjahren möglich - entfielen auf folgende Prüfbereiche: In 16.535 Fällen wurden Mängel in der Betriebshygiene festgestellt, 4820-mal wurden die Eigenkontrollmaßnahmen als nicht ausreichend bewertet. 319 Verstöße wurden im Bereich der Zusammensetzung von Lebensmitteln und 3269 Fälle im Zusammenhang mit der Kennzeichnung, beispielsweise bei der Auszeichnung in Theken und Speisekarten, gezählt.
Produktkontrollen
Durch den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor wurden 25.656 Proben (Vorjahr 28.251) 22.596 Lebensmittel, 778 kosmetische Mittel, 2.282 Bedarfsgegenstände untersucht. Von diesen wurden 4.690 Proben (18,3 Prozent) (Vorjahr 5.332, 18,9 Prozent) beanstandet.
Zumeist gaben Kennzeichnungsmängel oder Abweichungen in der Zusammensetzung Anlass zur Beanstandung.
Lediglich ein Anteil von 0,4 Prozent aller untersuchten Proben, insgesamt 114 Proben, (Vorjahr 115 Proben, 0,4 Prozent) musste als gesundheitsschädlich beurteilt werden. Beispielsweise wurden mit krankheitserregenden Mikroorganismen (z.B. Salmonellen) oder scharfkantigen Fremdkörpern wie Glas- oder Metallsplitter kontaminierte Lebensmittel als gesundheitsschädlich beurteilt. Die gleiche Beurteilung erfolgte auch beim Nachweis zu hoher Histamingehalte in verdorbenem Fisch.
Einfuhrkontrollen
An der Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen (TGSH) am Frankfurter Flughafen, als einer Abteilung des Landesbetriebs Hessisches Landeslabor, werden u. a. für den gesamten Europäischen Binnenmarkt Lebensmittel tierischer Herkunft regelmäßig bei der Einfuhr aus Drittländern überprüft, darüber hinaus erfolgt aber auch anlassbezogen die Kontrolle pflanzlicher Lebensmittel.
So wurden durch die Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen im Jahr 2006 im Rahmen von Einfuhrkontrollen 23.603 (Vorjahr 21.091) Sendungen überprüft, davon 14.206 (Vorjahr 14.805) Lebensmittel tierischer Herkunft. Zusätzlich wurden 190 (Vorjahr 267) Warensendungen vorführpflichtiger Lebensmittel pflanzlicher Herkunft überprüft. Über den Flughafen Frankfurt am Main wurden 9.320 t Frischfleisch (Vorjahr 10.227 t) und 17.666 t Fisch (Vorjahr 16.295 t) eingeführt.
Von den überprüften Lebensmittelsendungen wurden 809 (Vorjahr 438) beanstandet. Insgesamt wurden im Rahmen der Einfuhruntersuchung 417 (Vorjahr 342) Proben entnommen und durch den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor untersucht. Bei 61 (Vorjahr 188) Einfuhren kam es zur Zurückweisung oder Vernichtung der Sendung.
Behördliche Maßnahmen
Die Nichteinhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften - ob in Bezug auf die Hygiene im Betrieb oder die Produktqualität, führen, sofern die Mängel nicht nur geringer Natur sind oder unmittelbar abgestellt werden können, zur Einleitung von weiteren Verwaltungsmaßnahmen, wie Verwaltungsverfügungen oder der Verhängung von Verwarn- oder Bußgeldern.
Im Jahr 2006 wurden 962 Verwarnungsgelder (Vorjahr 1.467) in einer Höhe von insgesamt 29.057 Euro (Vorjahr 43.144 Euro) erteilt und 251 Bußgelder (Vorjahr 200) in einer Höhe von insgesamt 78.255 Euro (Vorjahr 64.913 Euro) rechtskräftig. 16 Strafverfahren waren oder sind noch bei Gericht anhängig.
Schlussfolgerungen
Die vorgestellten Kontrollzahlen verdeutlichen, dass es nicht zu signifikanten Veränderungen zu den Vorjahresergebnissen kam. Trotz umfangreicher Umstrukturierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Kommunalisierung, trotz der Einführung eines neuen Fachanwendungssystems zur Datenverarbeitung und trotz erheblicher, vollzugsrelevanter Änderungen des europäischen Lebensmittelrechts in 2006, konnte die Anzahl der Kontrollen nahezu gehalten und der Anteil an kontrollierten Betrieben registriert werden. Die Ergebnisse in Hessen entsprechen dem bundesweiten Durchschnitt.
In 2006 kontrollierten 134 Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure (inklusive Fortzubildende) risikoorientiert 30.615 Betriebe. Damit wurde der vom Land Hessen am 1. April 2005 an die Kommunen übergebene Personalstand gehalten und die vom Land überwiesene Kostenpauschale ausgeschöpft. Nach den Jahren 2001 und 2002 wurde in 2006 zum dritten Mal ein theoretischer Fortbildungslehrgang für Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure in Hessen in Kooperation mit der Akademie für öffentliche Gesundheit in Düsseldorf organisiert. 15 Absolventinnen und Absolventen haben ihre Abschlussprüfung bestanden.
Die Anzahl der Beanstandungen bei Kontrollen und Probenuntersuchungen ist nicht repräsentativ für den Qualitätszustand der Lebensmittelbetriebe oder für das Warenangebot in Hessen zu interpretieren. Sowohl die Betriebsauswahl und die Festlegung der Überwachungsfrequenzen, als auch die Probenanforderung und Probenahme erfolgen risikoorientiert und beeinflussen somit direkt das Beanstandungsergebnis. Besonders deutlich wird dies anhand erforderlicher Nachkontrollen - wenn es also bereits zu Beanstandungen in Betrieben gekommen ist - oder auch bei der zielgerichteten Probenauswahl verdächtiger Produkte (Verdachtsproben, Verbraucherbeschwerden).
Bereits im Jahr 2003 wurde in Hessen ein Qualitätsmanagementsystem, dessen Anwendung durch Audits überprüft wurde, eingeführt. Damit ist ein einheitlicher Vollzug der Amtlichen Lebensmittelüberwachung nach einheitlichen Standards gewährleistet.
In der Anlage sind die im Jahresbericht 2006 genannten beispielhaften Beanstandungsfälle ersichtlich. Diese sind jedoch Ausnahmen und betreffen nur eine sehr geringe Anzahl von Betrieben.
Futtermittelüberwachung
Ausbildung
Auch in der Futtermittelüberwachung kommt der Ausbildung des Kontrollpersonals eine hohe Bedeutung zu. Deshalb haben EU und Bund Standards für die Qualifikation festgelegt (Futtermittelkontrolleurverordnung). Hessen hat im letzten Jahr drei Personen in einem sechsmonatigen Lehrgang ausgebildet bzw. extern ausbilden lassen. Damit erfüllt das hessische Kontrollpersonal alle Anforderungen der einschlägigen Vorschriften.
Betriebsregister
Das für die Futtermittelüberwachung in Hessen zuständige Regierungspräsidium Gießen hat in 2006 ein Register aller in der Futtermittelwirtschaft tätigen Betriebe aufgebaut. Der Aufbau des Registers basiert auf einer Verordnung der EU aus dem Jahre 2005 (Futtermittelhygieneverordnung). Mit diesem Register soll die Rückverfolgbarkeit der Futtermittel und die Sicherheit der Futtermittel weiter verbessert werden. Insgesamt haben sich 12.379 Betriebe, davon 11.570 landwirtschaftliche Betriebe, bei der Behörde registrieren lassen.
Betriebskontrollen
Von den 637 registrierten gewerblichen Betrieben der Futtermittelwirtschaft wurden 211 (33 Prozent) kontrolliert. Bei der Auswahl der Betriebe zur Kontrolle wird nach Risikogesichtspunkten vorgegangen. Herstellerbetriebe weisen z. B. ein höheres Risiko auf als Handelsbetriebe. Die wichtigsten Betriebe mit Futtermittelherstellung werden ein oder sogar mehrmals im Jahr überprüft.
Futtermittelkontrollen
Neben den Betriebskontrollen werden Proben von Futtermitteln gezogen und im Labor analysiert. Insgesamt wurden ca. 5000 Analysen durchgeführt. Entsprechend dem Auftrag, die Sicherheit der Futtermittel zu gewährleisten, wurde in Übereinstimung mit dem nationalen Kontrollprogramm der Schwerpunkt der Untersuchungen auf die sogenannten unerwünschten Stoffe gelegt. Die wertbestimmenden Inhaltsstoffe, wie Fett, Eiweiß und Kohlenhydrate werden nur noch nachrangig untersucht.
Beanstandungen
Erfreulicherweise wurden keine Beanstandungen festgestellt, die die Sicherheit von Futtermitteln gefährdet hätten. Dennoch lagen 5,8 Prozent der Analysenwerte unterhalb der deklarierten Gehalte bzw. über den gesetzlichen Höchstwerten. In diesen Fällen wurden die Verfahren zur weiteren Verfolgung an die zuständigen Behörden anderer Bundesländer abgegeben bzw. mit schriftlichen Verweisen, Verwarnungen und Ordnungswidrigkeiten geahndet.
Quelle: Pressemeldung Land Hessen, 09.08.2007
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Sowas habe ich gesucht Genau sowas habe ich gesucht. Super!
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Seh ich genauso. Danke für den Artikel. Manche Hundebesitzer unterschätzen die Wichtigkeit einer Haftpflicht.
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MoveObjects Das ist wirklich der lustigste Cheat im gesamten spiel.
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Die besten Cheats Ich finde auch das dies, die besten Cheats sind.
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Tolle Hinweise Danke für den Hinweis mit dem Deckungsakt! Ich wusste nicht, dass dies auch von der Haftpflicht getragen wird!
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