Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in Mainz
Fachanwaltschaften bestehen für bestimmte Rechtsgebiete. Voraussetzung ist neben einer Zulassung als Rechtsanwalt für mindestens drei Jahre der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen. Das Fachgebiet Urheber- und Medienrecht umfasst u.a. die Themen Urheberrecht, Urhebervertragsrecht, Leistungsschutzrechte, Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht, Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung, Rundfunkrecht, Bezüge zum Titelschutzrecht, sowie zum Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrecht.
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