Fehlerhafte Rußpartikelfilter unwirksam? Ansprüche bei unwirksamen Rußpartikelfiltern
Es handelt sich hier in der Regel um nachgerüstete Filter. Solche wurden von den Ketten Pit-Stop und Vergölst angeboten.
Die Anwaltskanzlei Welter und Schmenger macht für betroffene Kunden Ansprüche gegen die Werkstätten geltend. Zunächst besteht hier ein Anspruch auf Austausch gegen einen funktionierenden Filter. Sofern dies nicht möglich ist, kann zumindest der Ausbau des fehlerhaften Filters und die Zurückversetzung des Fahrzeugs in den Ursprungszustand sowie die Erstattung des Kauf- und Einbaupreises verlangt werden. Für den damit verbundenen Aufwand kann auch Schadensersatz verlangt werden. Um die Ansprüche prüfen zu können, ist die Rechnung über den Kauf und Einbau des Filters erforderlich. Teilweise wird vertreten, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug aufgrund des fehlerhaften Filters erlischt. Noch ist ungeklärt, wie sich die Kfz-Zulassungsstellen hier verhalten werden. Gegenüber den Behörden und bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Verkäufer hilft der Fachanwalt für Verkehrsrecht Jörg Schmenger den betroffenen Autofahrern.
Nicht zuletzt, weil teilweise auch von der Staatsanwaltschaft bereits Betrugsdelikte geprüft werden, bereitet die Anwaltskanzlei Welter und Schmenger eine Sammelklage gegen die betroffenen Hersteller, wie auch die Werkstattketten Pit-Stop und Vergölst vor.
Betroffene Autofahrer können sich unter der Email-Anschrift info@kanzleiws.de unter dem
Betreff "Russpartikelfilter" an die Anwaltskanzlei wenden.
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