Gartenstadt der Landesgartenschau Bingen

| Mainz

Mittelstand bei Auftragsvergabe ausgebootet. Scharfe Kritik haben Handwerkskammer Rheinhessen und Baugewerbeverband Rheinland-Pfalz an der Auftragsvergabe für die ersten vier Stadtvillen der Gartenstadt am Rhein an einen international tätigen Baukonzern geübt. Die Gartenstadt soll im Zuge der Landesgartenschau Bingen entstehen.

Damit haben sich nach den Worten der beiden Hauptgeschäftsführer, Günther Tartter und Dr. Harald Weber alle Ankündigungen der Binger Stadtspitze und der Entwicklungsgesellschaft Bingen am Rhein GmbH & Co. KG (EGB), auf die Einbindung des Mittelstandes und hier insbesondere des regionalen Handwerks zu achten, als bloße Makulatur erwiesen. Handwerkskammer und Baugewerbeverband hätten sich ebenso wie die Kreishandwerkerschaft Mainz-Bingen von Beginn der Planungsphase an nachdrücklich in zahlreichen persönlichen Gesprächen für eine Berücksichtigung des vor Ort verankerten Handwerks eingesetzt.

Um so mehr sei die Vergabe an einen Generalunternehmer ein „Tiefschlag für den gesamten Mittelstand“. Es sei schließlich das Handwerk, das für Arbeits- und Ausbildungsplätze sorge, was von den Politikern in Sonntagsreden immer wieder hervorgehoben werde. Wenn es aber darum gehe, den Reden auch Taten folgen zu lassen und etwas für das regionale Handwerk zu tun, dann werde gekniffen. Lieber gebe man den Auftrag an einen Großkonzern, der vom kommenden Jahr an nicht einmal mehr mit einer Firmenvertretung in Rheinland-Pfalz ansässig sei.

Aussagen, wonach kleine und mittlere Handwerksbetriebe ja als Subunternehmer arbeiten könnten, sprächen den Erfahrungen geradezu Hohn, so Tartter und Weber. In der Regel könnten die Betriebe beim Preisdiktat solcher Großkonzerne gar nicht mithalten, zum anderen würden vielfach lieber Arbeitnehmer, etwa aus osteuropäischen Ländern, zu geringeren Löhnen beschäftigt.

Da allerdings in diesem Fall die Vergaberichtlinien griffen, wonach unter einem bestimmten Auftragsvolumen Arbeiten durch Handwerker ausgeführt werden müssten, die fest beim Unternehmen beschäftigt seien, obliege es jetzt dem Wirtschaftsministerium, das für die Erschließung des Geländes schließlich öffentliche Fördergelder zur Verfügung stelle, peinlich genau darauf zu achten, dass diese Voraussetzung auch tatsächlich erfüllt werde. Sonst sei dies ein gravierender Verstoß gegen Vergaberecht.

Dieses Binger Beispiel belege augenscheinlich, dass für den Mittelstand auch von politischer Seite noch mehr getan werden müsse. Was helfe es, wenn beispielsweise im Mittelstandförderungsgesetz festgeschrieben sei, dass der Mittelstand in der Vergabe besondere Berücksichtigung finden solle, solche Vorgaben von örtlichen Entscheidungsträgern aber ausgehebelt würden. Hier müsse dringend aus einer Kann- eine Muss-Vorschrift werden, so Tartter und Weber.

Nachdrücklich appellierten sie sowohl an die Binger Oberbürgermeisterin Birgit Collin-Langen als auch an Wirtschaftsminister Hendrik Hering, Sorge dafür zu tragen, dass sich ein solcher Vorgang bei der Vergabe der weiteren Aufträge nicht wiederhole. Das Handwerk sei nicht bereit, sich bei der Landesgartenschau lediglich als folkloristische Staffage missbrauchen zu lassen.

Quelle: Pressemeldung Handwerkskammer Rheinhessen, 15. Dezember 2006

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