Geothermiekraftwerk Landau

| Mainz

Probebetrieb drei Monate befristet verlängert - weiterhin strenge Auflagen

Die bisher gültige Erlaubnis für den Probebetrieb des Geothermiekraftwerkes Landau wird ab dem 1. April 2010 auf drei Monate befristet verlängert. Dies teilte Staatssekretär Alexander Schweitzer heute in Mainz mit. "Es gelten weiterhin die zuletzt erlassenen zusätzlichen und strengeren Bedingungen, die dem Betreiber infolge der aufgetretenen seismischen Erschütterungen auferlegt worden sind", betonte Schweitzer.

Über die beantragte Zulassung eines Hauptbetriebsplanes für den Regelbetrieb wird vom Landesamt für Bergbau und Geologie (LGB) nach Vorliegen von abschließenden Ergebnissen der beim Umweltministerium (MUFV) eingerichteten Expertenkommission zu einem späteren Zeitpunkt entschieden, damit eventuelle Schlussfolgerungen der Expertenkommission, die über die derzeitigen strengen Bedingungen hinausgehen, in die Zulassung einfließen können.

Das LGB behalte sich auch weiterhin vor, für den Fall von sicherheitsrelevanten Schäden in Verbindung mit weiteren seismischen Ereignissen die Zulassung zurückzuziehen, so Schweitzer weiter. "Die Sicherheit der Menschen steht für mich an oberster Stelle."

Zu den Auflagen gehörte unter anderem, dass das Unternehmen ein zusätzliches Messnetz zur ständigen Überwachung der Schwingungen an der Erdoberfläche einrichtet. Außerdem wird auch beim weiteren Probebetrieb der zulässige Betriebsdruck auf 45 Bar begrenzt und liegt somit unter den Drücken, bei denen die bisherigen beobachteten seismischen Ereignisse aufgetreten sind. Weiterhin war ein durch geophysikalische Messmethoden unterlegtes Geschwindigkeitsmodell zur Ermittlung der seismischen Untergrundverhältnisse vorzulegen.

Zudem hatte das Betreiberunternehmen vor einer Wiederaufnahme des Betriebes nachzuweisen, dass es zum Ausgleich etwaiger Schäden über eine ausreichende Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 50 Millionen Euro verfügt.

"All diese auch in der aktuellen Zulassung des Geothermiekraftwerkes festgelegten Bedingungen und Auflagen gewährleisten weiterhin eine deutlich verbesserte Überwachung des Untergrundes und reduzieren das Risiko des Auftretens seismischer Erschütterungen", fasste Schweitzer zusammen.

Quelle: Pressemeldung Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

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