Gericht entscheidet über unwahre Bewertungen bei eBay
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (vom 3. April 2006, Az. 13 U 71/05) muss ein Unternehmen seine negative Bewertung über eine Käuferin bei eBay zurücknehmen, da diese eine unwahre Tatsachenbehauptung beinhalte und zudem die allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Klägerin verletze. In dem Fall ging es um ein mangelhaftes Produkt, das die Klägerin bei dem Unternehmen via eBay erstanden hatte. Das Unternehmen nahm zwar das Produkt zurück, erkannte aber die Mängelrüge der Klägerin nicht an. Stattdessen erhielt die Klägerin folgende negative Bewertung: "Bietet, nimmt nicht ab, schade, obwohl selbst großer Verkäufer.". Hieraufhin antwortete die Betroffene mit dem Kommentar: "Produkt war nicht OK. Innerhalb Widerspruchsfrist zurückgegeben. Deshalb negativ?" und forderte gleichzeitig von dem Unternehmen die Rücknahme der negativen Bewertung. Vor Gericht in zweiter Instanz hatte die Klägerin nun Erfolg.
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Sowas habe ich gesucht Genau sowas habe ich gesucht. Super!
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Seh ich genauso. Danke für den Artikel. Manche Hundebesitzer unterschätzen die Wichtigkeit einer Haftpflicht.
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MoveObjects Das ist wirklich der lustigste Cheat im gesamten spiel.
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Die besten Cheats Ich finde auch das dies, die besten Cheats sind.
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Tolle Hinweise Danke für den Hinweis mit dem Deckungsakt! Ich wusste nicht, dass dies auch von der Haftpflicht getragen wird!
Meine Wertung: 8 Punkte. (Skala von 1 bis 10)
