GmbH-"Reform" verabschiedet
Es ist aber dabei geblieben, dass das Stammkapital mindestens 25.000 EUR betragen muss. Ursprünglich war vorgesehen, dass dies auf 10.000 EUR runtergesetzt wird. Die Einlage ist jetzt aber in Beträge von nur einem Euro zu stückeln, sodass die Möglichkeit besteht, dass die GmbH viele Kleininvestoren hat und die Beteiligungen variabel aufgeteilt werden können.
Die Gründung soll allerdings erleichtert werden wenn man Musterprotokolle für den Gesellschaftsvertrag, die Geschäftsführerbestellung und die Gesellschafterliste verwendet. Anders als zunächst vorgesehen wird aber weiterhin eine notarielle Beurkundung notwendig sein. Hier soll jedoch eine kostengünstige Möglichkeit gefunden werden.
Neben der GmbH soll es dann die Unternehmergesellschaft haftungsbegründet geben. Diese funktioniert ähnlich wie eine Ltd. Man kann hier mit einem Euro Startkapital beginnen, ist aber verpflichtet, solange Kapital anzusparen, bis man ein Standkapital von ebenfalls 25.000 EUR erreicht hat. Dann ist die Umwandlung in eine GmbH möglich.
Wesentlich vereinfacht hat man also nichts. Die Transparenz hat man allerdings dadurch erhöht, sodass jeder Gesellschafter nun in der Gesellschafterliste eingetragen sein muss und nur der als Gesellschafter gilt, der in dieser Liste eingetragen ist. Man kann nun auch gutgläubig von jemanden Geschäftsanteile erwerben, der in der Gesellschafterliste steht, aber wegen beispielsweise mehrfachem Verkauf gar nicht mehr tatsächlicher Inhaber des Geschäftsanteils ist.
Zu begrüßen ist auch, dass in dem Fall, dass ein Geschäftsführer untergetaucht ist, nun die Gesellschafter verpflichtet sein können, Insolvenzantrag zu stellen. Hier gab es immer jahrelange Rechtsunsicherheiten bei führungslosen Gesellschaften.
Ein Inkrafttreten ist für Oktober oder November 2008 vorgesehen. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die Reform nach der Vorlage im Bundesrat noch weiter verzögert und abgeschwächt wird.
Von Rechtsanwalt Christian Welter, Mainz
Quelle: Pressemeldung -
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