Handy-Verbot beim Autofahren - Neue Entscheidung

| Düsseldorf

Kennen Sie das viereckige Verkehrsschild, das ein weißes Kfz mit blauem Hintergrund darstellt? Wenn Sie dieses Schild passieren sind Sie auf einer so genannten Kraftstraße im Sinne des § 18 Straßenverkehrsordnung.

Wer mit seinem Auto auf so einer Kraftstraße anhält, um zu telefonieren, riskiert ein Bußgeld. Dies gilt auch dann, wenn der Wagen vollständig zum Stehen gekommen ist. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz. Im dem konkreten Fall hielt ein Autofahrer mit laufendem Motor auf dem Seitenstreifen einer Kraftstraße an. Anschließend telefonierte er mit dem Handy.

Nun könnte man meinen, dass der Autofahrer doch gar nicht gefahren ist und stand. § 23 Absatz 1a Satz 2 der Straßenverkehrsordnung sagt aber sinngemäß, dass man nur dann telefonieren darf, wenn das Fahrzeug steht und bei Kfz der Motor ausgeschaltet ist.

Die neue Entscheidung des Oberlandesgerichts stellt zudem klar, dass man selbst auf dem Seitenstreifen einer Kraftstraße Teilnehmer des fließenden Verkehrs ist. Der BGH hat nämlich bereits 1981 entschieden, dass der Seitenstreifen ein unselbständiger Bestandteil der Autobahn oder Kraftstraße ist und mit dem angrenzenden Fahrstreifen eine Fahrbahn im Rechtsinne darstellt.

Offen gelassen hat das Oberlandesgericht die Frage, ob nach Sinn und Zweck der Verbotsnorm eine Teilnahme am fließenden Verkehr unbedingt erforderlich ist. Wie es sich also verhält, wenn man z.B. auf einem Parkplatz bei laufendem Motor telefoniert. Um diese juristisch nicht einfache Frage erst gar nicht beantworten zu müssen, sollte am besten der Motor vor jedem Telefonat ausgeschaltet werden, sofern man nicht mit einer Freisprechmöglichkeit ausgestattet ist.

Bei ausgeschaltetem Motor hätte der Autofahrer aus der konkreten Entscheidung zwar verbotswidrig auf einer Kraftstraße angehalten. Das hohe Bußgeld und der Punkt in Flensburg wären ihm aber erspart geblieben.

Quelle: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 3. 6. 2008 - 2 Ss (OWi) 84/08

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1. Review für "Handy-Verbot beim Autofahren - Neue Entscheidung" ( von StrongKing am )
Sowas habe ich gesucht Genau sowas habe ich gesucht. Super!
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2. Review für "Handy-Verbot beim Autofahren - Neue Entscheidung" ( von SickChris am )
Seh ich genauso. Danke für den Artikel. Manche Hundebesitzer unterschätzen die Wichtigkeit einer Haftpflicht.
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3. Review für "Handy-Verbot beim Autofahren - Neue Entscheidung" ( von FashionPro am )
MoveObjects Das ist wirklich der lustigste Cheat im gesamten spiel.
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4. Review für "Handy-Verbot beim Autofahren - Neue Entscheidung" ( von GuppyTexter am )
Die besten Cheats Ich finde auch das dies, die besten Cheats sind.
Meine Wertung: 9 Punkte. (Skala von 1 bis 10)

5. Review für "Handy-Verbot beim Autofahren - Neue Entscheidung" ( von AudioPimp am )
Tolle Hinweise Danke für den Hinweis mit dem Deckungsakt! Ich wusste nicht, dass dies auch von der Haftpflicht getragen wird!
Meine Wertung: 8 Punkte. (Skala von 1 bis 10)

Video auf YouTube: Die Deadline naht: Compliance in der Umsetzung von FATCA

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