IHK: Firmen müssen Verkaufsverpackungen melden

| Mainz

Frist für die Angabe der Verpackungsmengen endet am 1. Mai 2010

Wer 2009 große Mengen von Waren verpackt hat, muss prüfen, ob er dafür eine Vollständigkeitserklärung (VE) abzugeben hat. Daran erinnert die Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen alle betroffenen Unternehmen. Die VE für das vergangene Jahr ist im entsprechenden internetbasierten Register zu hinterlegen. Die Frist für die Meldung 2009, die zweite Hinterlegungsrunde, endet am 1. Mai 2010.

Die IHK weist darüber hinaus auf einige Änderungen im Register hin: So ist mit dem Jahr 2009 die Meldung erstmals für ein gesamtes Kalenderjahr notwendig. Zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung verpflichtete Unternehmen müssen zudem Angaben zu Verkaufsverpackungen machen, die nicht beim privaten Endverbraucher anfallen.

Alle Unternehmen, die verpackte Waren für private Endverbraucher "erstmals in Verkehr bringen", müssen die Verpackungsmengen bei einem Dualen System lizenzieren lassen. Zusätzlich ist eine Vollständigkeitserklärung zu hinterlegen, sofern eine materialspezifische Bagatellgrenze überschritten wird. Die Freigrenzen betragen: für Glasverpackungen 80 Tonnen pro Jahr oder für Pappe, Papier, Karton 50 Tonnen pro Jahr oder für Kunststoffe, Verbund, Weißblech, Aluminium und ähnliche Materialien 30 Tonnen pro Jahr.

Quelle: Pressemeldung Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen

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