Margit Conrad: Public Viewing zur Fußball-WM - Kommunen können entscheiden

| Mainz

Freude am Fußball und das Ruhebedürfnis zur Nachtzeit sind gleichberechtigt: Das rheinland-pfälzische Landesimmissionsschutzgesetz macht Public Viewing zur WM 2010 möglich. Die Kommunen können allgemeine Ausnahmeregelungen von den geltenden Lärmschutzregelungen für alle Direktübertragungen von der Fußballweltmeisterschaft treffen. Dies gilt ohne zeitliche Begrenzungen, auch bei Spielverlängerungen oder für das Elfmeterschießen.

"Die rheinland-pfälzische Regelung hat sich bereits bewährt", stellt Umweltministerin Margit Conrad fest, "wir haben Fußballfreude pur erlebt."

Die Kommunen kennen die Verhältnisse vor Ort und können deshalb am besten entscheiden, wie der Interessensausgleich zu regeln ist. Das Land hat ihnen die Möglichkeit eröffnet für bestimmte geeignete Gebiete oder einzelne Gastronomiebetriebe Ausnahmen vom Gebot der Nachtruhe zu erlauben; auf Fanfaren und andere Tongeräte sollte verzichtet werden. Abseits von Wohngebieten, wo keine Störungen möglich sind, ist Public Viewing generell erlaubt.

Quelle: Pressemeldung MINISTERIUM FÜR UMWELT, FORSTEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ

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