Nach dem Bushido-Urteil: Was gilt bei einer Abmahnung im Urheberrecht?

| Mainz

In zwei Urteilen aus dem März 2010 gegen den Rapper Bushido entschied das Landgericht Hamburg, dass Bushido nicht die alleinigen Urheberrechte an zahlreichen Titeln zustehen. Dies kann Auswirkungen auf Abmahnungen wegen der Nutzung von Tauschbörsen im Internet haben, soweit Bushido als Gläubiger auftritt.

In zwei Verfahren vor dem Landgericht Hamburg klagten Mitglieder der französischen Musikgruppe Dark Sanctuary gegen den Rapper Bushido und weitere Beteiligte wie z.B. Tonträgerhersteller. Die Gruppe Dark Sanctuary erhob den Vorwurf, Bushido habe Musikwerke der Gruppe in eigene Musikproduktionen übernommen. Dadurch seien urheberrechtliche Verwertungsrechte verletzt worden. Darüber hinaus habe Bushido dadurch in Persönlichkeitsrechte eingegriffen, dass er den Werken der Gruppe Teile entnahm, ohne auf die fremde Urheberschaft hinzuweisen, sich stattdessen selbst als Urheber bezeichnete und dass er die Werke mit umstrittenen Texten versah. Die Kläger verlangten u.a. Feststellung einer Schadensersatzpflicht, Auskunft über die erfolgte Verwertung und Zahlung einer Entschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung (LG Hamburg, Urteile vom 23.3.2010, Az. 308 O 175/08 und 310 O 155/08).

Das Landgericht Hamburg folgte den Klagen überwiegend. Nach Ansicht des Gerichts stellte die Übernahme der Ausschnitte durch Bushido zumindest teilweise eine Urheberrechtsverletzung dar. Die weitere wirtschaftliche Auswertung der entsprechenden Bushido-Titel und -Alben wurde untersagt und festgestellt, dass über die bisherige Auswertung Auskunft zu erteilten und Schadensersatz zu zahlen ist. Schließlich wurde Bushido verurteilt, eine Entschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung zu zahlen. Dies kann Auswirkungen auf Abmahnungen haben, die Bushido gegen Nutzer von Tauschbörsen ausspricht. Voraussetzung einer rechtmäßigen Abmahnung ist, dass der Abmahner tatsächlicher Inhaber der entsprechenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte ist. Durch die Verwendung fremder Werke ist dies zumindest bei verschiedenen Titeln Bushidos nun zumindest fraglich.

Praxistipp:

Wenn Sie eine Abmahnung zum Urheberrecht wegen Nutzung einer Tauschbörse erhalten ist zunächst stets zu überprüfen, welche Umstände vorliegen. Je nach den konkreten Umständen sollte fristgerecht reagiert werden. Erging die Abmahnung im Auftrag von Bushido ist gesondert zu prüfen, ob Bushido die entsprechenden Rechte zustehen.

Quelle: Pressemeldung RA Dr. Müßig, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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1. Review für "Nach dem Bushido-Urteil: Was gilt bei einer Abmahnung im Urheberrecht?" ( von StrongKing am )
Sowas habe ich gesucht Genau sowas habe ich gesucht. Super!
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2. Review für "Nach dem Bushido-Urteil: Was gilt bei einer Abmahnung im Urheberrecht?" ( von SickChris am )
Seh ich genauso. Danke für den Artikel. Manche Hundebesitzer unterschätzen die Wichtigkeit einer Haftpflicht.
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3. Review für "Nach dem Bushido-Urteil: Was gilt bei einer Abmahnung im Urheberrecht?" ( von FashionPro am )
MoveObjects Das ist wirklich der lustigste Cheat im gesamten spiel.
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4. Review für "Nach dem Bushido-Urteil: Was gilt bei einer Abmahnung im Urheberrecht?" ( von GuppyTexter am )
Die besten Cheats Ich finde auch das dies, die besten Cheats sind.
Meine Wertung: 9 Punkte. (Skala von 1 bis 10)

5. Review für "Nach dem Bushido-Urteil: Was gilt bei einer Abmahnung im Urheberrecht?" ( von AudioPimp am )
Tolle Hinweise Danke für den Hinweis mit dem Deckungsakt! Ich wusste nicht, dass dies auch von der Haftpflicht getragen wird!
Meine Wertung: 8 Punkte. (Skala von 1 bis 10)

Redaktion

Redakteur: Dr. Jan Peter Müßig

Dr. Jan Peter Müßig

Fachanwalt für Urheber und Medienrecht
Kanzlei Dr. Müßig Stüttgen Voigt Kämpf

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Dr. Müßig berät in den Gebieten Urheberrecht, Medienrecht, Lizenzrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht. Davon umfasst sind u.a. IT-, EDV-/Software-, Domain- und Onlinerecht, Presse- und Verlagsrecht.

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