FATCA-Umsetzung birgt Risiken für Finanzinstitute, Banken und Versicherer

| Frankfurt

FATCA, die neue Regelung zur US-Quellensteuer, bedeutet einen hohen Aufwand für die Umstellung. Gleichzeitig kann der Foreign Account Tax Compliance Act auch einige Risiken mit sich bringen - und das nicht nur für Banken. Auch Versicherer können davon betroffen sein.

So droht die neue US-Quellensteuer-Regelung FATCA allen Foreign Financial Institutions (FFI), die keinen FATCA-Vertrag mit dem Internal Revenue Service (IRS) abgeschlossen haben und der Bundessteuerbehörde zudem nicht dargelegt haben, dass keine US-Accounts geführt werden, mit einem Steuerabzug von 30 Prozent. Doch unter welchen Umständen gilt welches Institut, welches Unternehmen als potentieller Hort möglicher US-amerikanischer Steuerhinterzieher? Diese und eine Menge vieler weiterer Fragen werden jetzt und vor allem in der Zukunft zu klären sein.

Haftungsrisiken bei der Erfüllung der FATCA-Anforderung

Noch geht es vielen Instituten bislang nicht wie den Banken, denen die FATCA-Anforderungen weitestgehend bekannt sind und die bereits - zumindest teilweise - an einer entsprechenden EDV-basierten Umstellung ihrer Systeme arbeiten. So müssen sich etwa Versicherungsunternehmen bis Ende 2011/Anfang 2012 gedulden, bis erste konkrete Informationen über die Umsetzungsanforderungen bekannt gegeben werden. Wie groß der Umfang der möglichen Haftungsrisiken sein wird, ist also noch gar nicht abzusehen - gleichzeitig ist der Zeitrahmen für die Umsetzung extrem eng gesteckt (Der Stichtag wurde jüngst um ein halbes Jahr auf den 1. Juli 2013 verschoben).

FATCA-Pflichtenkatalog teilweise im Widerspruch zum lokalen Gesetz

Am Ende jedoch werden sich sämtliche betroffenen Institute mit neuen Melde- und Überwachungspflichten auseinandersetzen müssen, verbunden mit der Einführung des "Withholding Agents", der bei Transaktionen mit US-Vermögenswerten bei kooperationsunwilligen Klienten die Quellensteuer an die IRS abführt.

Problematisch ist zudem in einigen Fällen, dass die Anforderungen von FATCA mit Landesgesetzen kollidieren. Ein Beispiel: FATCA fordert neben der Offenlegung von Konteninhabern auch die von wirtschaftlich Berechtigten, was wiederum im Gegensatz zu lokalem Privatrecht und Datenschutz stehen kann.

"Die Beaufsichtigten sind aufgerufen, die Anwendbarkeit des FATCA auf ihr Geschäft rechtzeitig abzuklären und sich mit den möglichen Optionen auseinanderzusetzen. Der Umgang mit dieser Thematik ist in die Impact-Analyse sowie allfällige Maßnahmenpakete einzubeziehen", schrieb die Schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde schon im Oktober 2010 und legte den Finanzinstituten eine Reihe von Überlegungen zum Thema FATCA nahe. Etwa sollen diese analysieren, welche Auswirkungen auf das Finanzinstitut bzw. die Gruppe hinzukommen, und danach die Vor- und Nachteile eines Vertrages mit der IRS abwägen.

Diese und weitere Überlegungen begleiten professionelle Experten, wie zum Beispiel Professor Dr. Thomas Dommermuth (Berater der Bundesregierung und Experte im Internationalen Steuerrecht) und seine Kanzlei Prof. Dommermuth & J. Weinmann in Zusammenarbeit mit der Baluna Information Technology Group, die eine gezielte und kostensparende Lösung zum Thema FATCA (von der Impact-Analyse bis zur IT-Umsetzung) anbieten.

Quelle: Pressemeldung Baluna

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