Nicht-öffentliche Sitzung des Stadtrates zu Wohnbau Mainz GmbH: Beschluss

| Mainz

Der Stadtrat hat heute in nicht öffentlicher Sitzung Kenntnis genommen von Vorgängen in der Wohnbau, aus denen Schadenersatzansprüche abgeleitet werden können. Die Wohnbau Mainz GmbH hat in diesem Zusammenhang Rölfs WP Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln und PWC Legal mit einer Sonderuntersuchung beauftragt.

Ziel dieser Untersuchung war es, bekannt gewordene Unregelmäßigkeiten bei der Wohnbau Mainz zu verifizieren, rechtlich zu würdigen und zu beurteilen, in welchen Fällen die Geltendmachung von Schadenersatz Aussicht auf Erfolg hat.

Der Stadtrat hat die Ergebnisse zur Kenntnis genommen und den Vertreter der Stadt Mainz in der Gesellschafterversammlung der Wohnbau Mainz GmbH angewiesen, die Geschäftsführung der Gesellschaft mit der Durchführung der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die ehemalige Geschäftsführung zu beauftragen und hierzu zu ermächtigen. Aussichtsreiche Haftungsansprüche gegen Dritte sind nach den Ergebnissen der Prüfung gegenwärtig nicht erkennbar, sollen aber dennoch weiterhin geprüft werden. Das Ergebnis wird dem Stadtrat vorgelegt.

Quelle: Pressemeldung Stadt Mainz

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