Prepaid-Handykarte: Schadensersatz oder kann das Guthaben verfallen ?

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Das Oberlandesgericht in München hatte sich in einem Urteil vom 22.6.2006 mit Prepaidkarten eines Mobilfunkanbieters zu beschäftigen.

Dabei wurde unter anderem entschieden, dass eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mobilfunkanbieters unwirksam ist, wenn nach der Klausel ein Guthaben nach 13 Monaten verfällt, sofern es nicht durch eine weitere Aufladung wieder nutzbar gemacht wird.

In solchen Fällen können Sie auf die weitere Nutzungsmöglichkeit ihres Guthabens bestehen. Sofern Ihnen dies nicht ermöglicht wird, kann Schadensersatz in Höhe Ihres Guthabens verlangt werden. Es empfiehlt sich die Verträge überprüfen zulassen, wenn Ihnen der Mobilfunkanbieter mitteilt, dass Ihr Guthaben verfallen sei.

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