Wissenswertes über Strahler (infrarot) in Nachtsichtgeräten
Bei zivilen Nachtsichtgeräten erlaubt der eingebaute Strahler (infrarot) die zusätzliche Möglichkeit das Beobachtungsobjekt zu erhellen, wenn das Umgebungslicht (Restlicht) nicht mehr ausreicht, um im passiven Zustand, das heißt ohne Strahler (infrarot), eine Beobachtung weiterzuführen. Infrarot Strahler werden als Laser, LED (Leuchtdioden) und spezielle Glühfadenlampen produziert.
IR-Beleuchter mit Leuchtdioden sind für das Auge unbedenklich und haben im Gegensatz zu Laser IR-Beleuchtungen ein gleichmäßiges Beleuchtungsfeld.
Sollte ein Nachtsichtgerät keine eingebauten Strahler (infrarot) besitzen, ist es möglich, eine autonome IR-Beleuchtung zu benutzen. Die meisten Hersteller betonen bei der Leistungsangabe ihrer IR-Strahler jedoch nicht, daß es sich lediglich um Eingangsleistung handelt. Die Eingangsleistung eines Gerätes ist dabei nicht gleich seiner Ausgangsleistung So strahlt etwa eine IR-Beleuchtung mit 75mW Ausgangsleistung im Gegensatz zu einer IR-Beleuchtung mit 75mW Eingangsleistung physikalisch bedingt um bis zu 70% mehr IR-Licht aus. Dieser Unterschied ist ein sehr wesentlicher Faktor bei der Benutzung eines Nachtsichtgerätes (Restlichtverstärkers) im aktiven Zustand (mit IR-Beleuchtung).
In einigen Nachtsichtgeräten werden Beleuchtungen mit 940nm Infrarot-Licht Wellenlänge benutzt, deren ausgestrahltes Licht für das menschliche Auge und die meisten Tierarten unsichtbar bleibt. Solche Geräte werden bei Militär- und Polizeioperationen eingesetzt, um die erforderliche Tarnung zu bewahren.
Im Nachtsichtgerät Shop findet man natürlich zu jedem angebotenen Nachtsichtgerät genaue Angaben über die jeweils verbauten Strahler (infrarot) und deren Eigenschaften.
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