Riester-Anbieter über Mini-Job oder Geburt eines Kindes informieren

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Die Riester-Rente ist durch die staatlichen Zulagen eine besonders attraktive Form der Altersvorsorge geworden. Doch wer Änderungen wie die Aufnahme eines Mini-Jobs oder die Geburt eines Kindes nicht meldet, riskiert Streichungen.

Gerade für Angestellte mit niedrigem Einkommen und Familien mit vielen Kindern ist die Riester-Rente interessant. Die Zulagen für Kinder betragen im Jahr immerhin 185 Euro bzw. 300 Euro für Kinder, die ab 2008 geboren sind. Doch gerade Geburten und Kindererziehungszeiten beinhalten Stolperfallen für Riester-Sparer, wenn sie ihren Statuswechsel nicht melden.

Geburt eines Kindes verändert den Riester-Status

Hausfrauen ohne eigenes Einkommen können als so genannte mittelbar Zulagenberechtigte einen Huckepack-Vertrag abschließen. Dieser wird vollständig aus den staatlichen Zulagen gespeist. Bei der Geburt eines Kindes ändert sich der Status der Frau aber dann in den einer unmittelbar Zulagenberechtigten, da der Staat für Mütter Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung abführt. Für die Riester-Rente bedeutet dies, dass ein Sockelbetrag von 60 Euro aus eigener Tasche eingezahlt werden muss, sonst fallen die Zuschüsse weg.

Am Ende der Kindererziehungszeit gilt dann wieder der Status der mittelbar Zulagenberechtigten. Auch dieser Wechsel muss gemeldet werden, sonst können falsche Zulagen nachträglich wieder zurückgefordert werden. Ähnlich verhält es sich bei der Aufnahme eines so genannten aufgestockten Mini-Jobs. Wer als geringfügig Beschäftigter freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, muss diese Veränderung ebenfalls bei der Riester-Rente melden.

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