Sabine Leutheusser-Schnarrenberger fordert Charta für das Internet

| Frankfurt am Main

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger fordert eine international verbindliche Charta für das Internet. In der Online-Ausgabe des BÖRSENBLATTs FÜR DEN DEUTSCHEN BUCHHANDEL sagt sie, dies sei naheliegend, da das Netz nicht an Landesgrenzen halt mache.

"Wir setzen uns auf europäischer und internationaler Ebene dafür ein, die großen Chancen des Internets zu sichern, zugleich aber bestehenden Gefahren mit maßvollen Schutzmechanismen zu begegnen."

Angesprochen auf das Google Book Settlement sagt sie, eine Absage wäre ein Erfolg für alle Rechteinhaber: "Auf dem Spiel stehen Kernfragen des Urheberrechts. Die Antworten gehören ins Gesetz und nicht in einen Vergleich." Es müsse klar sein, dass sich Geschäftsmodelle, die sich über geltendes Recht hinwegsetzen, nicht auszahlten. "Ich wehre mich gegen Geschäftsmodelle, die auf Rechtsverstöße oder die Ausnutzung rechtlicher Grauzonen setzen, um andere gute Ideen auszubremsen. Wenn ich solche Praktiken erkenne, werde ich mich immer kritisch äußern, egal wie das Unternehmen heißt", so Leutheusser-Schnarrenberger.

"Urheberrechte müssen auch im Internet wirksam geschützt sein", so die Ministerin weiter. Hierfür seien jedoch Internetsperren der falsche Weg. Das sei Überzeugung der gesamten Bundesregierung. Sie sei sicher, dass "ausgewogene Regelungen" gefunden werden könnten. "Eine Welle der Kriminalisierung wird es nicht geben." Auch zum Antipiraterie-Abkommen ACTA, das zurzeit von 39 Staaten geheim verhandelt wird, sagt sie: "Wir werden kein völkerrechtliches Abkommen akzeptieren, das Netzsperren enthält."

Die Ministerin würdigt außerdem noch einmal die Karlsruher Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung vom 2. März dieses Jahres: "Das Urteil ist ein Sieg für die Grundrechte und ein Meilenstein für den Datenschutz", so Leutheusser-Schnarrenberger. Es stehe in einer langen Reihe von Entscheidungen, die staatliche Sicherheitsgesetze in grundrechtliche Schranken verweise. "Die Ausstrahlungskraft des Urteils reicht weit über die Vorratsdatenspeicherung hinaus."

Quelle: Pressemeldung MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH

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