Schiedsstelle: Schadensersatz für Foto-Nutzung nur nach Privat-Tarif abzurechnen

| Mainz

Die Schiedsstelle nach dem Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten beim Deutschen Patent- und Markenamt (folgend: Schiedsstelle) kam in einem Verfahren einer Verwertungsgesellschaft gegen den Betreiber einer Online-Datenbank in ihrer Entscheidung vom 6.3.2007 (Az: Sch-Urh 25/05) zu dem Ergebnis, für die Nutzung von Fotos sei fast ausschließlich der private Online-Tarif anzuwenden. Die Verwertungsgesellschaft vertrat dagegen die Auffassung, der gewerbliche Online-Tarif sei anzuwenden.

Gegenstand der Entscheidung ist eine Online-Datenbank, in der über 19.000 Fotos enthalten waren. Der Betreiber erzielte dabei Einnahmen durch das Schalten von Bannerwerbung, eine Eingangswerbefläche sowie Sponsorenplätze. Dies reicht nach Ansicht der Schiedsstelle jedoch noch nicht aus, um eine Gewerblichkeit i.S.d. einschlägigen Tarifs anzunehmen. Gewerblichkeit liege erst vor, wenn Gewinnerzielungsabsicht bestehe. Diese sei im konkreten Fall erst gegeben gewesen, als der Betreiber der Datenbank kostenpflichtige Premiumseiten anbot. Damit ist nach Ansicht der Schiedsstelle bis zu diesem Zeitpunkt der erheblich günstigere Privattarif anzuwenden.

Praxistipp:

Werden Sie wegen der Online-Nutzung von Fotos oder anderen Bildern auf Lizenzschadensersatz in Anspruch genommen, sollten Sie genau prüfen, ob der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung berechtigt ist, und wenn ja ob der geltend gemachte Betrag nach Urheberrecht tatsächlich geschuldet wird.

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1. Review für "Schiedsstelle: Schadensersatz für Foto-Nutzung nur nach Privat-Tarif abzurechnen" ( von StrongKing am )
Sowas habe ich gesucht Genau sowas habe ich gesucht. Super!
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2. Review für "Schiedsstelle: Schadensersatz für Foto-Nutzung nur nach Privat-Tarif abzurechnen" ( von SickChris am )
Seh ich genauso. Danke für den Artikel. Manche Hundebesitzer unterschätzen die Wichtigkeit einer Haftpflicht.
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3. Review für "Schiedsstelle: Schadensersatz für Foto-Nutzung nur nach Privat-Tarif abzurechnen" ( von FashionPro am )
MoveObjects Das ist wirklich der lustigste Cheat im gesamten spiel.
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4. Review für "Schiedsstelle: Schadensersatz für Foto-Nutzung nur nach Privat-Tarif abzurechnen" ( von GuppyTexter am )
Die besten Cheats Ich finde auch das dies, die besten Cheats sind.
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5. Review für "Schiedsstelle: Schadensersatz für Foto-Nutzung nur nach Privat-Tarif abzurechnen" ( von AudioPimp am )
Tolle Hinweise Danke für den Hinweis mit dem Deckungsakt! Ich wusste nicht, dass dies auch von der Haftpflicht getragen wird!
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Video auf YouTube: Die Deadline naht: Compliance in der Umsetzung von FATCA

www.youtube.com


Redaktion

Redakteur: Dr. Jan Peter Müßig

Dr. Jan Peter Müßig

Fachanwalt für Urheber und Medienrecht
Kanzlei Dr. Müßig Stüttgen Voigt Kämpf

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Dr. Müßig berät in den Gebieten Urheberrecht, Medienrecht, Lizenzrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht. Davon umfasst sind u.a. IT-, EDV-/Software-, Domain- und Onlinerecht, Presse- und Verlagsrecht.

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