Schiedsstelle: Schadensersatz für Foto-Nutzung nur nach Privat-Tarif abzurechnen
Gegenstand der Entscheidung ist eine Online-Datenbank, in der über 19.000 Fotos enthalten waren. Der Betreiber erzielte dabei Einnahmen durch das Schalten von Bannerwerbung, eine Eingangswerbefläche sowie Sponsorenplätze. Dies reicht nach Ansicht der Schiedsstelle jedoch noch nicht aus, um eine Gewerblichkeit i.S.d. einschlägigen Tarifs anzunehmen. Gewerblichkeit liege erst vor, wenn Gewinnerzielungsabsicht bestehe. Diese sei im konkreten Fall erst gegeben gewesen, als der Betreiber der Datenbank kostenpflichtige Premiumseiten anbot. Damit ist nach Ansicht der Schiedsstelle bis zu diesem Zeitpunkt der erheblich günstigere Privattarif anzuwenden.
Praxistipp:
Werden Sie wegen der Online-Nutzung von Fotos oder anderen Bildern auf Lizenzschadensersatz in Anspruch genommen, sollten Sie genau prüfen, ob der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung berechtigt ist, und wenn ja ob der geltend gemachte Betrag nach Urheberrecht tatsächlich geschuldet wird.
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Sowas habe ich gesucht Genau sowas habe ich gesucht. Super!
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Seh ich genauso. Danke für den Artikel. Manche Hundebesitzer unterschätzen die Wichtigkeit einer Haftpflicht.
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MoveObjects Das ist wirklich der lustigste Cheat im gesamten spiel.
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Die besten Cheats Ich finde auch das dies, die besten Cheats sind.
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Tolle Hinweise Danke für den Hinweis mit dem Deckungsakt! Ich wusste nicht, dass dies auch von der Haftpflicht getragen wird!
Meine Wertung: 8 Punkte. (Skala von 1 bis 10)
