Urheberrechte auch auf Facebook?
Facebook ist eine weltweit aktive Social-Media Plattform in über 74 Ländern mit ca. 800 Millionen Mitgliedern. Hier können Menschen ihrem Wunsch nachgehen, z.B. bestimmte Erlebnisse, Fotos und Dateien mit der Welt zu teilen. Solange User ihre persönlichen Inhalte teilen, kann es zu keinen urheberrechtlichen Problemen kommen. Aber was passiert, wenn Inhalte geteilt werden, die einem selbst nicht gehören? Achtung: Auf Facebook gelten die gleichen Regeln wie auf anderen Internetseiten. So Rechtsanwalt Max-Lion Keller: "Wer urheberrechtlich geschützte Inhalte auf seiner Facebook-Seite einbindet, sollte vorher die Erlaubnis des Urhebers einholen."
Keine Angst, bestimmte Ausnahmen gibt es trotzdem
Bestimmte Ausnahmen bestehen bei Zitaten von bestimmten Werken, öffentlichen Reden, Kommentaren und Artikeln, da bei Zitaten eine Veröffentlichung auch ohne Einholung der Erlaubnis des Urhebers möglich ist. Es ist also kein Problem, wenn man einzelne Passagen zitiert, jedoch muss man auf die Quelle hinweisen und noch besser wäre es, wenn man den Inhalt mit seinen eigenen Worten wiedergibt. Nicht zu vergessen ist, dass trotz alledem allein der Urheber das Recht hat, sein Werk z.B. zu publizieren und zu duplizieren oder auch Nutzungsrechte anderen Personen einzuräumen.
Quelle: Pressemeldung Doppelklicker.de
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