Versicherter Versand auf Ebay: Abmahnung von Onlinehändlern

| Mainz

Die Abmahnung von Onlinehändlern ist stets ein aktuelles Thema. Die vom Onlinehändler zu beachtenden Vorschriften und die dazugehörige Rechtsprechung sind unübersichtlich und stetem Wandel unterworfen. Bei der Einrichtung und Pflege von Ebay-Shops oder eigenen Internetseiten werden daher häufig Fehler gemacht. Dies führt zu kostspieligen Abmahnungen. Aktuell: versicherter Versand auf Ebay.

Hintergrund ist der gesetzgeberische Gedanke, dass sich im Wettbewerb niemand dadurch einen wirtschaftlichen Vorteil sichern soll, dass er gegen Rechtsvorschriften verstößt. Um den Konkurrenten ein wirksames Mittel gegen rechtswidrige Praktiken an die Hand zu geben wurde im Laufe der Zeit die Möglichkeit der kostenpflichtigen Abmahnung entwickelt. Der Wettbewerber kann so auf einen Verstoß gegen Rechtsvorschriften hinweisen, Unterlassung sowie Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangen, und entstandene Kosten vom Verletzer ersetzt verlangen. Die Kostenersatzpflicht führte allerdings auch zu Missbräuchen. Die Kosten einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung können nach aktuellem Wettbewerbsrecht jedoch nicht mehr verlangt werden. Die Abgrenzung, wann ein Missbrauch vorliegt, ist naturgemäß schwierig.

Der Gegenstand der Abmahnungen variiert regelmäßig schubweise. Zunächst lag der thematische Schwerpunkt auf der Impressumspflicht sowie der Pflicht, Verbraucher über das Bestehen von Widerrufsrechten zu informieren. Aktuell werden häufig Passagen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerügt. Ein weiteres aktuelles Thema ist das Angebot des versicherten Versands bei Ebay-Geschäften. Argumentiert wird dabei damit, dass beim Kauf durch einen Verbraucher ein Fall des § 474 Abs. 2 BGB vorliegen kann. Danach hat der Verkäufer das Versandsrisiko zu tragen. Bietet der Verkäufer einen versicherten Versand an, suggeriere er, das Versandrisiko liege beim Käufer. Dies sei nicht zulässig. Ob und wenn ja welcher Wettbewerbsverstoß vorliegt ist allerdings immer eine Frage des Einzelfalls.

Praxistipp:

Wenn Sie gewerblich an Verbraucher über Ebay oder eigene Internetseiten verkaufen bieten Sie versicherten Versand nicht an.

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1. Review für "Versicherter Versand auf Ebay: Abmahnung von Onlinehändlern" ( von StrongKing am )
Sowas habe ich gesucht Genau sowas habe ich gesucht. Super!
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2. Review für "Versicherter Versand auf Ebay: Abmahnung von Onlinehändlern" ( von SickChris am )
Seh ich genauso. Danke für den Artikel. Manche Hundebesitzer unterschätzen die Wichtigkeit einer Haftpflicht.
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3. Review für "Versicherter Versand auf Ebay: Abmahnung von Onlinehändlern" ( von FashionPro am )
MoveObjects Das ist wirklich der lustigste Cheat im gesamten spiel.
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4. Review für "Versicherter Versand auf Ebay: Abmahnung von Onlinehändlern" ( von GuppyTexter am )
Die besten Cheats Ich finde auch das dies, die besten Cheats sind.
Meine Wertung: 9 Punkte. (Skala von 1 bis 10)

5. Review für "Versicherter Versand auf Ebay: Abmahnung von Onlinehändlern" ( von AudioPimp am )
Tolle Hinweise Danke für den Hinweis mit dem Deckungsakt! Ich wusste nicht, dass dies auch von der Haftpflicht getragen wird!
Meine Wertung: 8 Punkte. (Skala von 1 bis 10)

Redaktion

Redakteur: Dr. Jan Peter Müßig

Dr. Jan Peter Müßig

Fachanwalt für Urheber und Medienrecht
Kanzlei Dr. Müßig Stüttgen Voigt Kämpf

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Dr. Müßig berät in den Gebieten Urheberrecht, Medienrecht, Lizenzrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht. Davon umfasst sind u.a. IT-, EDV-/Software-, Domain- und Onlinerecht, Presse- und Verlagsrecht.

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