Vorsicht beim Verkauf von Büchern im Internet - Abmahnung droht

| Mainz

Für Bücher, Musiknoten und ähnliche Produkte gilt in Deutschland das Buchpreisbindungsgesetz. D.h. für den Verbraucher wird ein Endpreis festgesetzt, der weder unter- noch überschritten werden darf. Diese Regelung kann auch beim Verkauf über das Internet durch Privatpersonen zu beachten sein.

Zweck des Gesetzes über die Preisbindung von Büchern ist der Erhalt einer möglichst großen Anzahl und Vielfalt von Buchtiteln auf dem Markt. Dabei soll das Verlegen auch von solchen Büchern möglich gemacht werden, die zwar keine ausreichend hohe Auflage erwarten lassen, aber kulturell wertvoll sind. Auch sollen solche Bücher für jedermann erschwinglich und flächendeckend erhältlich sein. Durch die Buchpreisbindung können auch bei Bestsellern keine Rabatte ausgehandelt werden. Auf diese Weise tragen Bestseller über das marktwirtschaftliche Maß hinaus zum Einkommen von Verlagen und Buchhandlungen bei. Verlagsinvestitionen in weniger rentable Projekte und ein breites Buchhandelssortiment sollen so erleichtert werden.

Die Pflicht zur Einhaltung des festgesetzten Verkaufspreises besteht auch beim Verkauf von Büchern oder buchähnlichen Produkten im Internet. Voraussetzung ist allerdings, dass der Verkäufer gewerbs- oder geschäftsmäßig vorgeht und es sich um Neuware handelt. Die Pflicht trifft daher z.B. nicht Privatpersonen, die etwa auf dem Flohmarkt gebrauchte Bücher verkaufen. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn größere Mengen an Büchern angeboten und Bezeichnungen wie "ungelesen", "neu", "originalverpackt" oder ähnlich verwendet werden. Dann kann die Preisbindung greifen, und der Verkäufer bei Verstoß kostenpflichtig abgemahnt werden.

Veranstaltungstipp:

Vortrag "Rechtliche Fragen der Verlagspräsentation im Internet, Gefahren und deren Vermeidung" von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Dr. Jan Peter Müßig, Rechtsanwälte Dr. Müßig Stüttgen:

Mainzer Minipressen-Messe 2009

am Fr. 22.5.2009, 8:15 h

im Rathaus Mainz, Valencia-Zimmer

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1. Review für "Vorsicht beim Verkauf von Büchern im Internet - Abmahnung droht" ( von StrongKing am )
Sowas habe ich gesucht Genau sowas habe ich gesucht. Super!
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2. Review für "Vorsicht beim Verkauf von Büchern im Internet - Abmahnung droht" ( von SickChris am )
Seh ich genauso. Danke für den Artikel. Manche Hundebesitzer unterschätzen die Wichtigkeit einer Haftpflicht.
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3. Review für "Vorsicht beim Verkauf von Büchern im Internet - Abmahnung droht" ( von FashionPro am )
MoveObjects Das ist wirklich der lustigste Cheat im gesamten spiel.
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4. Review für "Vorsicht beim Verkauf von Büchern im Internet - Abmahnung droht" ( von GuppyTexter am )
Die besten Cheats Ich finde auch das dies, die besten Cheats sind.
Meine Wertung: 9 Punkte. (Skala von 1 bis 10)

5. Review für "Vorsicht beim Verkauf von Büchern im Internet - Abmahnung droht" ( von AudioPimp am )
Tolle Hinweise Danke für den Hinweis mit dem Deckungsakt! Ich wusste nicht, dass dies auch von der Haftpflicht getragen wird!
Meine Wertung: 8 Punkte. (Skala von 1 bis 10)

Redaktion

Redakteur: Dr. Jan Peter Müßig

Dr. Jan Peter Müßig

Fachanwalt für Urheber und Medienrecht
Kanzlei Dr. Müßig Stüttgen Voigt Kämpf

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Dr. Müßig berät in den Gebieten Urheberrecht, Medienrecht, Lizenzrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht. Davon umfasst sind u.a. IT-, EDV-/Software-, Domain- und Onlinerecht, Presse- und Verlagsrecht.

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