Weihnachtgruß oder Bestechung? Rechtsschutzversicherung klärt auf

| München

Pünktlich zur Weihnachtszeit stellt sich in vielen Betrieben wieder die Frage: "Wie üppig darf ein Weihnachtspräsent sein?" Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht, doch die D.A.S. Rechtsschutzversicherung klärt auf.

Eine Flasche Wein, ein Christstollen oder ein Kalender - Geschenke wie diese gehören zwischen Geschäftspartnern insbesondere in der Weihnachtszeit zum guten Ton. Problematischer werden hingegen höherwertige Präsente oder gar Bargeld, bei denen der Verdacht der Bestechung entstehen kann. Da eine eindeutige gesetzliche Regelung fehlt, gibt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung nun Hilfestellung.

Da sich im Falle einer nachgewiesenen Bestechung sowohl Geber als auch Empfänger strafbar machen, ist besondere Vorsicht geboten. In Sonderfällen kann sogar der Vorgesetzte eines Empfängers strafrechtlich belangt werden. Einem Arbeitnehmer droht zudem der Verlust des Arbeitsplatzes, da davon ausgegangen werden muss, dass er sich dem Kunden verpflichtet fühlt und nicht mehr im Interesse des Arbeitgebers handelt.

Welche Präsente kann man annehmen?

In der Praxis werden Geschenke bis zu einem Wert von 20 bis 30 Euro als unproblematisch angesehen. Unzulässig sind hingegen vergünstigte Arbeiten am Privathaus im Austausch für einen großen Auftrag oder andere "Gefälligkeiten".

Viele Unternehmen haben inzwischen Richtlinien für ihre Mitarbeiter erlassen, um eine gewisse Sicherheit im Umgang mit Geschenken zu erreichen. Eben dies empfiehlt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung auch für kleinere und mittlere Unternehmen. Der Imageverlust, der durch öffentlich gewordene Bestechung entstehen kann, ist nicht unerheblich. Der Tipp für den Umgang mit Beamten und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes: besser gar keine Präsente machen, denn die Bestechung eines Beamten ist eine Straftat mit verschärfter Strafandrohung. Wer versucht auf diese Weise eine bestimmte Diensthandlung zu erreichen, muss mit einem Mindestfreiheitsentzug von drei Monaten rechnen.

Quelle: Pressemeldung Pressemitteilung D.A.S. Rechtsschutzversicherung

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1. Review für "Weihnachtgruß oder Bestechung? Rechtsschutzversicherung klärt auf" ( von StrongKing am )
Sowas habe ich gesucht Genau sowas habe ich gesucht. Super!
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2. Review für "Weihnachtgruß oder Bestechung? Rechtsschutzversicherung klärt auf" ( von SickChris am )
Seh ich genauso. Danke für den Artikel. Manche Hundebesitzer unterschätzen die Wichtigkeit einer Haftpflicht.
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3. Review für "Weihnachtgruß oder Bestechung? Rechtsschutzversicherung klärt auf" ( von FashionPro am )
MoveObjects Das ist wirklich der lustigste Cheat im gesamten spiel.
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4. Review für "Weihnachtgruß oder Bestechung? Rechtsschutzversicherung klärt auf" ( von GuppyTexter am )
Die besten Cheats Ich finde auch das dies, die besten Cheats sind.
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5. Review für "Weihnachtgruß oder Bestechung? Rechtsschutzversicherung klärt auf" ( von AudioPimp am )
Tolle Hinweise Danke für den Hinweis mit dem Deckungsakt! Ich wusste nicht, dass dies auch von der Haftpflicht getragen wird!
Meine Wertung: 8 Punkte. (Skala von 1 bis 10)

Video auf YouTube: Die Deadline naht: Compliance in der Umsetzung von FATCA

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