Werbung für Handy-Klingeltöne in Jugendzeitschriften

11.05.2006 |
Der u. a. für Marken- und Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte auf Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände darüber zu entscheiden, ob ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn ein Unternehmen in einer Jugendzeitschrift für Handy-Klingeltöne wirbt und dabei lediglich darauf hingewiesen wird, dass das Herunterladen über eine kostenpflichtige 0190-Service-Telefonnummer 1,86 € pro Minute kostet.

Der klagende Verband meint, ohne einen Hinweis auf die durchschnittliche Dauer des Herunterladens und die dadurch entstehenden Kosten werde die Unerfahrenheit der Jugendlichen in unlauterer Weise ausgenutzt.

Das Landgericht und das Berufungsgericht haben der auf Unterlassung gerichteten Klage des Verbraucherverbandes stattgegeben. Die hiergegen eingelegte Revision blieb ohne Erfolg.

Der Bundesgerichtshof hat die Werbung als wettbewerbswidrig angesehen, da sie geeignet sei, die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen auszunutzen (§ 4 Nr. 2 UWG). Handlungen, die gegenüber einer nicht besonders schutzwürdigen Zielgruppe noch zulässig seien, könnten gegenüber geschäftlich Unerfahrenen unzulässig sein. Voraussetzung für den Schutz sei, dass sich die Werbung - zumindest auch - gezielt an Kinder oder Jugendliche richte. Dies sei im vorliegenden Fall anzunehmen, da die Leserschaft der Zeitschrift, in der die Werbung abgedruckt worden sei, zu mehr als 50% aus Kindern und Jugendlichen bestehe.

Der Bundesgerichtshof stellte aber klar, dass nicht jede gezielte Beeinflussung von Minderjährigen durch Werbung unlauter ist. Die konkrete Handlung müsse vielmehr geeignet sein, die geschäftliche Unerfahrenheit auszunutzen. Maßgeblich sei insoweit, ob und inwieweit sich die Unerfahrenheit auf die Entscheidung über das Angebot auswirke. Minderjährige seien weniger in der Lage, die durch die Werbung angepriesene Leistung in Bezug auf Bedarf, Preiswürdigkeit und finanzielle Folgen zu bewerten. Daher müsse Kindern und Jugendlichen ausreichend deutlich gemacht werden, welche finanziellen Belastungen auf sie zukämen. Dem werde die angegriffene Werbung nicht gerecht, da nach dieser die Kosten nicht überschaubar seien. Diese Ungewissheit habe dadurch ein besonderes Gewicht bekommen, dass der Verbraucher die tatsächliche finanzielle Belastung erst durch eine spätere Abrechnung erfahre. Aus diesen Gründen sei eine gezielt an Minderjährige gerichtete Werbung für Handy-Klingeltöne, in der nur der Minutenpreis angegeben wird, grundsätzlich wettbewerbswidrig.

Quelle: Pressemeldung Pressestelle des Bundesgerichtshof , 06.04.2006

Dieser Beitrag wurde bisher 415 mal gelesen.
(Rang 2264 auf Doppelklicker.de)

Klicken Sie hier um zum Anfang der Seite zu gelangen.

Weitere News

CMS Hasche Sigle berät Norddeutsche Vermögen bei Verkauf der Völcker Informatik AG

21.07.2010 | Der von der Unternehmensgruppe Norddeutsche Vermögen aufgelegte Private-Equity-Fonds CRESCAT EQUITY hat seine...

weiter in CMS Hasche Sigle berät Norddeutsche ...

Insolvenzverfahren Lehman Brothers Bankhaus AG

649 mal gelesen. Rang 976 auf Doppelklicker.de.

06.07.2010 | Vor dem Landgericht Frankfurt am Main hat heute die erste Anhörung in einem Verfahren zwischen zwei...

weiter in Insolvenzverfahren Lehman Brothers ...

Börsenverein: Die digitale Welt braucht ein starkes Urheberrecht

15.06.2010 | Interessenvertretung der Verlage und Buchhandlungen begrüßt Berliner Rede der Bundesjustizministerin zum...

weiter in Börsenverein: Die digitale Welt ...

Produkte schützen, Patente nutzen

10.06.2010 | Über die gewerblichen Schutzrechte und Möglichkeiten der Patentverwertung informiert die Industrie- und...

weiter in Produkte schützen, Patente nutzen ...

Werben mit der WM - Geschützte Marken FIFA und WM 2010?

658 mal gelesen. Rang 953 auf Doppelklicker.de.

10.06.2010 | Bei der Namensfindung für Produkte oder Dienstleistungen und in der Werbung nehmen Unternehmer gerne auf die...

weiter in Werben mit der WM - Geschützte ...

Wirtschaft Region Mainz

Forum Außenwirtschaft informiert über Exportchancen

Information und Beratung über Exportchancen kommt nach dem...

weiter ...

IT-Technology

Recht

Insolvenzverfahren Lehman Brothers Bankhaus AG

Vor dem Landgericht Frankfurt am Main hat heute die erste...

weiter ...

Medien

Axel Flasbarth wird Geschäftsführer der fotocommunity GmbH

Dr. Axel Flasbarth übernimmt ab sofort die operative Leitung...

weiter ...

Bürger nehmen Energieversorgung selbst in die Hand ZDF- Länderspiegel

berichtet über Initiativen ganzer Gemeinden Während die...

weiter ...

Marketing

ELV senkt Preise für HomeMatic- Hausautomation um bis zu 60 Prozent

Das Elektronikversandhaus ELV (www.elv.de) hat die Preise...

weiter ...

Jörg Karpinski: einer der besten deutschen IT- Sprecher

Mit gleich zwei Best-Speaker Sternen in den Kategorien...

weiter ...

Organisation

Vodafone Deutschland startet positiv ins Geschäftsjahr

Vodafone Deutschland ist positiv in das Geschäftsjahr...

weiter ...

Vodafone stellt weitere Weichen für flächendeckenden LTE- Ausbau

Vodafone hat weitere Entscheidungen für den LTE-Ausbau...

weiter ...
Kompetente Projektpartner finden Sie auf dem Marktplatz auf Doppelklicker.de Werden Sie jetzt Mitglied auf Doppelklicker.de