Widerspruch gegen Google Street View ? Verbraucherschutzministerin Margit Conrad rät: informieren und prüfen

24.02.2010 15:19 | Mainz
Die rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerin Margit Conrad (SPD) rät dazu, sich zu informieren und gegebenenfalls schon jetzt von Widerspruchsmöglichkeiten für Fotos, die zum Jahresende in "Google Street View" veröffentlicht werden sollen, Gebrauch zu machen. "Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte sind ein hohes Gut. Diese gilt es zu schützen", so Conrad.

Verbraucherinnen und Verbrauchern in Rheinland-Pfalz können - mit und ohne Internetanschluss - der Veröffentlichung von Bildern widersprechen. Einen Grund für den Widerspruch müssen Betroffene nicht nennen.

Unerwünschte Bilder, auf denen das eigene Wohnhaus, Auto, man selbst oder die eigenen Kinder zu sehen sind, sind widerspruchsfähig. Da Gesichter und Fahrzeuge unkenntlich gemacht werden sollen, spielen vor allem Bilder von Wohnhäusern eine Rolle. Im Widerspruch sollte das konkret betroffene Grundstück oder Gebäude näher beschrieben werden (z.B. Angabe der Farbe, von Balkonen oder markanten Gebäude in der Umgebung), damit es auch unabhängig von der Hausnummer identifiziert werden kann.

Das Internetunternehmen Google hatte am gestrigen 23. Februar zugesagt, die Widerspruchsmöglichkeiten für seinen Dienst "Street View" in Deutschland zu erweitern und Gesichter oder Autokennzeichen unkenntlich zu machen sowie die Rohdaten zu löschen. Google Street View soll in Deutschland Ende 2010 starten.

"Das ersetzt keine klaren rechtlichen Regelungen darüber, was erlaubt und was im Interesse der Persönlichkeitsrechte nicht erlaubt werden soll", so Conrad. "Es geht nicht darum, solche Angebote insgesamt infrage zu stellen, aber doch Grenzen zu setzen, um Privatsphäre, Persönlichkeitsrechte und Sicherheitsaspekte zu schützen."

Widerspruchsmöglichkeiten gegen Google Street View

  • Der Widerspruch muss an
    Google Germany GmbH,
    Betr. Street View,
    ABC-Straße 19,
    20354 Hamburg,
    E-Mail: streetviewdeutschland@google.com
    gerichtet werden.
  • Weitere Informationen sowie ein Musterschreiben zum Widerspruch finden Verbraucherinnen und Verbraucher auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz unter www.mufv.rlp.de, Stichwort Verbraucherschutz/Datenschutz.
  • Wer über keinen Internetanschluss verfügt, kann ein Infoblatt und das Musterschreiben beim
    Landesbeauftragten für Datenschutz Rheinland-Pfalz,
    Hintere Bleiche 34,
    55116 Mainz,
    Telefon: 06131/208-2449,
    Telefax: 06131/208-2497 anfordern.

Quelle: Pressemeldung Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz

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