Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Internet

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Wenn ein Verkäufer Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB) verwendet, sind diese nur dann in den Kaufvertrag einbezogen, wenn der Kunde die Möglichkeit hatte, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zunehmen.

In Geschäften geschieht dies in der Regel durch einen Aushang. Ansonsten werden bei Bestellungen oft Allgemeine Geschäftsbedingungen auf der Rückseite des Bestellformulars abgedruckt. Problematisch ist dies natürlich beim Internetkauf. Zahlreiche Anbieter machen den Kauf davon abhängig, dass man anklickt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben.

In einem Urteil vom 14.6.2006 hat sich nun auch der Bundesgerichtshof mit der Frage der Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen in Internetgeschäfte befasst. Dabei wurde festgestellt, dass es ausreicht, wenn durch Anklicken des unterstrichenen Wortes „AGBs“ auf der Bestellseite diese aufgerufen und ausgedruckt werden können.

Die Darstellung durch Unterstreichen ist im Medium Internet üblich. Der Anbieter kann davon ausgehen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bestellern wahrgenommen werden können, wenn dies nur durch einen Link möglich ist. Derjenige, der im Internet Bestellungen tätigt, ist mit den Gepflogenheiten des Internets vertraut. Darauf darf sich auch der Anbieter verlassen. Wichtig ist nur, dass sich der Link zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Bestellseite gut sichtbar befindet.

Praxistipp

Allgemeine Geschäftsbedingungen sollte man vor Abschluss von Geschäften lesen. Das gilt auch für den Internetkauf.

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