ERGO BU (Hamburg Mannheimer)

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Wer durch Krankheit oder Unfall in seinem bisher ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann, hat keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung, da er prinzipiell noch arbeitsfähig ist. Da die persönlichen Empfindlichkeiten oder Gehaltsvorstellungen nicht berücksichtigt werden, empfiehlt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

ERGO BU: Verzicht auf abstrakte Verweisung

Die ERGO BU unterstützt berufsunfähige Menschen mit einem umfassenden Schutz. So versichert die ERGO ihren Kunden, keine Ersatztätigkeit annehmen zu müssen, wenn er in seinem ausgeübten Beruf berufsunfähig wird. Damit verzichtet diese Versicherung auf die sog. abstrakte Verweisung. Schon ab einer sechsmonatigen ununterbrochenen Berufsunfähigkeit werden die vollen Leistungen gezahlt. Außerdem kann die BU flexibel an die jeweilige Lebensphase angepasst werden. Der Versicherungsschutz besteht dabei weltweit. Die Leistungen werden ausgezahlt, wenn der Versicherte in seinem ausgeübten Beruf in einem Umfang von 50 Prozent berufsunfähig wird. Ab diesem Zeitpunkt wird er von der Verpflichtung zur Beitragszahlung befreit und erhält die vereinbarte Rentenzahlung.

ERGO BU: Versicherter hat freie Entscheidung über Verwendung der Überschussanteile

Die BU-Rente kann auch als Zusatzversicherung zu einer Kapitallebensversicherung, Rentenversicherung oder Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Der Versicherte entscheidet außerdem über die Verwendung der Überschussanteile. Wenn keine Leistung beansprucht wurde, wird der überschüssige Beitrag am Vertragsende ausgezahlt. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, im Leistungsfall die Überschüsse als Bonusrente oder zur Senkung der Beiträge durch Verrechnung zu verwenden. Auch die Investition in eine Fondsanlage ist denkbar.

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