{"id":3052,"date":"2017-09-11T08:00:03","date_gmt":"2017-09-11T06:00:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.doppelklicker.de\/blog\/?p=3052"},"modified":"2018-12-01T12:28:16","modified_gmt":"2018-12-01T10:28:16","slug":"arbeitslosengeld-ii-krankheit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.doppelklicker.de\/blog\/arbeitslosengeld-ii-krankheit\/","title":{"rendered":"Arbeitslosengeld II &#038; Krankheit: Was passiert, wenn man mit Hartz IV krank ist?"},"content":{"rendered":"<p>Wer Arbeitslosengeld bekommt, muss bereits finanzielle Einschr\u00e4nkungen gegen\u00fcber der fr\u00fcheren Erwerbst\u00e4tigkeit hinnehmen. Doch was ist mit Empf\u00e4ngern von <strong>Arbeitslosengeld II &amp; einer Krankhei<\/strong>t ? Welche Leistungen k\u00f6nnen Empf\u00e4nger von ALG II, dem sogenannten Hartz IV, erwarten?<br \/>\n<!--more--><\/p>\n<h2><strong>Arbeitslosengeld und Krankheit: Versichert oder nicht?<\/strong><\/h2>\n<p>Wer Arbeitslosengeld I bekommt, ist von Anfang an in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Das gilt auch f\u00fcr die Pflegeversicherung \u2013 die Beitr\u00e4ge werden durch die Arbeitsagentur pauschal entrichtet. Die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge ist gesetzlich festgelegt.<br \/>\nWer nun aber keinen Anspruch auf irgendgeartete Leistungszahlungen hat, besitzt auch keine automatische Krankenversicherung.<\/p>\n<p>Wer nur Leistungen nach dem SGB III erh\u00e4lt, muss sich umgehend bei der Krankenkasse melden \u2013 hier gilt es, eine freiwillige Mitgliedschaft zu beantragen. Denn in Deutschland herrscht die Pflicht zur Krankenversicherung, nur die Art derselben liegt im eigenen Ermessen. Empf\u00e4nger des Arbeitslosengelds II sind \u00fcber die Arbeitsagentur abgesichert und k\u00f6nnen von der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren.<\/p>\n<h2><strong>Ist eine freiwillige Weiterversicherung bei Erhalt von ALG II m\u00f6glich?<\/strong><\/h2>\n<p>Wer Arbeitslosengeld II erh\u00e4lt, hat immer noch die M\u00f6glichkeit, sich freiwillig weiterzuversichern. Allerdings ist das bei den gesetzlichen Krankenkassen nur bis zu einer Frist von drei Monaten m\u00f6glich. Die bestehende Mitgliedschaft endet, wenn diese Frist nicht eingehalten wird. Allerdings sind auch f\u00fcr die Weiterversicherung einige Voraussetzungen zu erf\u00fcllen, wozu die Vorversicherungszeit geh\u00f6rt.<\/p>\n<p>Die Person, die sich gern weiterversichern lassen w\u00fcrde, muss demnach in den letzten f\u00fcnf Jahren zuvor f\u00fcr insgesamt mindestens 24 Monate voll versichert gewesen sein. M\u00f6glich ist auch eine Betrachtung lediglich der letzten zw\u00f6lf Monate \u2013 wer insgesamt nicht auf 24 Monate kommt, muss dann die letzten zw\u00f6lf Monate durchg\u00e4ngig versichert gewesen sein.<\/p>\n<h2><strong>Arbeitslosengeld, Krankheit und Familienversicherung: Geht das?<\/strong><\/h2>\n<p>Die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen bieten die M\u00f6glichkeit zur Familienversicherung an. Das ist eine g\u00fcnstige Variante, werden doch Kinder oder andere Familienangeh\u00f6rige kostenfrei bei einem zahlenden Mitglied versichert, solange sie kein eigenes Einkommen haben bzw. dieses eine feste Grenze pro Jahr nicht \u00fcbersteigt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch f\u00fcr Empf\u00e4nger des Hartz IV m\u00f6glich, sich in der Familienversicherung absichern zu lassen.<\/p>\n<p>Anspruch h\u00e4tte zum Beispiel der Ehegatte, wobei auch eingetragene Lebenspartnerschaften Leistungen beanspruchen k\u00f6nnen. Jugendliche und junge Erwachsene unter 23 Jahren z\u00e4hlen ebenfalls noch zu den Beg\u00fcnstigten, sofern sie keine Arbeit haben oder sich in einer schulischen Ausbildung befinden.<\/p>\n<div id=\"attachment_3057\" style=\"width: 810px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><a href=\"https:\/\/www.doppelklicker.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2017\/09\/Arbeitslosengeld-II-und-Familienversicherung.jpg\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-3057\" loading=\"lazy\" class=\"size-full wp-image-3057\" src=\"https:\/\/www.doppelklicker.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2017\/09\/Arbeitslosengeld-II-und-Familienversicherung.jpg\" alt=\"Arbeitslosengeld II und Familienversicherung (#02)\" width=\"800\" height=\"495\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-3057\" class=\"wp-caption-text\">Arbeitslosengeld II und Familienversicherung (#02)<\/p><\/div>\n<h2><strong>Belastungsobergrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung<\/strong><\/h2>\n<p>Bei nahezu allen Zahlungsverpflichtungen, die der deutsche B\u00fcrger erf\u00fcllen muss, hat der Staat Belastungsobergrenzen festgelegt. Bis zu dieser H\u00f6he m\u00fcssen Zahlungen erfolgen, danach sind sie gedeckelt. Das gilt auch bei Zuzahlungen f\u00fcr Medikamente und Arzneimittel. F\u00fcr Kinder und Jugendliche gilt das nicht, sofern sie unter 18 Jahre alt sind, m\u00fcssen sie nichts dazubezahlen. Erwachsene hingegen m\u00fcssen als Versicherte einen Eigenanteil tragen. F\u00fcr sie gilt die Belastungsobergrenze, die bei zwei Prozent der Bruttoeinnahmen des Versicherten liegt. Geht es um eine Person, die chronisch krank ist, so liegt diese Grenze sogar bei nur einem Prozent pro Jahr.<\/p>\n<p>Familien profitieren von den Kinderfreibetr\u00e4gen. \u00dcbersteigen die Ausgaben im Jahr diese Freibetr\u00e4ge bzw. die Belastungsobergrenze, so entf\u00e4llt die j\u00e4hrliche Eigenbeteiligung. Gut zu wissen: Die Freibetr\u00e4ge (pro Jahr: 3.648 Euro pro Kind und 4.410 Euro f\u00fcr den Lebens- oder Ehepartner) senken das j\u00e4hrliche Bruttoeinkommen und so wird die Belastungsobergrenze schneller erreicht. In der Regel erfolgt eine Zusammenveranlagung der Ehepartner, sodass auch die Zuzahlungen sowie die Bruttoeinnahmen beider zusammengelegt werden.<\/p>\n<h2><strong>Belastungsobergrenze f\u00fcr Empf\u00e4nger von Arbeitslosengeld II<\/strong><\/h2>\n<p>Bei Anspruch auf ALG nimmt das Jobcenter nun das Arbeitslosengeld selbst als Grundlage f\u00fcr die Berechnung der Belastungsobergrenze. Hier wird brutto gleich netto gesetzt. Ein Beispiel: Ein Arbeitsloser bekommt im Monat 800 Euro vom Jobcenter gezahlt. Seine Belastungsgrenze f\u00fcr Eigenanteile liegt bei 192 Euro, was sich aus der Rechnung 800 Euro mal 12 Monate und davon zwei Prozent ergibt. Bei einem chronisch Kranken w\u00e4ren es 96 Euro (ein Prozent).<\/p>\n<p>Die Belastungsgrenze ist bei einem Empf\u00e4nger von Arbeitslosengeld also weitaus geringer als bei einem normal Erwerbst\u00e4tigen mit einem durchschnittlichen Einkommen. Daher wird auch von der \u201epers\u00f6nlichen Belastungsgrenze\u201c gesprochen. Die zust\u00e4ndigen Krankenkassen helfen bei der Berechnung der individuellen Belastungsobergrenze. Wichtig ist, alle Belege zu sammeln, die sp\u00e4ter f\u00fcr eine Abrechnung infrage kommen k\u00f6nnen. Hierbei geht es um Zuzahlungen, die in der Apotheke geleistet werden mussten, um Zahlungen f\u00fcr Verbands- und Hilfsmittel sowie f\u00fcr diverse weitere Heilmittel.<\/p>\n<p>Gut zu wissen: Die Belastungsobergrenze gilt zwar f\u00fcr das gesamte Jahr. Wer aber anhand der gesammelten Quittungen nachweisen kann, dass das Recht auf Geltendmachung der Grenze bereits besteht, kann den entsprechenden Antrag bei seiner zust\u00e4ndigen Krankenkasse stellen. Dann wird die Grenze auch im laufenden Jahr anerkannt \u2013 sofern alles seine Richtigkeit hat \u2013 und der Betreffende braucht f\u00fcr das jeweilige Jahr keine Zuzahlungen mehr zu leisten. Ab dem Jahreswechsel gilt jedoch die neue Belastungsobergrenze, dann muss der Antrag erneut gestellt werden, wenn die Ausgaben hoch genug sind.<\/p>\n<h2><strong>Krankengeld bei l\u00e4nger dauernden Krankheit?<\/strong><\/h2>\n<p>Wer eine langwierige Krankheit hat, bef\u00fcrchtet meist finanzielle Einbu\u00dfen. Kein Wunder, denn das Krankengeld wird nicht in voller H\u00f6he des entgangenen Einkommens gezahlt, sondern nur anteilig. Wer nun aber Arbeitslosengeld empf\u00e4ngt und eine schwere Krankheit hat, bekommt echte Probleme. Wobei eine Differenzierung zu ber\u00fccksichtigen ist: Wer Arbeitslosengeld I bezieht, hat Anspruch auf Krankengeldzahlungen \u2013 Bezieher von ALG II jedoch nicht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"attachment_3056\" style=\"width: 770px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><a href=\"https:\/\/www.doppelklicker.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2017\/09\/Arbeitslosengeld-II.jpg\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-3056\" loading=\"lazy\" class=\"size-full wp-image-3056\" src=\"https:\/\/www.doppelklicker.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2017\/09\/Arbeitslosengeld-II.jpg\" alt=\"L\u00e4ngere Krankheit kann in diesem Fall zu Armut f\u00fchren (#01)\" width=\"760\" height=\"506\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-3056\" class=\"wp-caption-text\">L\u00e4ngere Krankheit kann in diesem Fall zu Armut f\u00fchren (#01)<\/p><\/div>\n<p>Normalerweise gilt, dass Krankengeldleistungen ab einer Dauer der Krankheit von sechs Wochen gezahlt werden. Dabei muss es sich um eine Krankheit handeln, wegen der die betreffende Person krankgeschrieben wurde. Ist sie zwischendurch gesund und schreibt sie der Arzt wegen einer anderen Krankheit erneut arbeitsunf\u00e4hig, so beginnt der Zeitraum von sechs Wochen erneut.<\/p>\n<p>Bezieher von Arbeitslosengeld I k\u00f6nnen Krankengeld beanspruchen, wenn sie arbeitsunf\u00e4hig erkrankt sind oder wenn sie auf Kosten der Krankenkasse in einem Krankenhaus behandelt werden. Um die Leistungen berechnen zu k\u00f6nnen, gilt der erste Tag der Arbeitsunf\u00e4higkeit als Starttermin f\u00fcr die Krankengeld-Frist.<\/p>\n<p>Bezieher von Arbeitslosengeld II jedoch sind generell vom Krankengeld ausgeschlossen, hier spielen gezahlte Beitr\u00e4ge keine Rolle. F\u00fcr diejenigen aber wichtig: Wer neben dem Hartz IV Arbeitsentgelt bezieht, weil er vielleicht einer stundenweisen Besch\u00e4ftigung nachgeht, und wenn derjenige daf\u00fcr Beitr\u00e4ge an die Krankenkasse entrichtet, so besteht auch der Anspruch auf Krankengeldzahlung.<\/p>\n<p>Eine weitere Ausnahme besteht im folgenden Fall: Der Betroffene bezieht noch Arbeitslosengeld I und bekommt Krankengeld gezahlt. Der Anspruchszeitraum f\u00fcr die Arbeitslosenunterst\u00fctzung endet, w\u00e4hrend noch die Krankengeldzahlung fortgesetzt wird. Kann der Betreffende nun Hartz IV beanspruchen, so beansprucht er auch weiterhin die Krankengeldzahlung. Dieser doch recht komplizierte Fall sollte bei den Krankenkassen oder direkt beim Jobcenter detailliert nachgefragt werden.<\/p>\n<h2><strong>Besondere Hinweise bei Krankheit<\/strong><\/h2>\n<p>Wichtig ist, dass auch Empf\u00e4nger von Arbeitslosengeld II bei Krankheit eine Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung vorlegen. Diese bekommt nur eben das Jobcenter und nicht der Arbeitgeber. Sp\u00e4testens am dritten Tag der Erkrankung muss das Dokument vorliegen, ansonsten kann die Arbeitsagentur die Zahlung s\u00e4mtlicher Leistungen einstellen. Die Bescheinigung muss auch eine Aussage \u00fcber die voraussichtliche Dauer der Erkrankung beinhalten. Die Arbeitslosenunterst\u00fctzung wird weitergezahlt, sofern die Dauer der Erkrankung sechs Monate voraussichtlich nicht \u00fcbersteigt.<\/p>\n<p>Ebenfalls wichtig: Empf\u00e4nger von Arbeitslosenunterst\u00fctzung bekommen keinen Mehrbedarf mehr zugestanden, wenn kein besonders schwerer Krankheitsverlauf vorliegt. Das hei\u00dft, sofern ihre Erkrankung keinen hohen finanziellen Aufwand bei der Behandlung verlangt, bekommen sie auch keine h\u00f6here Unterst\u00fctzung als ein gesunder Mensch zugestanden. So lautet zumindest die Theorie nach den &#8222;Empfehlungen des Deutschen Vereins f\u00fcr \u00f6ffentliche und private F\u00fcrsorge (DV)\u201c, die aber keine rechtliche Bindung haben. Wer nun zum Beispiel an Multipler Sklerose, Diabetes oder Hypertonie erkrankt ist, bekommt auf seinen Antrag auf Mehrbedarf meist eine Ablehnung.<\/p>\n<p>Die Sachbearbeiter der Arbeitsagentur sind keine medizinischen Fachleute und es ist ein Ding der Unm\u00f6glichkeit, jeden Antragsteller zu einer Untersuchung beim medizinischen Dienst zu schicken. Daher ist anzuraten, dass dem Ablehnungsbescheid erst einmal ein Widerspruchsschreiben folgt. Bleibt das ohne Erfolg, steht der Weg \u00fcber das Gericht und eine dort einzureichende Klage offen. In deren Rahmen wird festgelegt, ob ein Mehrbedarf durch die Krankheit besteht und wenn ja, in welcher H\u00f6he er sich bel\u00e4uft. Diese Entscheidung ist dann allerdings auch bindend. Eine umfassende Beratung vorab und die Hilfe durch einen Rechtsanwalt ist hier sicherlich der beste Weg, um unn\u00f6tig teure Klagen ohne Erfolgsaussichten zu vermeiden.<\/p>\n<hr \/>\n<p>Bildnachweis: \u00a9 shutterstock Titelbild: Makyzz, #01: Frank Gaertner, #02: hodonal88<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer Arbeitslosengeld bekommt, muss bereits finanzielle Einschr\u00e4nkungen gegen\u00fcber der fr\u00fcheren Erwerbst\u00e4tigkeit hinnehmen. Doch was ist mit Empf\u00e4ngern von Arbeitslosengeld II &amp; einer Krankheit ? 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