Die eingereichten Klageschriften berufen sich auf vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach §826 BGB sowie auf die Verletzung zwingender Bestimmungen des Produktsicherheitsgesetzes. Begründet wird dies mit wissenschaftlich belegten Ausdünstungen von giftigen aromatischen Kohlenwasserstoffen im VW Grand California GFK-Hochdach: Messwerte zeigten bis zu 159 µg/m³ Benzol, über 4.500 µg/m³ Styrol und 225 µg/m³ Formaldehyd an. Volkswagen soll die Wohnmobile zurücknehmen, den Kaufpreis abzüglich Nutzungsaufwand erstatten und zukünftige Schäden ersetzen sowie Gutachten beibringen lassen.
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