Die neue EU-Richtlinie schärft den Verbraucherschutz, indem sie Regeln für den Einsatz von Gutscheinen bei Pauschalreisen festlegt. Angebote müssen deutlich kennzeichnen, ob ein Gutschein ausgegeben wird und welcher Zeitraum dafür gilt. Kunden dürfen dies ablehnen und innerhalb von vierzehn Tagen eine Rückzahlung verlangen. Unverwendete oder abgelaufene Gutscheine werden erstattet, um eine Belastung der Verbraucher zu vermeiden. ARAG warnt vor möglichen Nachforderungen bei Kerosinpreissteigerungen. Die Bestimmungen treten nach EU-Amtsblattausgabe in Kraft.