Das Eckpunktepapier zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz beschreibt den Wegfall von Pflichten beim Heizungstausch ab Juli 2026. Die verbindliche 65-Prozent-Erneuerbaren-Quote wird gestrichen. Auch verpflichtende Beratungs- und Austauschmaßnahmen entfallen, sodass Hauseigentümer künftig ohne Einschränkungen zwischen erneuerbaren, hybriden oder fossilen Heizlösungen wählen können. Ab 2029 tritt eine stufenweise Bio-Treppe für Gas- und Ölheizungen in Kraft. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bleibt mindestens bis Ende 2029 aktiv. Der ausführliche Referentenentwurf wird zeitnah Ostern 2024 vorgelegt.
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Viele Eigentümer zögern Modernisierung durch unklare Heizungsgesetz-Regelungen weiterhin deutlich
Nach Angaben des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie erfüllt der Heizungsmarkt 2025 nicht die üblichen Erwartungen: Die Zahl der Neuinstallationen von Heizungsanlagen liegt auf dem niedrigsten Stand seit 15 Jahren. Als Grund nennen Hersteller und Verbände vor allem die unklaren Vorgaben des geplanten Heizungsgesetzes, das Eigentümer verunsichert und Modernisierungsentscheidungen aufschiebt. Modernisierungsexperte Thomas Billmann von Schwäbisch Hall kritisiert das daraus resultierende Vertrauensdefizit in die politischen Rahmenbedingungen und fordert kurzfristige Leitplanken.
Modernisierung ohne Quoten: GMG ermöglicht ab 2026 individuelle Heizkonzepte
Die geplante Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes eliminiert das bisherige Erfordernis, neu installierte Heizungsanlagen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie zu betreiben, und verzichtet zudem auf eine verpflichtende Erneuerung bestehender Heizkessel. Hausbesitzer erhalten dadurch wieder volle Entscheidungsbefugnis über die Wahl von Heiztechnologien wie Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, Hybridkonfigurationen sowie klassischen Gas- oder Ölheizungen. Dadurch wird eine individuelle Anpassung an technische Gegebenheiten und finanzielle Rahmenbedingungen ermöglicht. Eine Flexibilisierung schafft zusätzliche Planungssicherheit für effizienzorientierte Sanierungsprojekte.
Von Januar 2029 an steigt Pflichtanteil klimafreundlicher Brennstoffe stufenweise
Ab dem 1. Januar 2029 sind Betreiber von gas- und ölbeheizten Anlagen verpflichtet, jährlich einen wachsenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe zu verwenden. Die Bio-Treppe beginnt bei zehn Prozent und steigert sich in Etappen bis zum Jahr 2040. Als klimaneutrale Alternativen zugelassen sind Biomethan, synthetische Treibstoffe sowie ausgewählte Wasserstoffformen. Die Einhaltung der Bio-Quote wird durch vertragliche Tarifoptionen und regelmäßige Kontrollen sichergestellt. Ziel ist eine schrittweise Dekarbonisierung des Wärmemarkts. Das senkt Emissionen spürbar.
Neuer Anreiz: CO?-freie Bio-Gase und Bio-Öle verbilligen Heizkosten erheblich
Bei Verbrauch von zertifiziertem Grün-Gas oder nachhaltig erzeugtem Grün-Öl entfällt die CO?-Bepreisung, wodurch die Kosten für klimafreundliche Heizlösungen sinken. Diese Einsparung macht regenerative Energieformen attraktiver und unterstützt die nationale Klimaschutzstrategie. Hausbesitzer müssen jedoch künftig explizit Gas- oder Öltarife wählen, die einen definierten Mindestanteil an Biobrennstoffen garantieren. Daher ist ein Vergleich und eine sorgfältige Auswahl verschiedener Versorgungsprodukte notwendig, um gesetzliche Vorgaben umzusetzen und finanzielle Vorteile zu nutzen sowie Kostenrisiken zu minimieren.
Zuschüsse kombinieren: BEG, Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus bis 2029 sichern
Die Fortführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis mindestens 2029 sichert Hauseigentümern verlässliche Förderprogramme. Beim Austausch veralteter Heizsysteme können Investitionskosten zu 70 Prozent bezuschusst werden. Zusätzlich räumt das Programm einen Klimageschwindigkeitsbonus sowie eine einkommensabhängige Unterstützung ein. Somit lassen sich insgesamt bis zu 21.000 Euro Fördermittel abrufen, um beispielsweise innovative, netzfreundliche, intelligent, systemintegrierte, ressourcenschonende, digitale, skalierbare modulare Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Biomassekessel oder modulare Hybridheizsysteme mit erneuerbaren Energien einzubauen.
Austausch nicht überstürzen: Heizung weiter betreiben und Beratung einplanen
Modernisierungsentscheidungen sollten nicht überstürzt getroffen werden: Die vorhandene Heizungsanlage kann weiterhin sicher betrieben werden. Vor einem Austausch ist professionelle Begleitung durch Fachberater empfehlenswert. Energiespezialisten oder Schwäbisch Hall-Modernisierungsberater evaluieren technische Komponenten, Anschlussmöglichkeiten, Gebäudeparameter, Kostenrahmen und Förderoptionen. So entsteht ein ökonomisch sinnvolles Konzept, das Effizienz, Werterhalt und Nachhaltigkeit in Einklang bringt. Übereilte Vorhaben ohne detaillierte Analyse bergen hohe Risiken, Verzögerungen und Kostenüberhänge. Eine solide Planung auf Basis fundierter Expertise sorgt für reibungslose Umsetzung.
Neubauverordnung 2030 schreibt zwingend CO?-arme Heiztechnik jetzt fest vor
Ab dem Jahr 2030 ist bei sämtlichen Neubauten der Einsatz von Heizsystemen verpflichtend, die erneuerbare Energien verwenden oder den CO?-Ausstoß wesentlich reduzieren. Branchenspezialisten empfehlen deshalb, in der Konzeptphase bereits Lösungen wie Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse- oder Wasserstoffheizungen zu berücksichtigen, um spätere Nachrüstverpflichtungen zu vermeiden. Die bislang geltende Gestaltungsfreiheit ist angesichts kommender EU-Klimaziele nur temporär. Ein proaktives Vorgehen verbessert Effizienz und Projektplanungssicherheit.
Planungssicherheit erhöhen: früh Förderanträge stellen und Finanzierungsoptionen gründlich prüfen
Wer frühzeitig Finanzierungsangebote vergleicht, kann Zinskosten langfristig sichern und eine belastbare Finanzplanung etablieren. Ein Bausparvertrag bietet feste Zinssätze und dient als tragfähige Kapitalquelle zur Deckung von Modernisierungs- und Wartungskosten. Zusätzlich sollte man Förderanträge vor verbindlichem Projektstart einreichen und öffentliche Zuschüsse mit bankseitigen Darlehen verschränken. Eine modifizierte Sanierungsplanung in klar definierten Etappen bewirkt höhere Förderquoten, reduziert Verwaltungsaufwand und minimiert mögliche Nebenkosten zuverlässig. So gewinnen Eigentümer dauerhaften Planungsspielraum und finanzielle Flexibilität komfortabel
CO?-Preisbefreiung für grüne Kraftstoffe senkt Heizkosten und steigert Planungssicherheit
Das Gebäudemodernisierungsgesetz schafft Klarheit für den Heizungstausch, indem es strenge Quotenregelungen abschafft und Technologieoffenheit erlaubt. Hausbesitzer können zwischen Wärmepumpen, Fernwärme, Hybridlösungen oder Gas- und Ölheizungen frei wählen. Ab 2029 tritt die Bio-Treppe in Kraft, die den Anteil klimafreundlicher Brennstoffe stufenweise erhöht und CO?-Preisbefreiung für grüne Anteile gewährt. Mit der BEG-Förderung bis 2029 und Boni für schnelles Handeln bietet der Gesetzgeber umfassende finanzielle Unterstützung. Gezielte Beratung und Weitblick in der Finanzplanung sichern wirtschaftliche Modernisierungserfolge.

