Top 5 Fehler bei der Lagerhallenanmietung – und wie Sie sie vermeiden

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Sie möchten eine Lagerhalle anmieten? Dann ist die Konkurrenz häufig groß und mit ihr der Zeitdruck. Schnell lassen sich Interessenten zu einer Unterschrift unter dem Vertrag drängen, den sie nicht eingehend geprüft haben. Dieser und weitere Fehler sind leider nicht so selten wie gedacht.

Bitte vermeiden: Fünf Fehler bei der Anmietung von Lagerhallen

Für Lagerhallen sind verschiedene Parameter wichtig. Unter anderem geht es um die Art der Nutzung, um den Platzbedarf und um die Gestaltung des Mietvertrags. Doch genau diese Parameter werden oft nicht ausreichend beachtet. Ein scheinbar gutes Angebot liegt auf dem Tisch und Sie schlagen schnell zu? Ein Fehler, wie sich häufig herausstellt – ein genauer Vergleich mehrerer Angebote wäre besser gewesen. Nun kommen Sie vielleicht nicht einmal ohne Weiteres aus dem Vertrag heraus, weil Sie versäumt haben, diese genau rechtlich zu prüfen. Die folgenden fünf Fehler werden bei der Lagerhallenanmietung besonders häufig gemacht.

Fehler #1: Zu wenig Auswahl beim Vergleich

Sie möchten eine Lagerhalle mieten in Stuttgart? Oder in einer anderen Stadt? Egal wo – auch wenn ein Angebot auf den ersten Blick attraktiv erscheint, sollten Sie immer Wert darauf legen, mehrere Offerten zu vergleichen. Nutzen Sie dafür verschiedene Plattformen und Wege. In kleinen Orten besteht meist kaum eine Wahlmöglichkeit, weil die Menge an Lagerhallen sehr begrenzt ist. In Großstädten jedoch sollte es möglich sein, verschiedene Objekte zu prüfen. Beziehen Sie bei dem Vergleich die wichtigsten Parameter wie Größe, Ausstattung, Mietpreis, Anbindung und vorhandene Anschlüsse sowie Erweiterungsmöglichkeiten mit ein. Idealerweise nutzen Sie eine Übersicht, die Sie mit den Merkmalen jedes Angebots erweitern, sodass Sie am Ende einen genauen Vergleich machen können. Das ist ganz einfach über eine Excel-Tabelle möglich und erfordert keine großen Computerkenntnisse.

Fehler #2: Lage und Infrastruktur unterschätzen

Der Standort der Lagerhalle ist von größter Wichtigkeit, muss sie doch gut erreichbar und damit effizient zu nutzen sein. Lange Wege würden nur unnötige Kosten bedeuten! Dabei gilt der Aspekt der Zugänglichkeit sowohl für den Besitzer der Halle selbst als auch für Lieferanten. Um Transportkosten zu vermeiden, sollten Sie daher stets versuchen, eine zentral gelegene Lagerhalle zu mieten, welche direkt angefahren werden kann. Dafür ist es auch wichtig, dass die Wege auf dem betreffenden Grundstück gut zu befahren sind. Hallen in guter Lage sind zwar meist etwas teurer in der Miete, diese Mehrausgaben rechnen sich jedoch schnell durch verringerte Transportkosten.

Fehler #3: Nebenkosten nicht richtig kalkuliert

Wenn jemand eine Wohnung oder ein Haus mietet, geht es stets um die gesamten Kosten, die aus der Miete und den Nebenkosten bestehen. Bei gewerblichen Anmietungen sollte ebenso verfahren werden und doch werden gerade bei Lagerhallen Nebenkosten häufig vergessen. Somit erscheinen später unerwartete Kosten, die das monatliche Budget sprengen.

Um die Kosten richtig kalkulieren zu können, geht es zuerst einmal um die Grundmiete, die sich nach der Größe der Lagerfläche berechnet. Je größer die Halle, desto teurer wird es. Zudem ist die Lage der Immobilie wichtig, denn Hallen in zentraler Lage sind teurer als Hallen in Randlage mit schlechter Infrastruktur. Die Nebenkosten ergeben sich dann aus der Belüftung, Heizung und eventuellen Versicherungen. Diese kosten legt der Vermieter verständlicherweise auf den Mieter um, immerhin sehen sie Lagerhallen als Investitionsobjekte, die eine gewisse Rendite versprechen sollen. Die Nebenkosten sollten vorab erfragt und in den Vergleich der Angebote einbezogen werden.

Fehler #4: Ausstattung und Bausubstanz übersehen

Es geht nicht nur um die Halle an sich und dass hier die Waren und Produkte wie gewünscht gelagert werden können. Es geht auch um die Bedingungen, unter denen das geschieht und genau das ist ein Punkt, der häufig von Mietern vergessen wird. Die eingelagerten Waren müssen entsprechend ihrer Art richtig temperiert gelagert werden. Hinzu kommen weitere Aspekte wie Luftfeuchtigkeit und Sauberkeit. Empfindliche Produkte müssen unter besonderen Bedingungen gelagert werden, sie nehmen ansonsten schnell Schaden. Es gilt, vor der Unterzeichnung des Mietvertrags zu prüfen, ob das gewünschte Objekt die nötigen Bedingungen bieten kann. Ist der Vertrag erst einmal unterschrieben und es stellt sich heraus, dass beispielsweise keine Heizung vorhanden ist, gelten dennoch die vereinbarten Reglungen zur Kündigungsfrist. Genutzt werden kann die Halle in dem Fall nicht wie vorgesehen, somit kann dieser Fehler besonders teuer werden.

Fehler #5: Vertrag nicht richtig prüfen

Häufig gehen Mietinteressenten mit den vertraglichen Regelungen eher lapidar um bzw. prüfen diese vorab nicht eingehend. Beim Lesen des Vertrags, sofern ein solches überhaupt stattfindet, treten Fragen auf? Diese lassen sich doch schnell telefonisch klären! Doch genau das ist ein Fehler, denn eine mündliche Absprache kann bei einem späteren Streitfall niemand beweisen. Auch das lapidare Klären per E-Mail ist nicht in jedem Fall juristisch ausreichend. Der Hinweis, dass Verträge genauestens gelesen und weitere Vereinbarungen schriftlich vereinbart werden sollten, gilt übrigens nicht nur für das gewerbliche Handeln. Wenn Sie Lagerhallen privat mieten oder ein vertragliches Verhältnis bezüglich einer anderen Immobilie eingehen, sollten Sie sich generell absichern und alle Absprachen schriftlich festhalten. Dies gilt, auch wenn das BGB theoretisch erlaubt, dass Verträge mündlich geschlossen werden dürfen. Mangels Beweismöglichkeit werden diese jedoch häufig angezweifelt. Der Vertrag für Lagerhallen sollte in jeden Fall mindestens diese Punkte enthalten:

  • genaue Bezeichnung des Objekts
  • Anschrift der Halle
  • zu lagernde Güter oder Produkte
  • Ausstattung der Halle (Heizung, Klimaanlage, Wasser- und Abwasseranschlüsse etc.)
  • Auflagen zur Lagerung bestimmter Güter oder Produkte
  • Grundpreis mit Nebenkosten
  • Zahlungstermine
  • Regelungen zur Kündigung
  • vereinbarte Leistungen auf dem Grundstück
  • Befristungen

Fazit und Checkliste

Beim Anmieten einer Lagerhalle ist die Freude über ein scheinbar perfektes Angebot oft groß. Leider stellt sich nicht selten im Nachhinein heraus, dass das Angebot doch nicht so gut war wie im ersten Moment gedacht. Nun ist es aber zu spät und die Miete muss zumindest bis zum erstmals möglichen Kündigungstermin gezahlt werden. Um diesen Ärger zu vermeiden, sollte ein Angebot für eine Lagerhalle stets auf Herz und Nieren geprüft werden. Es ist wichtig, dabei mehrere Offerten in die Auswahl einzubeziehen, um das tatsächlich beste Angebot zu finden. Ein solches besteht nicht nur aus einem günstigen Preis, sondern wird vielmehr durch weitere Punkte dargestellt. Das Angebot muss dabei die persönlichen Anforderungen auch im Hinblick auf die benötigte Größe, Klimatisierung und Sicherheitsvorkehrungen erfüllten.

Zudem sollten Sie vor Unterzeichnung des Mietvertrags bedenken, dass die Halle zwar den aktuellen Anforderungen genügen muss, dass sie aber langfristig angemietet wird. Dementsprechend sollte sie auch dann noch die richtige Wahl sein, wenn Ihr Unternehmen expandiert. Ist eine Erweiterung der Geschäftstätigkeit nicht geplant, darf dieser Punkt freilich außer Acht gelassen werden.

Checkliste zum Anmieten einer Lagerhalle

Nicht alle Punkte der folgenden Checkliste sind für jedes Unternehmen, für das eine Lagerhalle angemietet werden soll, relevant. Im Umkehrschluss kann die Liste jedoch auch noch individuell ergänzt werden, sodass am Ende ein rechtlich und individuell passender Vertrag geschlossen wird und die Halle den persönlichen Ansprüchen genügt. Wichtig sind diese Punkte:

  • ☒ Objektbeschreibung vollständig (Anschrift, evtl. Lagebeschreibung)
  • ☐ Größe des Objekts
  • ☐ Belastbarkeit (zum Befahren mit dem Lkw)
  • ☐ Mietdauer genannt
  • ☐ Befristungen genannt
  • ☐ Zustandsbeschreibung mit Mängelliste
  • ☐ Ausstattung (Heizung, Belüftung, Wasser, Abwasser etc.)
  • ☐ Stromanschlüsse vorhanden
  • ☐ Brandschutzanlage vorhanden
  • ☐ elektronisches Zutrittssystem vorhanden
  • ☐ Kündigungsbedingungen
  • ☐ Grundpreis (Kaltmiete pro Quadratmeter)
  • ☐ Warmmiete (Nebenkosten)
  • ☐ Zusatzausstattung für mehr Sicherheit (u. a. Kameras, Wachschutz)
  • ☐ Verantwortlichkeiten bei Mängeln, baulichen Veränderungen und Reparaturen
  • ☐ Erweiterung möglich

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