Brille verloren? Wer zahlt, wenn sie weg ist? Wir sagen euch, was geht und was nicht.
Die Brille ist weg: Wer zahlt? Was tun? Wer hilft?
Wer seine Sehhilfe verloren hat und nicht wieder findet, der sollte seine Möglichkeiten kennen, um diesen Verlust möglichst bald auszugleichen. Vor allem die Gleitsichtbrillen kosten viel Geld. Oft sind es nicht nur die Gläser, die für den hohen Preis der Brillenmodelle sorgen, denn auch das modische Design der Markenfassungen lässt die Kosten in die Höhe steigen.
Im besten Fall findet man seine Sehhilfe an einem unvermuteten Ort wieder, daher lohnt es sich, zunächst gründlich zu suchen und einige Überlegungen anzustellen:
- Wo hat man die Brille zuletzt benutzt?
- Können die Verwandten und Freunde bei der Suche helfen?
- Nicht nur zuhause, auch am Arbeitsplatz kann die Brille abhanden gekommen sein.
- Das Fundbüro hilft vielleicht weiter und ist in vielen Städten auch online erreichbar.

Wer seine Sehhilfe verloren hat und nicht wieder findet, der sollte seine Möglichkeiten kennen, um diesen Verlust möglichst bald auszugleichen. Vor allem die Gleitsichtbrillen kosten viel Geld. (#01)
Brille verloren: Die aktive Suche – auch nach dem, der zahlt
Wenn man trotz einer längeren Suche seine verlorene Sehhilfe nicht findet, besteht noch immer die Chance darauf, sie zurückzubekommen. Vielleicht ist sie auf dem Weg durch die Ladengeschäfte aus der Tasche gefallen oder man hat sie beim letzten Restaurantbesuch liegen gelassen. Nachfragen sollte man hier auf jeden Fall, denn in den meisten Fällen kann eine andere Person nichts mit den individuell angepassten Brillengläsern anfangen. Darum werden gefundene Sehhilfen häufig abgegeben. Ein Zettel im häufig besuchten Supermarkt oder in der Lieblingsbar kann ebenso helfen wie das Ausschreiben eines Finderlohns in der Tageszeitung oder auf einem Plakat. Dabei muss man natürlich seine Kontaktdaten angeben: Zumindest die Telefonnummer gehört auf einen solchen Zettel.
Inzwischen gibt es Angebote von Dienstleistern, die den Betroffenen bei der schnellen Brillensuche helfen. Ein Service wie BringMeBack unterstützt die Brillenträger dabei, sich vor dem Verlust abzusichern. Hier kommen Marker zum Einsatz, die innen an den Brillenbügel geklebt werden und über eine Online-Registrierung die Suche vereinfachen. Die entsprechende ID auf der Markierung und auf der BringMeBack-Homepage erlaubt eine Zuordnung der verlorenen Sehhilfe. Mit einem Finderlohn, den man hier festlegt, werden die Finder motiviert, mit dem Besitzer der Brille Kontakt aufzunehmen.

Grundsätzlich sind Sehhilfen über die normale Hausratversicherung mitversichert, allerdings bezieht sich dieser Versicherungsschutz ausschließlich auf die im Vertrag definierten Grundgefahren. (#02)
Wer zahlt, wenn die Brille weg ist? Die Hausratversicherung meist nicht!
Grundsätzlich sind Sehhilfen über die normale Hausratversicherung mitversichert, allerdings bezieht sich dieser Versicherungsschutz ausschließlich auf die im Vertrag definierten Grundgefahren. Darum ist die Wiederbeschaffung der Brille nur dann durch die Hausrat abgedeckt, wenn die Sehhilfe zuhause gestohlen oder durch eine der anderen angegebenen Gefahren zerstört wurde. Das kann beispielsweise ein Sturm- oder Wasserschaden sein, der die Schäden herbeigeführt hat.
Für den Brillenverlust zahlt die Hausratversicherung jedoch nicht. Wenn die Sehhilfe außerhalb der eigenen Wohnung gestohlen wird, greift nur eine entsprechende Zusatzversicherung für den einfachen Diebstahl auswärts. Ohne diesen Einschluss in der Versicherungspolice ist die übliche Hausratversicherung nicht für die Schadensbegleichung zuständig.
Die Haftpflichtversicherung zahlt nur dann, wenn die versicherte Person die Sehhilfe beschädigt hat und die entsprechenden Bedingungen eingehalten werden. Wer zahlt also, wenn die Brille weg ist? Sie selbst. Klasse, oder?

Eine Brillenversicherung wird inzwischen von vielen Optikern angeboten. Diese Versicherung zahlt die Kosten für den Neukauf einer Brille, wenn Schäden aufgetreten sind oder wenn die Sehhilfe verloren gegangen ist. (#03)
Die Brillen-Versicherung
Eine Brillenversicherung wird inzwischen von vielen Optikern angeboten. Diese Versicherung zahlt die Kosten für den Neukauf einer Brille, wenn Schäden aufgetreten sind oder wenn die Sehhilfe verloren gegangen ist. Die Bedingungen für eine solche Brillenversicherung sollte man genau durchlesen, um auch tatsächlich davon zu profitieren.
Manchmal beinhalten die Versicherungsverträge eine Selbstbeteiligung, was bedeutet, dass man nicht die ganzen Kosten erstattet bekommt. Wer damit einverstanden ist, der kann den Vertrag ruhig unterschreiben. Allerdings sollte der Prozentsatz eindeutig angegeben sein. Die Selbstbeteiligung liegt bei vielen Werbeangeboten zwischen 10 und 20 %, doch wenn es tatsächlich zum Brillenverlust kommt, werden die Kunden böse überrascht, weil sie auf einmal 50 % oder noch mehr bezahlen
Neben den Versicherungsangeboten von den Optikern gibt es auch Angebote von den Krankenkassen. Hierbei handelt es sich um Zusatzversicherungen für Brillen. Bei diesen steht jedoch die regelmäßige Neuanschaffung einer Brille aufgrund der veränderten Sehkraft im Vordergrund. Zerbrochene Brillen sind durch eine solche Versicherung ebenfalls oft abgedeckt, doch wenn die Brille weg ist, muss man selbst zahlen. Wer zahlt also mal wieder…?

Hilft eine Brillenversicherung wenn die Brille weg ist? Wer zahlt, steht dieses Mal nicht im Keingedruckten. Die Brillenversicherung kommt nur für Beschädigunen auf, nicht jedoch für den Verlust. (#04)
Die Berechnung der Versicherungsprämie
Die Kosten für eine Brillenversicherung sollte man auf den Wert der Brille abstimmen. Das ist in den meisten Fällen recht einfach, denn die Beiträge orientieren sich genau nach dem gelisteten Preis der eigenen Brille. So erhält man beim Optiker gleich das geeignete Versicherungsangebot passend zur Brille. Im Allgemeinen schließt man diesen Vertrag direkt beim Brillenkauf ab.
Die Brillenversicherung zahlt bei den typischen Problemen:
- Verlust,
- Schäden,
- Bruch,
- Diebstahl.
Grundsätzlich wird bei einem Ersatzanspruch geprüft, ob die Sehhilfe wiederzubeschaffen ist oder wiederhergestellt werden kann. Bei einer irreparablen Beschädigung oder beim Verlust erhält man ein gleichwertiges Modell vom Optiker. Nachdem man sich das neue Gestell samt Gläsern ausgesucht hat, zahlt die Versicherung die Kosten und man muss lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung übernehmen.
Viele dieser Versicherungen haben eine Mindestlaufzeit und bieten den Kunden gewisse Vorzüge beim Kauf einer neuen Brille. Die Vorteile sollte man gut abwägen und dabei die monatlichen Beiträge mit einkalkulieren. So gelangt man zur passenden Brillenversicherung mit der gewünschten Selbstbeteiligung.

Die Kosten für eine Brillenversicherung sollte man auf den Wert der Brille abstimmen. Das ist in den meisten Fällen recht einfach, denn die Beiträge orientieren sich genau nach dem gelisteten Preis der eigenen Brille. (#05)
Vorsicht mit Versicherungsbetrug
Leider liest man immer wieder von Fällen, in denen die Brillenträger tricksen, um die Reparatur ihrer Brillengläser oder die Kosten für eine neue Sehhilfe nicht selbst bezahlen zu müssen. Eine verloren gegangene oder zerbrochene Sehhilfe bringt einige Menschen dazu, betrügerisch zu handeln. Sie behaupten gegenüber der Versicherung, dass sich jemand anders versehentlich auf die Brille gesetzt hat oder dass sie in der eigenen Wohnung gestohlen wurde. Mit dieser Begründung wollen sie sich das Geld von der Haftpflichtversicherung oder von der Hausratversicherung erschleichen.
Doch der Versicherer zahlt nur, wenn die Begründung plausibel ist. Zudem sollte man sich bewusst machen, dass es sich um einen Betrugsversuch handelt, der strafrechtliche Konsequenzen hat. Je teurer die Brille ist, desto genauer sieht der Versicherungsangestellte hin und überprüft die Erklärung. Wer hier falsche Angaben macht, dem drohen rechtliche Schritte. Darum sollte man lieber ehrlich bleiben, wenn die Sehhilfe verloren wurde, und auf eine richtige Brillenversicherung setzen.
Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild: _sanneberg -#01: Olaf Speier -#02: _wsf-s -#03: Roman Samborskyi-#04: Dima Sobko -#05: Rido
2 Kommentare
Ich bin Brillenträger, trage die Brille mit Gleichsichtgläser. Bei Fielmann habe ich im Mai 2021 eine Sonnenbrille mit Gleichsichtgläser erworben. Im 26. August 2021, beim Einkaufen bei Peek und Cloppenburg in Hannover auf dem Warentisch liegengelassen; nach einer Viertelstunde Später zurückkam, um die liegengelassen e Brille abzuholen, fand ich die Brille nicht. Im Geschäft suchen lassen, wurde nicht gefunden, darauf folgenden Tagen Nachgefragt auch nicht gefunden und auch nicht abgegeben. Auch beim Fundbüro in Hannover Negativ! Eindeutig mit der Absicht ist meine Brille von jemanden entwendet worden. Ich habe bei der Polizei in Hannover gegen Diepstahl Anzeige gemacht. Meine Frage: Nachfrage bei Filiale Fielmann, wurde gegen Diepstahl negativ beantwortet. Was soll ich machen ? Policegestell mit insgesamt Brillengläser hat die Brille etwa 750 £ in Wert gewesen, für den Jenigen, der die Mitgenommen hat ist ja nur das Gestell interessant, sonst könnte man individuell Glöser nicht viel anfangen kann.
Hallo Yasar
Aufmerksam habe ich deinen Beitrag gelesen. Ich antworte jetzt einfach aus dem Bauch raus und mit einem Beispiel. Ich habe kürzlich einen Gutschein in einem Geschäft liegenlassen, er wurde nicht abgegeben, also musste ich es unter Erfahrungen abbuchen. Ist meine Schuld gewesen. Ich kann dafür niemanden verantwortlich machen. Du hast deine Brille vergessen, liegengelassen, es ist total doof das diese Brille nicht abgegeben wurde aber verantwortlich ist dafür auch niemand. Ob das richtig ist oder nicht kein Ahnung