Für den Mai 2026 haben ROLAND Rechtsschutz und das Mitarbeiter-Netzwerk CHROME eine anonyme, kostenlose Rechtsberatungshotline eingerichtet. Unter der Rufnummer 0221/8277-4439 sind montags bis freitags zwischen 08 und 20 Uhr Anwältinnen und Anwälte einer Partnerkanzlei erreichbar. Die Beratung erfolgt ohne Kostenrisiko und steht ausdrücklich allen Ratsuchern offen – unabhängig davon, ob sie ROLAND-Kundinnen und -Kunden oder externe Interessierte sind, die Unterstützung bei Altersdiskriminierung im Job benötigen.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Arbeitsrechtliche Beratung stärkt Position bei Altersdiskriminierung durch Beweiserleichterung AGG
Altersdiskriminierung im Berufskontext ist nach AGG verboten, bleibt aber häufig unauffällig und schwierig zu belegen. Nach der seit 2006 geltenden Beweiserleichterung müssen Betroffene lediglich Indizien wie altersbezogene Kommentare sammeln. Anschließend kehrt sich die Beweislast zugunsten der Mitarbeiter um, und Arbeitgeber müssen dann einen sachlichen Nachweis erbringen. ROLAND Rechtsschutz bietet in diesen Fällen rechtliche Erstberatung an und begleitet Arbeitnehmer unkompliziert, vertraulich und professionell bei der Konfliktlösung kostenfrei anonym kompetent ergebnisorientiert partnerschaftlich.
Beweislastumkehr nach AGG stärkt deutlich Chancengleichheit im Arbeitsverhältnis nachhaltig
Nach der Regelung im AGG müssen Beschäftigte im Diskriminierungsfall keine vollständigen Nachweise vorlegen. Es genügen glaubwürdige Indizien, die den Anfangsverdacht untermauern. Anschließend ist der Arbeitgeber gefordert, objektive und sachliche Gründe für seine Personalentscheidung offen darzulegen. Diese Beweislastumkehr verbessert die Durchsetzungsmöglichkeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und steigert die Chancengleichheit im Arbeitsumfeld. Zudem gewährleistet sie faire, transparente Abläufe in HR-Abteilungen, Betriebsräten und bei AGG-Beschwerdestellen gleichermaßen und unterstützt eine inklusive Unternehmenskultur nachhaltig wirksam.
Im Mai kostenlose AGG-Hotline: anonyme Rechtsberatung für alle Betroffenen
Zum Start des Europäischen Tags der Solidarität zwischen den Generationen am 29. April bietet ROLAND Rechtsschutz eine Aktions-Hotline, die im Mai montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr kostenfrei unter 0221/8277-4439 erreichbar ist. Anonyme juristische Erstberatung erfolgt durch eine Partnerkanzlei ohne finanzielle Risiken. Das Angebot steht uneingeschränkt ROLAND-Versicherten sowie externen Ratsuchern zur Verfügung und unterstützt frühzeitige Problemdiagnosen im Arbeitsumfeld. Es gewährleistet umfassend rechtliche Klarheit, verhindert Eskalationen und stärkt Arbeitnehmerrechte.
CHROME fördert Solidarität zwischen den Generationen im Arbeitsumfeld aktiv
CHROME tritt als firmeninterner Akteur auf, der sich ausschließlich mit der Situation von Mitarbeiter im Alter ab 55 Jahren befasst. Es ermöglicht diesen Kolleginnen und Kollegen, ihre Sichtweisen in Managementprozesse einzubringen und entwickelt darauf basierend alterspezifische Förderprogramme. Zusätzlich stellt CHROME eine kostenfreie und anonyme Hotline bereit, um juristische Erstberatung anzubieten. Auf diese Weise trägt das Netzwerk zur Etablierung generationenbewusster Unternehmensrichtlinien bei und unterstützt eine inklusive Arbeitsatmosphäre, und stärkt den Dialog.
Umfrage der Bundes-ADS dokumentiert bereits altersbezogene Ungleichbehandlungen seit Berufsstart
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) untersuchte jüngst die Wahrnehmung von Altersdiskriminierung und fand heraus, dass 39 Prozent der Befragten ab 45 Jahren Diskriminierungen am Arbeitsplatz erleben. Zudem gibt fast jeder zweite Befragte über 16 Jahren an, bereits altersbezogene Ungleichbehandlungen erfahren zu haben. Besonders betroffen ist das Arbeitsumfeld, während Gesundheitswesen, Einzelhandel und Wohnungsmarkt im Vergleich niedrigere Diskriminierungsraten aufweisen. Die Studie mahnt dringende Schritte gegen generationenbezogene Benachteiligungen an und betriebliche Leitlinien entwickeln.
Breiter Handlungsbedarf bei Alters- und Geschlechtsdiskriminierung am Arbeitsplatz herrscht
Auch jüngere Arbeitskräfte sind von Diskriminierung betroffen. Unter-30-Jährige berichten, dass ihnen wenig Verantwortung übertragen wird und sie häufig mit befristeten Verträgen arbeiten müssen. Frauen im gebärfähigen Alter erfahren darüber hinaus intersektionale Diskriminierung, bei der Alters- und Geschlechtervorurteile kombiniert zu unzulässigen Fragen zur Familienplanung führen. Solche differenzierten Diskriminierungsmuster verdeutlichen, dass Unternehmen ihre Personalpolitik unter Berücksichtigung altersspezifischer und geschlechtsspezifischer Aspekte überarbeiten müssen.
Altersbezogene Ausnahmen im Arbeitsrecht werden durch AGG klar definiert
Objektiv gerechtfertigte Altersunterschiede am Arbeitsplatz verstoßen nicht gegen das AGG, wenn sie auf validen sachlichen Grundlagen beruhen. Altersober- und Mindestgrenzen für bestimmte Berufe, etwa Feuerwehrleute, Polizisten oder Piloten, werden aus Sicherheits- und Gesundheitsschutzgründen akzeptiert. Ebenso sind gezielte Ausgleichsmaßnahmen zulässig, um benachteiligte Altersgruppen gezielt zu fördern. Darüber hinaus zählen spezielle Förderprogramme für ältere Mitarbeiter, die ihnen den beruflichen Wiedereinstieg erleichtern, zu den erlaubten Ausnahmen. Sie fördern nachhaltige Wissensweitergabe und stärken Teamkultur.
Beschäftigte, die im Mai 2026 Anzeichen von Altersdiskriminierung wahrnehmen, erhalten über ROLAND Rechtsschutz und CHROME eine kostenfreie und anonyme Erstberatung per Telefon. Die Hotline ist montags bis freitags von acht bis zwanzig Uhr kostenfrei erreichbar. Juristisches Fachpersonal klärt über die Beweiserleichterung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auf und gibt konkrete Tipps zum Sammeln von Indizien. So werden Betroffene gestärkt und können Konflikte im Arbeitsverhältnis frühzeitig und zielgerichtet bearbeiten und nachhaltig selbstbewusst handeln.

