Der aktuelle Gesetzentwurf des Bundeskabinetts zielt darauf ab, die Haftungsregelungen für Elektrokleinstfahrzeuge anzupassen, indem Halter unabhängig von eigenem Verschulden haften und Fahrerinnen und Fahrer grundsätzlich als schuldhaft gelten. Geschädigte müssen künftig nur noch den Schaden belegen, nicht aber das Fehlverhalten. Der Automobilclub KS e.V. beleuchtet die verkehrsrechtlichen Grundlagen, stellt die steigenden Unfallzahlen vor und erläutert, wie diese Neuregelung die Sicherheit im Stadtverkehr deutlich stärkt und das Vertrauen in E-Scooter-Angebote steigert.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
83,9 Prozent der Verletzten waren selbst auf E-Scootern unterwegs
Die Polizeistatistik für 2024 weist insgesamt 11 944 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden aus, was eine Zunahme von 26,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Bei diesen Vorfällen kamen 27 Menschen ums Leben. Rund 83,9 Prozent der Geschädigten befuhren selbst die elektrischen Tretroller. Häufige Ursachen sind falsche Nutzung von Straßen und Radwegen, Alkoholkonsum im Straßenverkehr, überhöhte Geschwindigkeit und Verletzungen der Vorfahrtsregeln in dicht besiedelten Gebieten. Diese Statistiken machen akute Sicherheitsdefizite deutlich sichtbar.
Elektrokleinstfahrzeuge bis 20 km/h bleiben weiterhin von Kfz-Gefährdungshaftung ausgenommen
Derzeit sind E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h als Elektrokleinstfahrzeuge eingestuft, wodurch sie nicht in die Gefährdungshaftung für Kraftfahrzeuge fallen. Geschädigte müssen bei Schadensansprüchen belegen, dass eine schuldhafte Fahrweise vorlag. Während im Jahr 2020 genau 1.150 Drittschäden finanziell reguliert wurden, erhöhte sich deren Zahl bis 2024 auf rund 5.000. Fachleute sehen daraus resultierenden Bedarf an präziseren Haftungsvorschriften. Opfer beklagen lange Klageverfahren und mangelnde Rechtssicherheit im Umgang mit E-Scooter-Schäden dringend.
Entwurf verschiebt Beweislast jetzt kräftig zuungunsten Geschädigter bei E-Scooter-Unfällen
Der Referentenentwurf vom 18. März führt eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung für Halter von E-Scootern und selbstbalancierenden Mobilitätsgeräten wie Segways ein. Gleichzeitig wird ein vermutetes Verschulden der Nutzern gesetzlich verankert, wodurch sich die Beweislast deutlich verschiebt und Geschädigte weniger Aufwand für die Schadenregulierung tragen müssen. Diese Neuerung soll Schadenfälle schneller abwickeln, die Versicherungsprämien kalkulierbarer machen und sowohl privaten Nutzerinnen als auch Sharing-Betreibern Planbarkeit bieten. Sie stärkt den Verbraucherschutz, fördert sichere Verkehrsmittelwahl effektiv.
Verantwortungsbewusstes Fahren gefördert durch einheitliche Haftpflichtregeln in urbanen Städten
Die angepasste Haftpflichtregelung verschafft E-Scooter-Sharing-Betreibern die Chance, Versicherungstarife zielgerichtet weiterzuentwickeln und einen effizienten Ablauf der Schadenregulierung sicherzustellen. Unfallverursacher erhalten eindeutige Haftungsrichtlinien, die eine rasche Klärung von Forderungen erlauben. Eine konsistente Gesetzeslage fördert das gegenseitige Vertrauen zwischen Anbietern und Nutzern, motiviert zu einem disziplinierten Fahrstil und trägt zur Freihaltung von Bürgersteigen bei, sodass Fußgänger nicht durch wahllos abgestellte Scooter gefährdet werden. Darüber hinaus profitieren Stakeholder durch nachvollziehbare Haftungsgrenzen und schnelle Regulierungsschritte.
Die klare Trennung verschiedener Mobilitätsformen ermöglicht jetzt gezielte Haftungsregulierung
Indem die Gefährdungshaftungs-Ausnahme auch motorisierte Krankenfahrstühle, landwirtschaftliche Erntemaschinen und Baufahrzeuge sowie andere langsam Fahrer Kraftfahrzeuge umfasst, entsteht eine klare rechtliche Struktur. Diese Sonderregel zielt darauf ab, die unterschiedlichen Einsatzszenarien angemessen abzubilden und Haftungsrisiken präzise zu steuern. Die Abgrenzung zu E-Scootern und Segways gewährleistet eine fokussierte Regulierung. Akteure erhalten so verlässliche Rahmenbedingungen für zustandsgerechte Versicherungs- und Betriebskonzepte, die zur Verkehrssicherheit im urbanen Raum beitragen und unterstützen innovative Mobilitätskonzepte nachhaltig sicher effizient.
Mit der geplanten verschuldensunabhängigen Haftung für Besitzer von E-Scootern und dem vermuteten Fahrervergehen werden Schadensprozesse beschleunigt und vereinfacht. Die Haftungserweiterung minimiert die Beweislast der Anspruchsteller und ermöglicht kurzfristige Entschädigungsauszahlungen. Sharing-Anbieter können ihre Versicherungsverträge auf Basis der neuen Regeln anpassen und profitieren von kalkulierbarerem Risikomanagement. Fahrer profitieren wiederum von klaren, einheitlichen Haftungsmodalitäten, die das Vertrauen in den Einsatz der Elektrofahrzeuge stärken und die Akzeptanz in Städten erhöhen und Betriebssicherheit deutlich steigern.

