Verzicht auf Kennzeichnungspflicht für NGT 1-Pflanzen bei Deregulierung

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Die Deregulierung der Neuen Gentechnik eröffnet neue Möglichkeiten für wissenschaftliche Forschung und Innovation. Durch den Wegfall einiger Regulierungen können Forscher schneller und einfacher neue NGT-Pflanzen entwickeln und diese auf ihre Eigenschaften und Anwendungsbereiche testen. Dies ermöglicht eine beschleunigte Entwicklung von Lösungen für aktuelle und zukünftige Herausforderungen in den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit.

EU-Parlament: GVO-Vorschriften für NGT 1-Pflanzen ausgenommen

Die Mehrheit der Abgeordneten im Umweltausschuss des EU-Parlaments hat beschlossen, NGT-Pflanzen in zwei Kategorien einzuteilen. Pflanzen der ersten Kategorie gelten nun als gleichwertig zu nicht-manipulierten Pflanzen und sind von den GVO-Vorschriften ausgenommen. Für Pflanzen der zweiten Kategorie gelten weiterhin Vorschriften, diese sollen jedoch angepasst werden. Diese neue Kategorisierung ermöglicht eine flexiblere Nutzung von NGT-Pflanzen bei gleichzeitiger Berücksichtigung von Regulierungen.

Kommissionsbericht: Wahrnehmung von NGTs ohne Kennzeichnungspflicht

Die Kennzeichnung von NGT-Pflanzen ist ein zentraler Aspekt der Deregulierung. Während für Pflanzen der zweiten Kategorie eine Kennzeichnungspflicht vorgesehen ist, besteht für NGT 1-Pflanzen keine Verpflichtung zur Kennzeichnung. Die Entscheidung wirft jedoch die Frage auf, wie Verbraucher über den Einsatz von NGTs informiert werden sollen, wenn keine Kennzeichnung vorgesehen ist. Um diese Frage zu klären, wird ein Bericht erstellt, der die Wahrnehmung der NGTs durch Verbraucher und Erzeuger in den nächsten sieben Jahren untersucht.

Umweltausschuss-Entscheidung zur Gentechnik stößt auf massive Kritik

Die Entscheidung des Umweltausschusses zur Deregulierung der Neuen Gentechnik wird von verschiedenen Seiten scharf kritisiert. Martin Häusling, Verhandlungsführer der Grünen/EFA, bezeichnet das Abstimmungsergebnis als „mittlere Katastrophe für Umwelt und Verbraucherschutz“. Pia Voelker, Gentechnik-Expertin beim BUND, äußert sich entsetzt über die Entscheidung und betont, dass Verbraucher-Rechte, Umweltschutz und eine gentechnikfreie Landwirtschaft nun mehr denn je gefährdet sind. Kritikpunkte sind unter anderem die Patentfrage, die fehlende Risikoprüfung, Koexistenzregeln und die mangelnde Kennzeichnungspflicht.

Umwelt- und Verbraucherorganisationen gegen Deregulierung der Gentechnik

Der Umweltausschuss hat sich für die Deregulierung der Neuen Gentechnik ausgesprochen, was als erster Schritt in diese Richtung betrachtet werden kann. Die endgültige Abstimmung im EU-Parlament steht bevor und wird mit Spannung erwartet. Umwelt-, Verbraucher- und Landwirtschaftsorganisationen sowie die Biobranche lehnen den Vorschlag ab und setzen sich für eine strikte Regulierung der Neuen Gentechnik ein.

Eine steigende Anzahl von Unternehmen aus der Lebensmittelbranche fordert die europäischen Institutionen auf, mit ihnen in den Dialog zu treten. Diese Appelle verdeutlichen die Bedeutung einer fundierten Entscheidung des EU-Parlaments bezüglich des Umgangs mit GVO. Die Auswirkungen dieser Entscheidung können weitreichend sein und die Zukunft der Lebensmittelindustrie maßgeblich beeinflussen.

Die Befürwortung der Deregulierung der Neuen Gentechnik durch den Umweltausschuss des EU-Parlaments hat sowohl positive als auch negative Auswirkungen. Die Einführung von zwei Kategorien für NGT-Pflanzen eröffnet neue Möglichkeiten für die Nutzung dieser Technologie, während bestimmte Regulierungen beibehalten werden können. Jedoch gibt es Besorgnis hinsichtlich der Vernachlässigung wichtiger Aspekte wie der Kennzeichnungspflicht, was die Transparenz für Verbraucher beeinträchtigen kann. Die bevorstehende Abstimmung im EU-Parlament wird zeigen, wie der Umgang mit GVO in Europa weiterentwickelt wird.

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