Mögliche Verurteilung von Mercedes wegen fahrlässigem Handeln

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Die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group AG, eingereicht im Namen von ca. 2.800 Verbrauchern durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), steht kurz vor ihrem Abschluss. Am 28. März 2024 wird das Oberlandesgericht Stuttgart über den Fall entscheiden. Bereits bei der zweiten Verhandlung im September 2023 äußerte der Vorsitzende Richter, Thilo Rebmann, vorläufige Einschätzungen, die auf unzulässige Abschalteinrichtungen in den betroffenen Fahrzeugen hinwiesen. Es wurde sogar der Verdacht auf vorsätzliches und sittenwidriges Handeln seitens Mercedes geäußert. Die Anwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer, die den vzbv in diesem Verfahren vertritt, sieht gute Erfolgsaussichten für die Verbraucher in dieser Klage.

Urteile von EuGH und BGH: Bessere Chancen für Verbraucher gegen Mercedes

Die neuen Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) haben erhebliche Auswirkungen auf die Rechte der Verbraucher im Zusammenhang mit Diesel-Fahrzeugen. Insbesondere der BGH hat die Anforderungen für Schadensersatzansprüche gesenkt, indem er festgelegt hat, dass fahrlässiges Handeln ausreichend ist. Dies bedeutet, dass Verbraucher nun einfacher Schadensersatz für mögliche Abschalteinrichtungen in ihren Fahrzeugen fordern können, was zu erheblichen Kosten für die Mercedes-Benz-Group AG führen könnte.

Die Diesel-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hebt hervor, dass die Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group AG sehr gute Chancen haben. Dies ist vor allem auf die neue Rechtsprechung des EuGH und des BGH zurückzuführen. Insbesondere der BGH hat die Anforderungen für erfolgreiche Diesel-Klagen herabgesetzt. Seit dem Urteil vom 26. Juni 2023 ist es ausreichend, fahrlässiges Handeln nachzuweisen, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Vorher war noch der Nachweis von Vorsatz und Sittenwidrigkeit erforderlich. Das Gericht hat klargestellt, dass es die neue Rechtsprechung umsetzen wird, was für die Verbraucher eine erfreuliche Entwicklung ist und für Mercedes finanzielle Folgen haben könnte.

Hinweise auf vorsätzliches Handeln bei Mercedes Euro6-Motoren

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in der zweiten Verhandlung Zweifel daran geäußert, ob die Abschalteinrichtungen in den Motoren der betroffenen Fahrzeuge den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Die EU-Verordnung verbietet solche Einrichtungen zwar grundsätzlich, erlaubt jedoch Ausnahmen. Sowohl der EuGH als auch der BGH haben diese Ausnahmen sehr eng begrenzt. Das Gericht in Stuttgart hat deutlich gemacht, dass es die Entscheidungen des BGH nicht infrage stellen will. Dies legt nahe, dass die Abschalteinrichtungen in den Mercedes-Dieselmotoren unzulässig sind. Darüber hinaus gibt es Hinweise auf vorsätzliches und sittenwidriges Handeln seitens Mercedes bei den Euro6-Motoren. Gegen drei Mitarbeiter von Mercedes wurden bereits Strafbefehle erlassen, und das Gericht fordert weitere Informationen von Mercedes an.

Verurteilung wegen fahrlässigem Handeln möglich: Mercedes-Kunden könnten Schadensersatz erhalten

Die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group AG eröffnet den Verbrauchern vielversprechende Möglichkeiten auf Schadensersatz. Das Gericht hat Anzeichen für unzulässige Abschalteinrichtungen in den Motoren der betroffenen Fahrzeuge festgestellt. Eine mögliche Verurteilung aufgrund fahrlässigen Handelns wäre im Einklang mit der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Dieser legt Schadensersatzansprüche zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises fest. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Mercedes aufgrund vorsätzlichen und sittenwidrigen Handelns verurteilt wird, was zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrags führen könnte. Ein Urteil gegen Mercedes könnte auch andere Diesel-Klagen gegen den Autobauer beeinflussen.

Möglicherweise vorsätzliches Handeln: Musterfeststellungsklage gegen Mercedes vor Gericht

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