Die Frühjahrsaktion zur Kastration von Straßenkatzen in Schleswig-Holstein wird mit 20.000 Euro durch den Deutschen Tierschutzbund und seinen Landesverband gefördert. Vom 23. Februar bis zum 22. März werden in beteiligten Gemeinden kostenlose Kastrationen durchgeführt, inklusive Mikrochip-Kennzeichnung und FINDEFIX-Registrierung. Das Programm zielt auf eine nachhaltige Populationskontrolle, die Verhinderung ungewollter Würfe und die Reduktion des Katzenleids. Parallel dazu ist bis Ende 2024 eine Katzenschutzverordnung mit verpflichtender Kastrationspflicht geplant. Eine Kennzeichnungspflicht folgt bald.
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Unkontrollierte Vermehrung eindämmen durch Kastration und Registrierung von Straßenkatzen
Durch die Frühjahrsaktion vom 23. Februar bis 22. März können in Schleswig-Holstein gefangene Straßenkatzen in zugelassenen Gemeinden kostenlos kastriert werden. Unmittelbar nach dem Eingriff erhalten die Tiere einen Mikrochip und werden bei FINDEFIX registriert. Anschließend findet die behutsame Rückführung an den Fangort statt. Diese präventive Maßnahme setzt gezielt an der unkontrollierten Vermehrung an, um das Leid der Katzen zu mindern und die Population langfristig zu stabilisieren. Sie entlastet lokale Ressourcen.
Ehrenamtliche, Tierärzte und Kommunen gemeinsam gegen Katzenüberpopulation für Zukunft
Innerhalb der letzten zwölf Monate wurden mehr als 3.600 freilebende Katzen in Schleswig-Holstein gefangen, kastriert, mit Mikrochip gekennzeichnet und in FINDEFIX eingetragen. Ellen Kloth, Vorsitzende des Landesverbands sowie Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes, betont den unermüdlichen Einsatz der Ehrenamtlichen und erklärt: „Wir möchten erneut möglichst viele Katzen sterilisieren lassen.“ Präsident Thomas Schröder unterstreicht, dass nur eine konsequent durchgeführte Kastrationskampagne den Kreislauf unkontrollierter Vermehrung langfristig und effektiv stoppen kann.
Durch die neue landesweite Katzenschutzverordnung sollen Freigängerkatzen verbindlich kastriert werden, um unkontrollierte Vermehrung und damit verbundenes Leid zu verhindern. Außerdem schreibt sie eine eindeutige Kennzeichnung per Mikrochip vor, um entlaufene Tiere schnell rückverfolgen und ihren Haltern zuzuordnen. Eine zentrale Registrierung aller Katzen in einer behördlichen Datenbank liefert verlässliche Zahlen zum Bestand und ermöglicht passgenaue tierschutzgerichtete Kontrollen sowie die Planung zukünftiger Schutzmaßnahmen. Somit entsteht ein umfassender Überblick für zukünftige tierschutzorientierte Maßnahmen.
Auf Basis der erfolgreichen bisherigen Programme mit etwa 32.000 kastrierten Straßenkatzen soll in Schleswig-Holstein bis Ende des zweiten Quartals eine landesweit verbindliche Katzenschutzverordnung in Kraft treten. Sie wird die Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, eine umfangreiche Mikrochip-Kennzeichnung sowie eine unverzügliche Registrierung im FINDEFIX-Register vorschreiben. Ellen Kloth hebt hervor, dass nur die Zusammenwirkung dieser gesetzlichen Verpflichtungen und der etablierten Frühjahrsaktion eine effiziente, dreistufige, nachhaltige Populationskontrolle gewährleistet und das Katzenleid spürbar und dauerhaft vermindert.
Kombi-Finanzierung verringert finanzielle Hürde für nachhaltige, flächendeckende regionale Tierschutz-Kastrationsmaßnahmen
Die Finanzierung der Kastrationsinitiative beruht auf einer kombinierten Unterstützung: Der Deutsche Tierschutzbund sowie sein Landesverband Schleswig-Holstein steuern jeweils zehn tausend Euro bei, während das Land Schleswig-Holstein ein Budget von einhundertzehntausend Euro bereitstellt. Ergänzende Zuwendungen durch die Bastet Stiftung erfolgen in Form von Spenden. Die beteiligten Kommunen tragen fünfzig Prozent der tierärztlichen Behandlungskosten. Der Honorarrückgang von dreißig Euro pro Eingriff durch Verzicht der Veterinäre führt zu einer spürbaren, dauerhaften Entlastung der Tierheime.
Mikrochips ermöglichen Kastrationsnachweis und sichere Registrierung entlassener Straßenkatzen bundesweit
Projektteilnehmer, darunter anerkannte Tierschutzvereine und engagierte Bürger, können gefangene Straßenkatzen in den teilnehmenden Kommunen zur Kastration abgeben. Jede Katze wird nach dem Eingriff mit einem Mikrochip versehen und bei FINDEFIX registriert. Nach einer medizinischen Kontrolle in der Nachsorgephase erfolgt die sanfte Rückführung an die ursprünglichen Fundorte. Durch diese Methode werden die Reproduktionsraten wildlebender Katzen gesenkt und zugleich die Kapazitäten von Tierheimen geschont, um Tierwohl und Ökosystem im Gleichgewicht zu halten.
Kommune, Stiftung und Tierschutzbund finanzieren gemeinsam Straßenkatzenkastration und Registrierung
Im Rahmen dieser Initiative werden ab Februar bis März Straßenkatzen in teilnehmenden Gemeinden kostenlos kastriert, mit Mikrochip versehen und bei FINDEFIX registriert, bevor sie an ihren Fundort zurückkehren. Durch diese flankierende Frühjahrsaktion in Kombination mit einer verbindlichen Katzenschutzverordnung wird nicht nur unkontrollierte Vermehrung wirksam eingedämmt, sondern auch das Leid der Tiere reduziert. Finanzielle Beteiligung von Land, Verbänden und Kommunen sowie ehrenamtliche Hilfe garantieren nachhaltige Erfolge im Tierschutz effiziente Koordination vorOrt.

