Glückliche Erben – Und was dann?

0

Die Nachkriegsgeneration, die sich vielfach im Wirtschaftswunderland Deutschland ein bescheidenes Vermögen aufbauen konnte, stirbt langsam aus. Im Jahr 2014 gab es in Deutschland 109.635 steuerpflichtige Erbschaften, im gleichen Jahr noch erhöhte sich das geerbte und geschenkte Vermögen um 54,6 % gegenüber dem Vorjahr auf 108,8 Milliarden Euro. Dabei beliefen sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) die von den Finanzverwaltungen veranlagten Vermögensübertragungen aus Erbschaften und Vermächtnissen auf 38,3 Milliarden Euro, mit einem Plus von 25,7 Prozent.

Hinter den harten Zahlen und Fakten steht jedoch zu allererst die menschliche Komponente. Gilt es erstmal eine Trauerphase um den Verstorbenen zu durchleben und zu bewältigen, wird so manchem im Nachhinein der graue Himmel über den eigenen Gedanken etwas aufgelockert, wenn die erste Phase der Trauer verklungen ist und die Trauerfeierlichkeiten abgeschlossen sind: Der Verstorbene hat ein Testament zu Gunsten des Betroffenen aufgesetzt.

 

Was auf Erben zukommt

Aller Trübsal zum Trotz fordert das Antreten des Erbes keinen Aufschub, es gilt einige Formalitäten zu erledigen. Wenn Omas Haus oder Onkels Sparbuch vererbt wird, ist ein Erbe nicht selten finanziell auf einen Schlag aus dem Schneider. Dabei weist Vererben in Deutschland zwei Seiten einer Medaille auf, einem oftmals unerwarteten Geldsegen stehen auch Pflichten und Verpflichtungen gegenüber. Wie muss sich ein Erbe verhalten, um Rechten und Pflichten gleichermaßen gerecht zu werden?

 

Erbschaftssteuer: Sollte man schon mit einplanen, Erbschaftssteuer wird fällig

Erbschaftssteuer: Sollte man schon mit einplanen, Erbschaftssteuer wird fällig (#01)

DER GANG ZUM NACHLASSGERICHT

Fällt beim Aufräumen oder beim Verwalten des Nachlasses dem Betroffenen ein Testament in die Hände, sollte zuallererst das Amtsgericht des Ortes aufgesucht werden, wo der Verstorbene zuletzt seinen letzten Hauptwohnsitz hatte. Hat der Verstorbene bereits zu Lebzeiten das Testament bei einem Notar oder Amtsgericht hinterlegt, werden die Erben automatisch angeschrieben.

 

Wie ein Ratgeber ausführt, ist das Nachlassgericht üblicherweise eine Abteilung des Amtsgerichtes, das als wichtigste Instanz in allen Belangen und Fragen rund um das Erbrecht das Testament aufbewahrt, den Nachlass bis hin zur Testamentseröffnung sichert.

 

Sollte es zu Streitigkeiten mehrerer Erbberechtigter kommen oder Nicht-Erbberechtigte Einfluss auf das Erbe nehmen, kann das Nachlassgericht das Erbe sichern und schützen, solange keine Testamentseröffnung stattgefunden hat.

 

Das Gericht hat darüber hinaus die Befugnis

 

  •     zu vererbendes Eigentum versiegeln zu lassen
  •     Wertsachen zu verwahren
  •     einen Nachlasspfleger zu bestellen
  •     die Erben zu ermitteln, falls die Erbfolge nicht geklärt ist.

 

DIE TESTAMENTSERÖFFNUNG

Die Testamentseröffnung dient der öffentlichen Bekanntgabe des Inhalts des Testaments an alle Beteiligten. Sie kann in Form einer persönlichen Vorladung der Erben oder Testamentsvollstrecker oder auf dem Postweg mit der Zusendung eines Eröffnungsprotokolls und einer Kopie des Testaments erfolgen. Wie finanztip.de darauf hinweist, ist das Datum der Testamentseröffnung wichtig für eine eventuelle Ausschlagung der Erbschaft. Ab Zustellung der Testamentseröffnungsurkunde hat der Erbe sechs Wochen Zeit, das Erbe anzutreten oder abzulehnen.

 

Unternimmt er nichts, gilt nach der Frist das Erbe als angenommen. Weitere Personen, die in den Besitz eines Testamentes des Erblassers gelangt sind, sind vom Gesetz her verpflichtet, das entsprechende Dokument umgehend dem Nachlassgericht zu übergeben.

 

Werden keine Schriftstücke von potentiellen Erben dem Gericht persönlich übergeben, kann die Behörde auch in das zentrale Testamentsregister einsehen, in dem alle notariell erstellten Verfügungen sowie die beim Nachlassgericht hinterlegten handschriftlichen Testamente verzeichnet sind.

 

Eine Übersicht erstellen: Was gehört zum Erbe? Vermögen, Schulden alles gehört dazu:

Eine Übersicht erstellen: Was gehört zum Erbe? Vermögen, Schulden alles gehört dazu: (#02)

Überblick über die Finanzen

 

Um keine unliebsame Überraschung zu erleben, sollte sich der Erbe möglichst rasch an eine Sichtung der zu vererbenden Güter, des Inventars, sowie über eventuell ausstehende Verbindlichkeiten begeben und sich einen Überblick verschaffen. Denn auch negative Vermögen werden vererbt, wenn der Erbe die Sechs-Wochen-Frist verstreichen lässt, wie der Kölner Stadtanzeiger bemerkt. Der Erbe hätte damit nichtsahnend und ungewollt Schulden und Verbindlichkeiten am Bein.

 

Im Zuge der Nachlassabwicklung haben sich daher viele professionelle Anbieter am Markt etabliert, die ihre Dienste bei der Sichtung des Vermögens entgeltlich zur Verfügung stellen, um die Sechswochenfrist effektiv zu nutzen.

Denn: Viele Angehörige sind mit den komplexen Aufgaben nicht selten überfordert, da ihnen neben dem nötigen Wissen und der Erfahrung schlichtweg die Zeit fehlt, Alltag und Beruf laufen ja nebenbei weiter. Besonders komplex wird die Erbangelegenheit dann, wenn der Erblasser weiter weg im Ausland wohnte.

 

Zu den Aufgaben von professionellen Erbermittlern und Nachlassverwaltern gehören unter anderem

 

  •  die Organisation rund um die Auflösung des Hausstandes inclusive Verwertung aller vorhandenen Werte
  •  Nachforschung nach eventuellen Miterben
  •  Regelung bzw. Kündigung des Mietverhältnisses
  •  Bewertung und Verkauf von Firmenanteilen, Wertpapierdepots und Konten
  •  Betreuung und Verkauf im Ausland befindlicher Werte wie Immobilien, Konten und sonstiger Nachlassgegenstände

 

Erst muss der Erbe alle Zahkungen leisten, bevor er sich an seinem Erbe freuen kann.

Erst muss der Erbe alle Zahkungen leisten, bevor er sich an seinem Erbe freuen kann. (#03)

Umschreibung des Eigentums

 

Erben haften aber generell auch für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Verstorbenen. Dazu zählen Hausraten sowie Hausneben- oder Mietkosten. Der Erbe steht auch dem Gesetz nach für noch offene Arztrechnungen und Pflegedienst-Abrechnungen in der Pflicht. Dabei haften die Betroffene nicht nur für Verbindlichkeiten mit dem geerbten Vermögen, sondern treten üblicherweise sogar mit dem bisherigen Vermögen gesamtschuldnerisch ein.

 

Nach spätestens drei Monaten müssen die Schulden bezahlt werden. Überwiegen am Ende die Pflichten die Rechte, sollte der Erbe in Betracht ziehen, die Verbindlichkeit auf das Nachlassvermögen zu beschränken, damit die Haftung mit dem Privatvermögen wegfällt. Bleibt am Ende doch etwas übrig, kommt es dem Erben zugute.

 

Nimmt der Betroffene das Erbe an, erhält er den Erbschein, der ihn gegenüber Banken, Versicherungen oder Grundbuchamt als legitimen Rechtsnachfolger ausweist. Ohne ein Dokument, das sein Erbrecht klar beurkundet, darf das Eigentum des Erblassers nicht auf den Erben umgeschrieben werden. In den meisten Fällen sind ein Erbschein, ein notarielles Testament, eine Vorsorgevollmacht oder ein Erbvertrag gleichermaßen geeignet, sich als legitimer Rechtsnachfolger gegenüber Behörden und Geldinstituten auszuweisen.

 

Mit Datum der Zustellung des Erbscheins haben eventuell noch weitere erbberechtige Personen zehn Jahre Zeit, Ansprüche auf eine vererbte Immobilie beim Nachlassgericht anzumelden. Für übrige Wertgüter gilt eine Drei-Jahres-Frist.

 

Mehrere Erben, da ist doch der Streit vorprogramiert oder etwa nicht?

Mehrere Erben, da ist doch der Streit vorprogramiert oder etwa nicht? (#04)

Mehrere Erben – und was dann?

 

Mitglieder einer Erbengemeinschaft haben generell die gleichen Pflichten und Rechte. Das schießt ein, dass jeder die Teilung des Nachlasses verlangen darf. Da Geld am einfachsten zu teilen ist, müssen alle physikalischen Güter veräußert und zu Geld gemacht werden, wenn sich die Erben untereinander nicht einig sind. Das kann der Familienschmuck, ein Golddepot oder auch eine Immobilie sein.

 

Das Dilemma: Solange die Erbmasse nicht aufgeteilt ist, können alle Mitglieder der Erbengemeinschaft nur zusammen über weitere Schritte bezüglich des Umgang mit dem Vermögen entscheiden. Da jedes Mitglied gleiches Stimmrecht genießt aber nur einstimmige Beschlüsse Rechtswirksamkeit genießen, sind Blockaden von Einzelnen in vielen Familien an der Tagesordnung, wenn nur ein Mitglied ausschert und mit den anderen an einem Strang ziehen will. Ein Gang vor Gerichten ist vorprogrammiert.

 

Erbengemeinschaften entstehen meist dann, wenn der Erblasser kein Testament angefertigt hat. Dann tritt nach bürgerlichem Gesetzbuch eine gesetzliche Erbfolge in Kraft, bei der jedem Erben der gesamte Nachlass zusteht, einzelne Gegenstände müssen also aufgeteilt werden. Ein Miterbe kann bis zur Teilung des Nachlasses daher nie allein über einen einzelnen Nachlassgegenstand verfügen, Miterben können immer nur gemeinsam Vermögenswerte, die in den Nachlass fallen, veräußern.

 

Ein Erbrecht-Ratgeber rät daher

 

–         Die Aufteilung des Nachlasses möglichst rasch nach dem Erbfall in Angriff zu nehmen, da andernfalls die Gefahr besteht, dass Mitglieder der Erbengemeinschaft ihrerseits versterben, deren Erbteil seinerseits weitervererbt und die ursprüngliche Erbengemeinschaft auf ihrem Weg mit immer mehr und neuen Mitgliedern konfrontiert wird

  •    Vernünftig miteinander umzugehen, um eine einvernehmliche Vereinbarung unter den Miterben zu erzielen
  •    Das Nachlassgericht als vermittelnde Stelle bei Uneinigkeit anzurufen.

 


Bildnachweis:© Fotolia-Titelbild: Daniela Stärk-#01:Stockfotos-MG-#02: mizar_21984-#03: Zerbor-#04: FotolEdhar

Lassen Sie eine Antwort hier