Berufsunfähigkeitsversicherung schützt im Ernstfall vor Sozialhilfe

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Sozialhilfe, Hartz IV – Worte, die in keinem Ohr gut klingen. Und davor soll die Berufsunfähigkeitsversicherung schützen? Gerade wer in jungen Jahren berufsunfähig wird, dem droht ein Abstieg bis hin zu Hartz IV. Die gesetzliche Absicherung reicht lange nicht und auch eine mögliche Umschulung garantiert keinen Arbeitsplatz.

Die gesetzliche Absicherung wurde zunehmend zurückgeschraubt. Gerade wer schon früh berufsunfähig wird, muss sehen, wie er über die Runden kommt. In der Regel wird eine Umschulung auf einen Beruf empfohlen, den der Betroffene noch ausüben kann. Ob er nach der Umschulung wirklich eine Anstellung findet, ist dabei nicht relevant. Und auch wenn vielen die Vorstellung einer Umschulung in einer solchen Situation nicht dramatisch erscheint, sollte über den Schutz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung gut nachgedacht werden.

Berufsunfähigkeitsversicherung statt Hartz IV

BU/BUV: Gerade junge Arbeitnehmer sollten sich schützen

Natürlich ist es gerade für junge Menschen besser, einen neuen Beruf aufzugreifen, als deprimiert zu Hause zu sitzen. Doch was ist, wenn eine generelle Arbeitsunfähigkeit besteht? Dann droht der Abstieg in Hartz IV oder die Sozialhilfe. Wer dem entgehen will, sollte sich frühzeitig um eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kümmern. Die Bezüge aus der Berufsunfähigkeitsversicherung können leicht helfen, wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Wichtig: abstrakte Verweisung ausschließen

Für junge Arbeitnehmer ist diese noch relativ günstig. Wer alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet, muss später keine Probleme mit seinem Versicherer fürchten. Der in dem Vertrag enthaltene Ausschluss der abstrakten Verweisung verhindert dabei, dass der Versicherer im Ernstfall verlangen kann, einen anderen Beruf auszuüben.

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