Solarpflicht: Neue Dächer müssen seit Jahresanfang 2023 mit einer Solarpflicht umgesetzt werden

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In Berlin greift seit dem 1. Januar 2023 die Solarpflicht für den Bau neuer Gebäude. Gemäß dem Berliner Solargesetz müssen private Eigentümer sicherstellen, dass auf den Neubauten eine Photovoltaik-Anlage installiert und betrieben wird, um den Einsatz von Solarenergie zu fördern.

Neue Regulierung: Dachumbauten erfordern Solarenergie bei privatem Eigentum

Auch bei bereits bestehenden Gebäuden, die sich in privatem Besitz befinden und wesentlichen Umbauten wie einer Dachaufstockung oder Dachsanierung unterzogen werden, gilt die Vorgabe. Sowohl Wohngebäude als auch Gewerbe- und Industriegebäude sind von der Solarpflicht betroffen. Nach dem Gesetz muss ein Anteil von mindestens 30 Prozent der Dachfläche für Photovoltaik-Anlagen genutzt werden.

Wenn es um Bestandsgebäude geht, kann die Dachfläche um Dachaufbauten, Dachfenster und ähnliche Elemente reduziert werden. Gebäude mit einer Fläche von bis zu 50 Quadratmetern sind von der Solarpflicht ausgeschlossen. In Berlin unterstützt das Land den Ausbau der Solarenergie und stellt Förder- und Beratungsangebote zur Verfügung. Das Solarzentrum Berlin bietet kostenfreie Erstberatungen für Privatpersonen und Unternehmen an und bleibt dabei neutral in Bezug auf Produkte und Hersteller.

Durch das Förderprogramm SolarPLUS möchte das Land Berlin Privatpersonen und Unternehmen gezielte Unterstützung beim Ausbau ihrer Solarenergieanlagen bieten. Der Fokus liegt hierbei auf Investitionen in Stromspeicher, um den lokal erzeugten Stromanteil weiter zu erhöhen.

In Berlin werden Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden großzügig gefördert, um eine nachhaltige Energieversorgung in der Stadt zu fördern. Die finanzielle Unterstützung umfasst nicht nur die Installation von Solarmodulen, sondern auch die Kombination von Gründächern mit Solaranlagen, was zu einer ökologischen und ästhetischen Aufwertung der Stadt führt. Darüber hinaus werden auch Kosten für Studien, Gutachten und Konzepte teilweise übernommen, um die Umsetzung von Solarprojekten zu erleichtern.

Das Abgeordnetenhaus beschloss am 17. Juni 2021 das Solargesetz Berlin, das am 16. Juli 2021 in Kraft trat. Es hat das Ziel, die Nutzung der Solarpotenziale auf den Dächern Berlins zu fördern und somit einen bedeutenden Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten. Für die öffentlichen Gebäude in Berlin gelten bereits strengere Vorgaben gemäß dem Berliner Klimaschutz und Energiewendegesetz.

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