Neuer Schwung für den Umweltbonus: Ab 2023 gelten überarbeitete Förderregeln

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Die Bundesregierung plant, die Elektromobilität weiter voranzutreiben und die Förderung auf den Klimaschutz auszurichten. Ab dem 1. Januar 2023 wird die überarbeitete Förderrichtlinie für den Umweltbonus wirksam. Mit dieser neuen Regelung werden ausschließlich reine Elektrofahrzeuge gefördert. Im Jahr 2022 beträgt die staatliche Förderung für den Kauf eines Elektrofahrzeugs bis zu 9000 Euro.

Regierung will Elektromobilität vorantreiben: Umweltbonus für Elektroautos verlängert

Die Bundesregierung hat das ambitionierte Ziel formuliert, bis zum Jahr 2030 15 Millionen vollelektrische Pkw in Deutschland zuzulassen. Um den Kauf von rein elektrischen Fahrzeugen zu erleichtern, wird der Umweltbonus auch nach dem 1. Januar 2023 weiterhin gewährt. Besonderes Augenmerk wird auf den nachweislichen positiven Beitrag zum Klimaschutz gelegt.

Welche Neuerungen sind in der aktuellen Förderrichtlinie für den Umweltbonus enthalten?

Mit der reformierten Förderrichtlinie hat die Bundesregierung eine neue Form der Förderung eingeführt. Ab dem 1. Januar 2024 werden die Förderbeträge abnehmen. Die genauen Regelungen sind in der am 9. Dezember veröffentlichten Förderrichtlinie für den Umweltbonus im Bundesanzeiger festgelegt worden.

Ab dem 1. Januar 2023 werden sowohl neu zugelassene als auch junge gebrauchte Batterie-Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge durch finanzielle Anreize gefördert. Zudem werden Fahrzeuge mit allen Antriebsarten gefördert, sofern sie keine lokalen CO2-Emissionen haben. Diese Fahrzeuge werden gemäß dieser Förderrichtlinie den reinen Batterieelektrofahrzeugen gleichgestellt. Plug-In-Hybridfahrzeuge sind von der Umweltbonus-Förderung ab dem 1. September 2023 ausgeschlossen. Ab diesem Datum können nur noch Privatpersonen einen Antrag auf Förderung stellen.

Wie viel Geld kann man erhalten?

Zum Jahresbeginn 2023 gibt es eine wichtige Neuerung bezüglich des Umweltbonus in Deutschland. Wenn der Netto-Listenpreis des Basismodells 40.000 Euro nicht übersteigt, beträgt der Bundesanteil 4.500 Euro. Bei einem Netto-Listenpreis über 40.000 Euro bis 65.000 Euro reduziert sich der Bundesanteil auf 3.000 Euro.

Der Bundesanteil zur Förderung wird ab dem 1. Januar 2024 auf 3.000 Euro gesenkt, während der Höchstbetrag für die Förderung des Netto-Listenpreises des Basismodells von 65.000 Euro auf 45.000 Euro begrenzt wird.

Zur Deckung des Umweltbonus werden gleichermaßen Mittel von den Automobilherstellern und dem Bund bereitgestellt. Der Herstelleranteil und der Bundesanteil tragen zu gleichen Teilen zur Gesamtfinanzierung bei.

Wie sieht es mit der Förderung von Leasingfahrzeugen aus?

Ab dem 1. Januar 2023 gibt es eine wichtige Änderung bezüglich der Mindesthaltedauer beim Leasing von Fahrzeugen. Für eine Förderung kommen nur noch Leasingfahrzeuge in Frage, deren Vertragslaufzeiten zwölf Monate oder mehr betragen. Wenn Sie einen Leasingvertrag über 23 Monate abschließen, müssen Sie das Fahrzeug für mindestens 24 Monate behalten.

Welche Behörde ist zuständig für die Beantragung des Umweltbonus?

Die Gewährung des Umweltbonus setzt voraus, dass Anträge ausschließlich online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Die Antragsbearbeitung erfolgt nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Anträge.

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