Allgemeines Verwaltungsrecht: Definition und Erklärung

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Jeder Mensch ist schon einmal mit dem allgemeinen Verwaltungsrecht in Kontakt gekommen. Ein Beispiel dafür ist das Namensrecht, das den Familiennamen festlegt. Rechtsquellen sind unter anderem das Gesetz und die Verfassung.

Allgemeines Verwaltungsrecht: Im Allgemeinen gut verwaltet?

Das allgemeine Verwaltungsrecht gilt als sehr umfassendes Rechtsgebiet mit langer Tradition in Deutschland. Unterschieden wird hier in das allgemeine und in das besondere Verwaltungsrecht.

Dabei werden die Rechtsbeziehungen geregelt, die zwischen den Bürgern und dem Staat bestehen, wobei vertretend für den Staat auch Gemeinden, Landkreise und weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts inbegriffen sein können. Die Rechtsgrundlagen zieht das allgemeine Verwaltungsrecht aus Gesetz und Verfassung, aus Verordnungen, Satzungen, Richtlinien sowie Verwaltungsvorschriften.

Das Verwaltungsrecht: Regelungen für den gesamten Verwaltungsrechtsbereich

Das allgemeine Verwaltungsrecht betrifft grundsätzlich das gesamte Verwaltungsrecht, sofern keine besonderen Regelungen angewendet werden. Es kommt bei der Behandlung von Verwaltungsakten zur Anwendung. Ein Beispiel dafür ist die Vergabe eines Familiennamens, für den in Deutschland spezifische Regelungen erlassen wurden.

Damit ist das Namensrecht ein Teil des Verwaltungsrechts.

Das Namensrecht regelt zum Beispiel die Nutzung eines Doppelnamens nach der Hochzeit zweier Menschen sowie das Festlegen eines gemeinsamen Familiennamens, der dann auch für gemeinsame Kinder gilt. Auch weitere Regelungen sind im Namensrecht zu finden, welche sich unter anderem mit Vornamen befassen, die in Deutschland nicht geläufig oder erlaubt sind.

Das besondere Verwaltungsrecht hingegen umfasst unter anderem die folgenden Bereiche:

  • Kommunalrecht
  • Öffentliches Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Polizei- und Ordnungsrecht
  • Baurecht
  • Umweltrecht

In einem Zuge mit dem bereits erwähnten Verwaltungsrecht muss auch das Verwaltungsprozessrecht erwähnt werden. Letzteres stellt den Bürgern Rechtsmittel zur Verfügung, wenn sie sich durch das Verwaltungsrecht im Allgemeinen in ihren Rechten verletzt sehen. Das Verwaltungsprozessrecht ist damit für ein funktionierendes Verhältnis von Bürger und Staat notwendig. So wird beispielsweise erst durch das Verwaltungsprozessrecht eine Anfechtungsklage möglich. Es wird auch angewendet, wenn Bürger den Erlass eines Verwaltungsaktes fordern, welchen eine Behörde verweigert.

Das allgemeine Verwaltungsrecht beinhaltet überdies das Staatshaftungsrecht sowie das Verwaltungsvollstreckungsrecht. Zur Erklärung: Das Staatshaftungsrecht kommt zur Anwendung, wenn der Staat rechtswidrig in die Rechte der Bürger eingegriffen hat und der Bürger nun einen Anspruch auf Schadensersatz und Ausgleichszahlungen geltend machen möchte. Das Verwaltungsvollstreckungsrecht wiederum übernimmt die Durchsetzung von Verwaltungsakten und gerichtlichen Entscheidungen.

Video: Verwaltungsrecht AT 01 – Die Einführung

Der Begriff der Verwaltung

Die Bezeichnung „Verwaltung“ ist jedem bekannt und wird mit der organisatorischen Führung eines Unternehmens, einer Einrichtung oder einer Organisation gleichgesetzt. Dabei gibt es keine starre Definition für diesen Begriff. Maßgeblich ist, dass eine Verwaltung an eine Trägerschaft öffentlich-rechtlicher Gewalt gebunden ist und dass sie Handlungsformen und -möglichkeiten dieser Einrichtung gegenüber den Bürgern darstellt. Das Handeln der Verwaltung fußt auf verschiedenen Rechtsgrundlagen, zu denen die Verwaltungsverfahrensgesetze von Bund und Ländern gehören.

Wichtig: Ein Beamter oder Angestellter, der für eine Verwaltung im öffentlichen Dienst tätig wird, agiert nicht als Privatperson. Er ist immer für den Staat und die betreffende Behörde als Untergliederung des Staates tätig. Der Staat hat das Recht dazu, seine Verwaltungsaufgaben an untergeordnete Behörden abzustellen. Unterschieden wird daher zum Beispiel auch in die mittelbare und in die unmittelbare Bundes- oder Landesverwaltung.

Verwaltungsträger müssen immer juristische Personen des Öffentlichen Rechts sein, was nur auf Bund, Länder, Universitäten oder Gemeinden sowie ähnliche Organisationen zutrifft. Die Beamten, die für diese juristischen Personen tätig sind, agieren verwaltend im Sinne des Öffentlichen Rechts.

Zuständigkeiten des allgemeinen Verwaltungsrechts

Das allgemeine Verwaltungsrecht ist zum Beispiel bei Verwaltungsentscheidungen bzw. bei deren Zustandekommen wichtig. Die Rechte und Pflichten der am Verfahren Beteiligten werden festgelegt, außerdem die besonderen Verfahrensarten definiert. Dazu gehören das Planfeststellungsverfahren sowie das förmliche Verwaltungsverfahren.

Das allgemeine Verwaltungsrecht ist auch grundlegend für Entscheidungen bezüglich einer Ersatzvornahme, der Verhängung eines Zwangsgeldes und für einen unmittelbaren Zwang. Damit ist es maßgeblich für die Verwaltungsvollstreckung, die auf Verwaltungsentscheidungen basiert. Zusätzlich kommt das allgemeine Verwaltungsrecht bei der Organisation einer Verwaltung zur Anwendung.

Im Allgemeinen Verwaltungsrecht ist das Umweltrecht verankert ( Lizenzdoku: Shutterstock- Iriejah)

Im Allgemeinen Verwaltungsrecht ist das Umweltrecht verankert ( Lizenzdoku: Shutterstock- Iriejah)

Verwaltungsrecht im Allgemeinen und im Besonderen (Video)

Dem allgemeinen Verwaltungsrecht steht das besondere Verwaltungsrecht gegenüber. Letzteres ist auf die Erfordernisse bestimmter Aufgaben der Verwaltung abgestimmt und befasst sich dort mit sachlichen Erfordernissen. Das allgemeine Verwaltungsrecht ergänzt das besondere Verwaltungsrecht aber, wenn Letzteres in einem Punkt keine Regelungen vorsieht. Die Bereiche, die im besonderen Verwaltungsrecht erfasst sind, wurden oben bereits beispielhaft genannt.

Unterstützung für beide Seiten

Sowohl Bürger als auch öffentliche Einrichtungen, Behörden oder Organisationen benötigen immer wieder die Hilfe von Anwälten, um das Verwaltungsrecht einfach erklärt zu bekommen und die Möglichkeiten zu nutzen, die sich daraus im Einzelfall bilden.

Gemeinden werden beispielsweise zu speziellen Rechtsfragen bei der Vorbereitung von Beschlüssen beraten, denn solche Beschlüsse müssen in jedem Fall rechtssicher sein. Auch im Bauplanungsrecht ist professionelle Hilfe wichtig, damit beispielsweise gemeindliche Einvernehmen erteilt oder damit städtebauliche Verträge geplant und abgeschlossen werden können. Gegenüber den Bürgern werden Gemeinden des Weiteren vertreten, wenn es um das Abgaben- und Beitragsrecht geht.

Ohne Rechtsanwalt kein allgemeines Verwaltungsrecht

Ganz mag die Überschrift nicht stimmen, denn natürlich ist das Verwaltungsrecht im Allgemeinen auch dann gültig, wenn kein Anwalt zugegen ist. Doch wer als Bürger eine Klage gegen eine Behörde oder gar gegen Bund und Länder vorbereitet, kommt um die anwaltliche Hilfe nicht herum. Nur mit der entsprechenden Fachkenntnis ist es möglich, die Regelungen des allgemeinen Rechts in der Verwaltung zu verstehen und für sich anwenden zu können.

Anwälte betreuen daher immer wieder Bürger, die sich in ihren Rechten verletzt sehen oder die gegen das Beitragsrecht einer Gemeinde klagen wollen. Körperschaften des Öffentlichen Rechts hingegen werden unter anderem in Bezug auf die Anwendung des Beamten- und Dienstrechts vertreten, Verwaltungsgemeinschaften bei Rechtsfragen zu Rechten und Pflichten innerhalb von Kommunen.

Auch in den folgenden Bereichen bieten spezialisierte Rechtsanwälte die passende Beratung und Vertretung:

  • Unterstützung von Firmen bei Genehmigungsverfahren für ein Bauvorhaben
  • Betreuung von Grundstückseigentümern, die eine Klage im Bergrecht anstreben
  • Vertretung von Unternehmen, die ein Ausschreibungsverfahren oder eine Auftragsvergabe planen
  • Betreuung von Unternehmen im Bereich Subventionsrecht

Die Vertretung ist im Allgemeinen nicht nötig, weil der Kläger nicht in der Lage wäre, sich in Recht und Gesetz einzulesen. Vielmehr haben eben die gesetzlichen Regelungen immer wieder Ausnahmeregelungen, Zusatzverordnungen und teilweise als Winkelzüge bezeichnete Passagen, die ein Durchsetzen der eigenen Ansprüche ohne rechtliche Grundkenntnisse unmöglich machen. 2

Letzten Endes ist es Aufgabe des Rechtsanwaltes, für eine umfassende Beratung – auch außergerichtlich – und eine hervorragende Vorbereitung des Prozesses zu sorgen. Die Prozessführung wird ebenfalls übernommen, wobei im Rahmen der gesamten Tätigkeit auf eine Eingrenzung von Risiko und Kosten für den Kläger hingewirkt wird.

Video: Crashkurs Verwaltungsrecht – Der Verwaltungsakt

Fazit und Zusammenfassung zum Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht besteht neben dem Verfassungsrecht und wird als wichtiger Teil des Öffentlichen Rechts gesehen. Letzteres umfasst die Rechtsordnung, bei der es um Träger der öffentlichen Gewalt und um Privatrechtssubjekte geht. Vereinfacht gesagt: Bürger und Unternehmen stehen hier den Einrichtungen und Behörden des Staates gegenüber und werden durch das Verwaltungsrecht geschützt bzw. regelt dieses die Rechtsbeziehungen untereinander.

Teil des Öffentlichen Rechts sind aber auch die Rechtsbeziehungen von Einrichtungen staatlicher Stellen untereinander. Im Verwaltungsrecht sind alle Rechtsnormen inbegriffen, die für eine Tätigkeit in der Verwaltung sowie innerhalb der verschiedenen Verwaltungsverfahren notwendig sind.

Dem allgemeinen steht das besondere Verwaltungsrecht gegenüber, wobei sich beide in verschiedenen Punkten ergänzen. Sollten die Regelungen des besonderen Verwaltungsrechts nicht ausreichend sein, werden die Regelungen des allgemeinen Rechts ergänzend genutzt.

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