Nach dem Tod eines Menschen bleibt für die Hinterbliebenen meist eine Menge zu organisieren. Vor allem müssen die betroffenen Versicherungen über den Tod informiert werden. Die Kfz-Versicherung ist jedoch eine sachgebundene Versicherung.
Viele Versicherungen enden mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Das gilt für alle personenbezogenen Policen, wie Haftpflichtversicherungen oder Krankenversicherungen. Hinterbliebene sollten darauf achten, den Tod des Versicherten möglichst unverzüglich zu melden. In den Verträgen von Unfall- oder Lebensversicherungen ist häufig eine Frist festgeschrieben, in der die Meldung erfolgen muss. Anderenfalls kann das Unternehmen die Zahlung verweigern.
Kfz-Versicherung ist sachgebunden
Sachgebundene Versicherungspolicen sind dagegen über den Tod hinaus gültig. Da die Kfz-Versicherung das Fahrzeug und weniger den Halter betrifft, ist der Wagen auch nach dem Tod des Besitzers weiter versichert. Dennoch sollte auch in diesem Fall die Versicherung bald über den Todesfall informiert werden. Sollte ein Verwandter den Wagen übernehmen wollen, kann aufgrund der persönlichen Schadensfreiheitsklasse eine Neuberechnung des Beitrags nötig sein.
Die Kfz-Versicherung nach dem Tod des Halters informieren
Am besten ist es, die Versicherung innert zwei Tagen über den Todesfall zu informieren. Soll der Wagen des Verstorbenen weiter genutzt werden, muss den Wagen zuerst einmal bei der Zulassungsstelle umgemeldet werden. Andernfalls muss das Auto des Verstorbenen stillgelegt werden. Natürlich erstattet der Versicherer die bereits bezahlten Beiträge zurück.
Pflichten beim Tod eines Angehörigen
Die Kfz-Versicherung ist nur eines der Themen, die anstehen, wenn ein Angehöriger verstirbt. Einige nützliche Tipps gibt die Webseite der Stadt Berlin.
Privat-Haftpflichtversicherung: Tod des Versicherten
Hatte der Verstorbene eine Privat-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, also eine Single-Police, dann erlischt der Vertrag automatisch mit dem Tod. Thema sind lediglich noch die zuviel gezahlten Beiträge. Die Erben haben Anspruch auf Erstattung des anteiligen Jahresbeitrags. Ist die Privat-Haftpflichtversicherung jedoch eine Familienpolice, so läuft sie weiter. Sobald ein Mitversicherter dann später den nächsten Jahresbeitrag entrichtet, wird er automatisch Versicherungsnehmer. Im Zweifel sollten Sie hierzu Ihr Versicherungsunternehmen befragen. Die Auskunft wird sicher gerne erteilt. Man sollte auch bei der Gelegenheit prüfen, ob die Deckungssummen noch passen, vor allem, wenn der Versicherungsvertrag schon sehr lange ohne Veränderung lief.
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